der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden
im Wintersemester 2024/2025 und im Sommersemester 2025
vom 27.05.2024
Auf Grund von Art 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschu [...] 2024/2025 wird wie
folgt festgesetzt:
Physician Assistance (B) 1 37
(2) Im Sommersemester 2025 werden an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden in
zulassungsbeschränkten [...] an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden im
Wintersemester 2024/2025 und Sommersemester 2025 wurde am 28.05.2024 über das Internet durch Einstellung
auf der Homepage der Ostbayerischen
(6) 1In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. 2Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungsverfahrens
bekannt gegeben.
(6) 1In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. 2Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungsverfahrens
bekannt gegeben.
schriftlich für das zurückliegende Studienjahr, das heißt für das Wintersemester mit
dem folgenden Sommersemester.
§ 8 Inkrafttreten
Diese Leitlinie tritt mit dem Wintersemester 2024/25 in Kraft.
bei
der OTH Amberg-Weiden bis zum 30.09. (für das Wintersemester) bzw. 14.03. (für das
Sommersemester) eingegangen sind. Tritt der Befreiungsgrund später ein, müssen
page
6 [...] Jahres für
das folgende Wintersemester und am 01. Januar eines Jahres für das
folgende Sommersemester mit einer Schutzquote von 50 Prozent oder
mehr bewertet wurde, entfällt die Schutzquote, [...] Informationen bis zum 31. August (für das Wintersemester) und bis zum 15.
Februar (für das Sommersemester) vorzulegen.
(3) Ausnahmetatbestände werden für das laufende Semester nur berücksichtigt
ge müssen vollständig ausgefüllt für das Wintersemester i.d.R. bis
zum 15. Juli, für das Sommersemester i. d. R. bis zum 15. Januar bei der Ostbayerischen
Technischen Hochschule Amberg-Weiden [...] Unterlagen glaubhaft nachzuweisen.
(2) 1Als Frist für die Antragsstellung gilt für das Sommersemester der 30. April und für das
Wintersemester der 15. November jeden Jahres. ²Tritt ein Beurl
oder Dekane, Studiendekaninnen oder Studiendekane und Prodekaninnen oder Prodekane erstmals
im Sommersemester 2007 gewählt. ²Die Präsidentin oder der Präsident lädt den Senat zu seiner kon-
stituierenden
bei
der OTH Amberg-Weiden bis zum 30.09. (für das Wintersemester) bzw. 14.03. (für das
Sommersemester) eingegangen sind. Tritt der Befreiungsgrund später ein, müssen
Anträge innerhalb von vier
der OTH Amberg-Weiden
bis zum 31. August (für das Wintersemester) bzw. 15. Februar (für das Sommersemester) eingegangen sind. 2Tritt
der Befreiungsgrund später ein, müssen Anträge innerhalb von vier
der OTH Amberg-Weiden
bis zum 31. August (für das Wintersemester) bzw. 15. Februar (für das Sommersemester) eingegangen sind. 2Tritt
der Befreiungsgrund später ein, müssen Anträge innerhalb von vier
n folgende Satzung:
3. In § 2 Abs. 2 Satz 1 wird nach dem Passus „Wintersemester“ und „Sommersemester“ jeweils der
Passus „i. d. R.“ eingefügt.
4. § 3 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:
[...] Änderungssatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft und gilt für Studierende, die ab dem
Sommersemester 2024 oder später ihr Studium aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats
am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt für alle
TeilnehmerInnen, die ab dem Sommersemester 2024 an den Zertifikatsstudien der
Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden teilnehmen
ECTS-Punkte erworben werden.
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(3) Die Aufnahme des Modulstudiums kann sowohl zum Sommersemester als auch
zum Wintersemester erfolgen, je nach Modulangebot des Studiengangs, das dem
[...] am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. 2Sie gilt für Studierende, die
das Modulstudium zum Sommersemester 2024 oder später aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Hochschule