ms wird die Masterarbeit angefertigt.
(3) 1Das Studium kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester begonnen werden. 2Ein Anspruch
darauf, dass der Studienbeginn in jedem Semester (z.B. bei [...] dieses Semesters.
(3) 1Anträge auf Zulassung zum Masterstudium für einen Studienbeginn im Sommersemester sind bis zum
15. Januar, für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juli des
Zulassungsanträge müssen vollständig ausgefüllt für das Wintersemester bis zum 15.
Juli, für das Sommersemester bis zum 15. Januar bei der Ostbayerischen Technischen
Hochschule Amberg-Weiden eingegangen sein [...] Unterlagen glaubhaft nachzuweisen.
(2) 1Als Frist für die Antragsstellung gilt für das Sommersemester der 30. April und für das
Wintersemester der 15. November jeden Jahres. ²Tritt ein Beurl
210 ECTS-Punkten. 2Der Studienbeginn im
Vollzeitstudium ist sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester möglich. 3Im
Teilzeitstudium ist der Studienbeginn nur zum Wintersemester möglich.
ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben
für das Wintersemester bis zum 15. Juli, für das Sommersemester bis zum 15. Januar bei der
Hochschule Amberg-Weiden eingegangen sein. 2Für die Anmeldung für [...]
Unterlagen glaubhaft nachzuweisen.
(2) 1Als Frist für die Antragsstellung gilt für das Sommersemester der 30. April und für das
Wintersemester der 15. November jeden Jahres. ²Tritt ein Beurlaubungsgrund
(2) 1In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. 2Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungsverfahrens
bekannt gegeben.
hränkungen.
§ 2
Zulassungsbeschränkungen im Sommersemester 2008
An der Fachhochschule Amberg-Weiden bestehen im Sommersemester 2008 in den in § 1 genannten Studien-
gängen Zulassung [...] Zulassungszahlen an der Fachhochschule Amberg-Weiden im Wintersemester 2007/08
und im Sommersemester 2008
Seite 2 Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang [...] über Zulassungszahlen an der Fachhochschule Amberg-Weiden im
Wintersemester 2007/2008 und im Sommersemester 2008
vom 21. Mai 2007
Auf Grund von Art 2 Satz 1 und Art, 3 Abs, 2 Satz 1 des Gesetzes
oder Dekane, Studiendekaninnen oder Studiendekane und Prodekaninnen oder Prodekane erstmals
im Sommersemester 2007 gewählt. ²Die Präsidentin oder der Präsident lädt den Senat zu seiner kon-
stituierenden
Zulassungsanträge müssen vollständig ausgefüllt für das Wintersemester bis zum 15.
Juli, für das Sommersemester bis zum 15. Januar bei der Ostbayerischen Technischen
Hochschule Amberg-Weiden eingegangen sein [...] Unterlagen glaubhaft nachzuweisen.
(2) 1Als Frist für die Antragsstellung gilt für das Sommersemester der 30. April und für das
Wintersemester der 15. November jeden Jahres. ²Tritt ein Beurl
210 ECTS-Punkten. 2Der Studienbeginn im Vollzeitstudium ist sowohl zum
Winter- als auch zum Sommersemester möglich. 3Im Teilzeitstudium ist der Studienbeginn nur
zum Wintersemester möglich.
schriftlich für das zurückliegende Studienjahr, das heißt für das Wintersemester mit
dem folgenden Sommersemester.
§ 8 Inkrafttreten
Diese Leitlinie tritt mit dem Wintersemester 2024/25 in Kraft.
ECTS-Punkte erworben werden.
page
(3) Die Aufnahme des Modulstudiums kann sowohl zum Sommersemester als auch
zum Wintersemester erfolgen, je nach Modulangebot des Studiengangs, das dem
[...] am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. 2Sie gilt für Studierende, die
das Modulstudium zum Sommersemester 2024 oder später aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Hochschule
am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt für alle
TeilnehmerInnen, die ab dem Sommersemester 2024 an den Zertifikatsstudien der
Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden teilnehmen
5 Satz 1 zum 1.
Oktober 2002 in Kraft. 2 § 31 Abs. 3 gilt nur für Studenten, die nach dem Sommersemester 2001 das
Studium beginnen.
