210 ECTS-Punkten. 2Der Studienbeginn im Vollzeitstudium ist sowohl zum
Winter- als auch zum Sommersemester möglich. 3Im Teilzeitstudium ist der Studienbeginn nur
zum Wintersemester möglich.
schriftlich für das zurückliegende Studienjahr, das heißt für das Wintersemester mit
dem folgenden Sommersemester.
§ 8 Inkrafttreten
Diese Leitlinie tritt mit dem Wintersemester 2024/25 in Kraft.
5 Satz 1 zum 1. Oktober 2002 in
Kraft. § 31 Abs. 3 gilt nur für Studenten, die nach dem Sommersemester 2001 das Studium beginnen.
München, den 17. Oktober 2001
Bayerisches Staatsministerium
bei
der OTH Amberg-Weiden bis zum 30.09. (für das Wintersemester) bzw. 14.03. (für das
Sommersemester) eingegangen sind. Tritt der Befreiungsgrund später ein, müssen
page
6 [...] Jahres für
das folgende Wintersemester und am 01. Januar eines Jahres für das
folgende Sommersemester mit einer Schutzquote von 50 Prozent oder
mehr bewertet wurde, entfällt die Schutzquote, [...] Informationen bis zum 31. August (für das Wintersemester) und bis zum 15.
Februar (für das Sommersemester) vorzulegen.
(3) Ausnahmetatbestände werden für das laufende Semester nur berücksichtigt
(6) 1In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. 2Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungsverfahrens
bekannt gegeben.
der OTH Amberg-Weiden
bis zum 31. August (für das Wintersemester) bzw. 15. Februar (für das Sommersemester) eingegangen sind. 2Tritt
der Befreiungsgrund später ein, müssen Anträge innerhalb von vier
Die zuständige Prüfungskommission kann für das Sommersemester 2021 Abweichungen
von im Modulhandbuch fixierten Angebotsturnus (Winter-und/oder Sommersemester)
treffen.
(2) Die zuständige Prüfungskommission [...] ngen, die im Sommersemester 2021 mit Erfolg abgelegt werden, können nicht
erneut, auch nicht zur Notenverbesserung, angetreten werden.
(2) Unterliegen Studierende im Sommersemester 2021 der Verpflichtung [...] Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) und der
Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (ASPO)
im Sommersemester 2021
an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden
vom 09.04.2021
n folgende Satzung:
3. In § 2 Abs. 2 Satz 1 wird nach dem Passus „Wintersemester“ und „Sommersemester“ jeweils der
Passus „i. d. R.“ eingefügt.
4. § 3 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:
[...] Änderungssatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft und gilt für Studierende, die ab dem
Sommersemester 2024 oder später ihr Studium aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats
kann weitere Tage bestimmen, an denen vorlesungsfrei ist.
§ 2
Sommersemester
(1) Das Sommersemester beginnt am 15. März und endet am 30. September
(2) 1Die Vorlesungszeit beginnt [...] der Beginn der vorlesungsfreien Zeit
entsprechend.
(2) 1Die vorlesungsfreie Zeit im Sommersemester beginnt am 11. Juli und endet am 30. September. ²Bei
Vorliegen der Voraussetzungen des §2
ms wird die Masterarbeit angefertigt.
(3) 1Das Studium kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester begonnen werden. 2Ein Anspruch
darauf, dass der Studienbeginn in jedem Semester (z.B. bei [...] dieses Semesters.
(4) 1Anträge auf Zulassung zum Masterstudium für einen Studienbeginn im Sommersemester sind bis
zum 15. Januar, für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juli des
Prüfungskommission kann für das Sommersemester 2020 und das
Wintersemester 2020/21 Abweichungen von im Modulhandbuch fixierten Angebotsturnus
(Winter-und/oder Sommersemester) treffen.
(4) Die zuständige [...] Prüfungszeitraums bekanntgegeben werden
und gilt nur für das Sommersemester 2020.
(2) 1Die zuständige Prüfungskommission kann für das Sommersemester 2020 Abweichungen
von den Vorrückungsbedingungen treffen [...]
