Konvents in geeigneter Weise. Im Übrigen ist der studentische Konvent auf Verlangen von
mindestens 25 v. H. seiner Mitglieder binnen 14 Tagen einzuberufen.
(4) Innerhalb einer angemessenen Frist nach den Wahlen
Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom
02.05.2014, C 9-H3441.RE/23/19.
Weiden, 15. Januar 2015
Prof. Dr. Erich Bauer
Die Satzung für den Masters
als für die Aufnahme
eines Hochschulstudiums hinreichender Sprachnachweis anerkannt wurden;
h) die bestandene Feststellungsprüfung des Studienkollegs (FSP)
i) ÖSD Zertifikat B2
j) Die
Regel 5 ECTS-
Punkte umfasst. 2Pro ECTS-Punkt wird ein Arbeitsaufwand für die Studierenden von 30 h
unterstellt.
(5) Das Studium gliedert sich in zwei Studienabschnitte mit insgesamt 34 Modulen: [...] Workloads)
d) Lehrende/Modulverantwortliche
e) Zugangsvoraussetzungen
f) Lernziele
g) Lehrinhalte
h) Studien- und Prüfungsleistungen
i) die Unterrichts- und Prüfungssprache in den einzelnen Modulen
als für die Aufnahme eines Hochschulstudiums
hinreichender Sprachnachweis anerkannt wurden;
h) das Kleine (KDS) und das Große Deutsche Sprachdiplom (GDS) des Goethe-Instituts
page
Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom
12.05.2015, VIII.3-H3311.AW-11/17556.
Amberg, 16. Juni 2015
Prof. Dr. Erich Bauer
Die Zweite Satzung zur [...] Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom
11.06.2015, Nr. X.2-H3412.1.AW/9/7.
Amberg, 23. Juni 2015
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die Satzung über
Studiensemester angerechnet werden, sollen einen Arbeitsumfang von 560
Stunden ((20 - 6) Wochen x 40 h/Wo) umfassen, dies entspricht 3,5 Monaten in Vollzeit.
5Über das Projekt ist eine Dokumentation mit
oder – soweit hierfür keine besonderen Voraussetzungen
vorgeschrieben sind – in mindestens 80 v.H. der Endnoten, von denen das Bestehen der Vorprüfung abhängt,
die Note ausreichend oder besser erzielt
Studiensemester angerechnet werden, sollen einen Arbeitsumfang von 560
Stunden ((20 - 6) Wochen x 40 h/Wo) umfassen, dies entspricht 3,5 Monaten in Vollzeit.
5Über das Projekt ist eine Dokumentation mit
wird „Art. 25 Abs. 1 Satz 3 BayHSchG“ durch „Art. 35 Abs. 1 Satz 3
BayHIG“ ersetzt.
page
h. In § 21 Abs.1 Satz 2 wird „Art. 18 Abs. 1 Satz 3 BayHSchG“ durch „Art. 26 Abs. 1 Satz 3
BayHIG“ ersetzt
Zeugnis über die "Deutsche Sprachprüfung II" des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München;
h. Nachweise deutscher Sprachkenntnisse, die durch bilaterale Abkommen oder sonstige von der KMK oder [...] g
des Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 04.04.2013, Nr. E 2-H3412.1.AW/7/7.
Amberg, 16. Mai 2013
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die Satzung über
Workloads)
d) Lehrende/Modulverantwortliche
e) Zugangsvoraussetzungen
f) Lernziele
g) Lehrinhalte
h) Studien- und Prüfungsleistungen
i) die Unterrichts- und Prüfungssprache in den einzelnen Modulen
Genehmigung durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 29.11.2012 (C9-H3311.AW-
11/26 924).
Amberg, 10.01.2013
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 08.12.2013 (C9-H3311.AW-11/26 904).
Amberg, 17.01.2014
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die Gr [...] das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst vom 08.12.2013 (C9-H3311.AW-11/26 904).
Amberg, 17.01.2014
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die
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IMPRESSUM
Herausgeber
vorsorge-und-finanzen.de
c/o 1plus informationsdienste GmbH
August-Keiler-Str. 10
D-76726 Germersheim
Tel. 07274 77757-10
Geschäftsführer
Dipl.-Kfm. Jochen Altvater
Lehrende/Modulverantwortliche
e) Zugangsvoraussetzungen
page
f) Lernziele
g) Lehrinhalte
h) Studien- und Prüfungsleistungen
i) die Unterrichts- und Prüfungssprache in den einzelnen Modulen
Staatsministeriums für
Wissenschaft, Forschung und Kunst
vom 20. August 2007 Nr. XI/2--H 3432.4.2-11/21 620
Auf Grund des Art. 106 Abs. 1 Satz 3 des Bayerischen Hochschulgesetzes [...] Unfallversicherungsträger gegen Arbeitsunfall nur bei einer so genannten
Entsendung versichert, d.h. wenn das Arbeitsverhältnis in Deutschland begründet
wurde und der bzw. die Studierende nur vor
d) Lehrende/Modulverantwortliche
e) Zugangsvoraussetzungen
b) Lernziele
c) Lehrinhalte
h) Studien- und Prüfungsleistungen
I) die Unterrichts- und Prüfungssprache in den einzelnen Modulen
Bundesrepublik Deutschland (Feststellungsprüfung des Studienkollegs - FSP);
g. ÖSD Zertifikat B2
h. die erfolgreich bestandene Deutschprüfung B2 im Rahmen des Vorbereitungskurses
PropädeutikumPLUS
Workloads)
d) Lehrende/Modulverantwortliche
e) Zugangsvoraussetzungen
f) Lernziele
g) Lehrinhalte
h) Studien- und Prüfungsleistungen
i) die Unterrichts- und Prüfungssprache in den einzelnen Modulen
als für die Aufnahme
eines Hochschulstudiums hinreichender Sprachnachweis anerkannt wurden;
h) die bestandene Feststellungsprüfung des Studienkollegs (FSP)
i) ÖSD Zertifikat B2
j) Die
Workloads)
d) Lehrende/Modulverantwortliche
e) Zugangsvoraussetzungen
f) Lernziele
g) Lehrinhalte
h) Studien- und Prüfungsleistungen
i) die Unterrichts- und Prüfungssprache in den einzelnen Modulen
der Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst
vom 11.03.2019, Nr. H3-H3311.AW/2/5.
Amberg, 27.06.2019
gez.
Prof. Dr. Andrea Klug
Präsidentin
[...] Konvents in geeigneter Weise. Im Übrigen ist der studentische Konvent
auf Verlangen von mindestens 25 v. H. seiner Mitglieder binnen 14 Tagen einzuberufen.
(4) Innerhalb einer angemessenen Frist nach den
g des
Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 03.05.2007, Nr. X/2-H3412.1.AW – 11/13 455.
Amberg, 21. Mai 2007
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die Satzung über
„Englisch III“ ersetzt. Die
Eintragungen in Spalte 9 werden gestrichen und durch die Zahl „1“ ersetzt.
h) Lfd. Nr. 28: Der Fachtitel in Spalte 2 wird gestrichen und durch „Englisch IV“ ersetzt. Die
Ei