München, den 17. Oktober 2001
Bayerisches Staatsministerium
(2) 1In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. 2Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungsverfahrens
bekannt gegeben.
bei
der OTH Amberg-Weiden bis zum 30.09. (für das Wintersemester) bzw. 14.03. (für das
Sommersemester) eingegangen sind. Tritt der Befreiungsgrund später ein, müssen
Anträge innerhalb von vier
5 Satz 1 zum 1. Oktober 2002 in
Kraft. § 31 Abs. 3 gilt nur für Studenten, die nach dem Sommersemester 2001 das Studium beginnen.
München, den 17. Oktober 2001
Bayerisches Staatsministerium
Zulassungsbeschränkungen.
§ 2
Zulassungsbeschränkungen im Sommersemester 2009
An der Hochschule Amberg-Weiden bestehen im Sommersemester 2009 in den in § 1 ge-
nannten Studiengängen Zulassung [...] Zulassungszahlen an der Hochschule Amberg-Weiden im Wintersemester 2008/09 und
Sommersemester 2009
Studien- und Prüfungsordnung für den
Masterstudiengang "Medientechnik [...] Satzung über Zulassungszahlen an der Hochschule Amberg-Weiden im
Wintersemester 2008/2009 und im Sommersemester 2009
vom 26. Mai 2008
Auf Grund von Art 3 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulzulassung
ng werden der Senat, die Fakultätsräte, die Dekane, Studiendekane und
Prodekane erstmals im Sommersemester 2007 gewählt. Der Präsident lädt den Senat zu seiner konstituierenden
Sitzung ein und leitet
(2) In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des
Bewerbungsverfahrens bekannt gegeben.
ster 2021/2022
Abweichungen von im Modulhandbuch fixierten Angebotsturnus (Winter-und/oder
Sommersemester) treffen.
(2) Die zuständige Prüfungskommission kann Abweichungen von im Modulhandbuch
oder Dekane, Studiendekaninnen oder Studiendekane und Prodekaninnen oder
Prodekane erstmals im Sommersemester 2007 gewählt. Die Präsidentin oder der Präsident lädt
den Senat zu seiner konstituierenden Sitzung
oder Dekane, Studiendekaninnen oder Studiendekane und Prodekaninnen oder
Prodekane erstmals im Sommersemester 2007 gewählt. Die Präsidentin oder der Präsident lädt
den Senat zu seiner konstituierenden Sitzung
oder Dekane, Studiendekaninnen oder Studiendekane und Prodekaninnen oder
Prodekane erstmals im Sommersemester 2007 gewählt. Die Präsidentin oder der Präsident lädt
den Senat zu seiner konstituierenden
Zulassungszahlen an der Hochschule Amberg-Weiden im Wintersemester 2012/2013
und Sommersemester 2013
Seite 22 Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden [...] über Zulassungszahlen an der Hochschule Amberg-Weiden im
Wintersemester 2012/2013 und im Sommersemester 2013
vom 12. Juni 2012
Auf Grund von Art 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochsc [...] Dienstleistungsmanagement (B) 49
Medienproduktion und Medientechnik (B) 81
(2) Im Sommersemester 2013 werden an der Hochschule Amberg-Weiden keine Studienanfängerinnen und
Studienanfänger im
ms wird die Masterarbeit angefertigt.
(3) 1Das Studium kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester begonnen werden. 2Ein Anspruch
darauf, dass der Studienbeginn in jedem Semester (z.B. bei [...] dieses Semesters.
(4) 1Anträge auf Zulassung zum Masterstudium für einen Studienbeginn im Sommersemester sind bis
zum 15. Januar, für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juli des