- Seite 1 -
Satzung über Sonderregelungen zur
Allgemeinen Prüfungsordnung im Sommersemester 2020
an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden
vom 11.05.2020
Prüfungskommission kann für das Sommersemester 2020 und das
Wintersemester 2020/21 Abweichungen von im Modulhandbuch fixierten Angebotsturnus
(Winter-und/oder Sommersemester) treffen.
(2) Die zuständige [...] die die Zulassung zur Prüfung auch dann ermöglichen, wenn
erforderliche Teilnahmenachweise im Sommersemester 2020 bzw. im Wintersemester
2020/2021 nicht erbracht werden können. 2Die Zulassung zur Prüfung
oder Dekane, Studiendekaninnen oder Studiendekane und Prodekaninnen oder
Prodekane erstmals im Sommersemester 2007 gewählt. Die Präsidentin oder der Präsident lädt
den Senat zu seiner konstituierenden Sitzung
oder Dekane, Studiendekaninnen oder Studiendekane und Prodekaninnen oder
Prodekane erstmals im Sommersemester 2007 gewählt. Die Präsidentin oder der Präsident lädt
den Senat zu seiner konstituierenden Sitzung
oder Dekane, Studiendekaninnen oder Studiendekane und Prodekaninnen oder
Prodekane erstmals im Sommersemester 2007 gewählt. Die Präsidentin oder der Präsident lädt
den Senat zu seiner konstituierenden
abzuleisten sind.
(3) Anträge auf Zulassung zum Masterstudium für einen Studienbeginn im Sommersemester sind bis zum 15.
Januar, für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juni des betreffenden
ge müssen vollständig ausgefüllt für das Wintersemester i.d.R. bis
zum 15. Juli, für das Sommersemester i. d. R. bis zum 15. Januar bei der Ostbayerischen
Technischen Hochschule Amberg-Weiden [...] Unterlagen glaubhaft nachzuweisen.
(2) 1Als Frist für die Antragsstellung gilt für das Sommersemester der 30. April und für das
Wintersemester der 15. November jeden Jahres. ²Tritt ein Beurl
bei
der OTH Amberg-Weiden bis zum 30.09. (für das Wintersemester) bzw. 14.03. (für das
Sommersemester) eingegangen sind. Tritt der Befreiungsgrund später ein, müssen
Anträge innerhalb von vier
der OTH Amberg-Weiden
bis zum 31. August (für das Wintersemester) bzw. 15. Februar (für das Sommersemester) eingegangen sind. 2Tritt
der Befreiungsgrund später ein, müssen Anträge innerhalb von vier
der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden
im Wintersemester 2024/2025 und im Sommersemester 2025
vom 27.05.2024
Auf Grund von Art 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschu [...] 2024/2025 wird wie
folgt festgesetzt:
Physician Assistance (B) 1 37
(2) Im Sommersemester 2025 werden an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden in
zulassungsbeschränkten [...] an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden im
Wintersemester 2024/2025 und Sommersemester 2025 wurde am 28.05.2024 über das Internet durch Einstellung
auf der Homepage der Ostbayerischen
Ostbayerischen Technischen
Hochschule Amberg-Weiden im
Wintersemester 2017/2018 und im Sommersemester 2018
vom 12.07.2017
Auf Grund von Art 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulzulassung [...] Dienstleistungsmanagement (B) 72
Medienproduktion und Medientechnik (B) 95
(2) Im Sommersemester 2018 werden an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden
keine Studienanfängerinnen [...] der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden im
Wintersemester 2017/2018 und im Sommersemester 2018 wurde am 12.07.2017 in der Ostbayerischen
Technischen Hochschule Amberg-Weiden in Amberg
5 Satz 1 zum 1.
Oktober 2002 in Kraft. 2 § 31 Abs. 3 gilt nur für Studenten, die nach dem Sommersemester 2001 das
Studium beginnen.
München, den 17. Oktober 2001
Bayerisches Staatsministerium
(2) 1In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. 2Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungsverfahrens
bekannt gegeben.
bei
der OTH Amberg-Weiden bis zum 30.09. (für das Wintersemester) bzw. 14.03. (für das
Sommersemester) eingegangen sind. Tritt der Befreiungsgrund später ein, müssen
Anträge innerhalb von vier
§ 2
Übergangsvorschrift
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Sommersemester 2016 oder später mit dem Studium
begonnen haben.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Änder