der Fassung der ersten Änderungssatzung vom 25.10.2023;
gültig für Studierende, die ab dem Sommersemester 2024 das Studium aufnehmen)
(für diese Studien- und Prüfungsordnung gilt die Allgemeine [...] dieses Semesters.
(4) 1Anträge auf Zulassung zum Masterstudium für einen Studienbeginn im Sommersemester sind bis zum
15. Januar, für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juli des betreffenden
der Fassung der ersten Änderungssatzung vom 25.10.2023;
gültig für Studierende, die ab dem Sommersemester 2024 das Studium aufnehmen)
(für diese Studien- und Prüfungsordnung gilt die Allgemeine [...] dieses Semesters.
(4) 1Anträge auf Zulassung zum Masterstudium für einen Studienbeginn im Sommersemester sind bis zum
15. Januar, für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juli des betreffenden
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Sprachkursangebote
für externe TeilnehmerInnen
im Sommersemester 2024
Kurspreise: € 50,-/ 1 SWS € 100,-/2 SWS € 200,-/4 SWS
Kontakt:
Sprachenzentrum
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für externe TeilnehmerInnen
im Sommersemester 2024
Kurspreise: € 50,-/ 1 SWS € 100,-/2 SWS € 200,-/4 SWS
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Sprachenzentrum
sind insgesamt 1.420
Bachelorstudierende immatrikuliert, 52,8 % davon kommen aus dem Ausland. Im Sommersemester
2023 waren es 777 internationale Studierende bei insgesamt 1.691 Bachelorstudierenden. Der Anteil
sind insgesamt 1.420
Bachelorstudierende immatrikuliert, 52,8 % davon kommen aus dem Ausland. Im Sommersemester
2023 waren es 777 internationale Studierende bei insgesamt 1.691 Bachelorstudierenden. Der Anteil
(2) In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des
Bewerbungsverfahrens bekannt gegeben.
h
Addition Course Catalogue
Allgemeinwissenschaftliche Wahlpflichtmodule (AWPM)
Sommersemester 2024
Erstellt [...] Laufe des vorhergehenden Semesters, z. B. im
Wintersemester (5. Semester) für das darauffolgende Sommersemester (6. Semester). Die Studierenden
werden über das Schwarze Brett zur Wahl aufgefordert. Die i
In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungsverfahrens
bekannt gegeben
(2) 1In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. 2Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungsverfahrens
bekannt gegeben.
(2) In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des
Bewerbungsverfahrens bekannt gegeben.
bei
der OTH Amberg-Weiden bis zum 30.09. (für das Wintersemester) bzw. 14.03. (für das
Sommersemester) eingegangen sind. Tritt der Befreiungsgrund später ein, müssen
Anträge innerhalb von vier
bei
der OTH Amberg-Weiden bis zum 30.09. (für das Wintersemester) bzw. 14.03. (für das
Sommersemester) eingegangen sind. Tritt der Befreiungsgrund später ein, müssen
Anträge innerhalb von vier
(2) In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des
Bewerbungsverfahrens bekannt gegeben.
(2) In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des
Bewerbungsverfahrens bekannt gegeben.
(2) 1In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. 2Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungsverfahrens
bekannt gegeben.
1In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. 2Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungsverfahrens
bekannt gegeben
1In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. 2Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungsverfahrens
bekannt gegeben
210 ECTS-Punkten. 2Der Studienbeginn im
Vollzeitstudium ist sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester möglich. 3Im
Teilzeitstudium ist der Studienbeginn nur zum Wintersemester möglich.
210 ECTS-Punkten. 2Der Studienbeginn im Vollzeitstudium ist sowohl zum
Winter- als auch zum Sommersemester möglich. 3Im Teilzeitstudium ist der Studienbeginn nur
zum Wintersemester möglich.
1In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. 2Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungsverfahrens
bekannt gegeben
1In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. 2Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungsverfahrens
bekannt gegeben
210 ECTS-Punkten. 2Der Studienbeginn im
Vollzeitstudium ist sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester möglich. 3Im
Teilzeitstudium ist der Studienbeginn nur zum Wintersemester möglich.
210 ECTS-Punkten. 2Der Studienbeginn im Vollzeitstudium ist sowohl zum
Winter- als auch zum Sommersemester möglich. 3Im Teilzeitstudium ist der Studienbeginn nur
zum Wintersemester möglich.
210 ECTS-Punkten. 2Der Studienbeginn im Vollzeitstudium ist sowohl zum
Winter- als auch zum Sommersemester möglich. 3Im Teilzeitstudium ist der Studienbeginn nur
zum Wintersemester möglich.