Genehmigung des Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 21.05.2012, Nr. E 2-H3412.1.AW/6/7.
Amberg, 12. Juni 2012
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die Satzung über
Studiensemester angerechnet werden, sollen einen Arbeitsumfang von 560
Stunden ((20 - 6) Wochen x 40 h/Wo) umfassen, dies entspricht 3,5 Monaten in Vollzeit.
5Über das Projekt ist eine Dokumentation mit
Abgabe und/oder Kolloquium im zweiten Monat nach Semesterbeginn: es fallen ermäßigte Studiengebühren
i.H.v. € 1.000 an.
• Abgabe und/oder Kolloquium nach Ende des zweiten Monats nach Semesterbeginn: es
Workloads)
d) Lehrende/Modulverantwortliche
e) Zugangsvoraussetzungen
f) Lernziele
g) Lehrinhalte
h) Studien- und Prüfungsleistungen
i) die Unterrichts- und Prüfungssprache in den einzelnen Modulen
Zeugnis über die "Deutsche Sprachprüfung II" des Sprachen- und Dolmetscher-
Instituts München;
h. Nachweise deutscher Sprachkenntnisse, die durch bilaterale Abkommen oder sonstige
von der KMK oder
Ergänzendes Hochschulauswahlverfahren
Die nach Art. 5 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BayHZG vorgesehenen 65 v. H. der Studienplätze für
das ergänzende Hochschulauswahlverfahren werden nach der Durchschnittsnote der
werden nach Art. 5 Abs. 3
Satz 2 BayHZG weitere 6 v. H. der zur Verfügung stehenden Studienplätze als Sonderquote
vorab wie folgt abgezogen:
a) 2 v. H. für besonders qualifizierte Berufstätige gemäß [...] gemäß Art. 45 BayHSchG, die über
keine sonstige Studienberechtigung verfügen,
b) 4 v. H. für Studienbewerberinnen und Bewerber, die das Studium in einem
Studiengang aufnehmen möchten, der so ausgestaltet [...] Ergänzendes Hochschulauswahlverfahren
Die nach Art. 5 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2BayHZG vorgesehenen 65 v. H. der Studienplätze für das
ergänzende Hochschulauswahlverfahren werden nach der Durchschnittsnote der
vom 15.03.2007, Nr.
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20. September 2007 AMTSBLATT Nummer 3 Seite 20
XI/3-H 3444.AW.7-11/18 349 und der rechtsaufsichtlichen Genehmigung des Präsidenten der Fachhochschule
Am [...] des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 15.05.2006, Nr.
XI/3-H 3444.AW.3-11/10 600 und der rechtsaufsichtlichen Genehmigung des Präsidenten der Fachhochschule
Am
der Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst
vom 11.03.2019, Nr. H3-H3311.AW/2/5.
Amberg, 27.06.2019
gez.
Prof. Dr. Andrea Klug
Präsidentin
[...] Konvents in geeigneter Weise. Im Übrigen ist der studentische Konvent
auf Verlangen von mindestens 25 v. H. seiner Mitglieder binnen 14 Tagen einzuberufen.
(4) Innerhalb einer angemessenen Frist nach den
Abgabe und/oder Kolloquium im zweiten Monat nach Semesterbeginn: es fallen ermäßigte Studiengebühren
i.H.v. € 1.000 an.
• Abgabe und/oder Kolloquium nach Ende des zweiten Monats nach Semesterbeginn: es
g des
Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 03.05.2007, Nr. X/2-H3412.1.AW – 11/13 455.
Amberg, 21. Mai 2007
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die Satzung über
als für die Aufnahme
eines Hochschulstudiums hinreichender Sprachnachweis anerkannt wurden;
h) das Kleine (KDS) und das Große Deutsche Sprachdiplom (GDS) des Goethe-
Instituts
i) das Zeugnis
technik 4 5 2 SU, Ü
schrP, 60 – 120 und/oder
LN
s. MH 1 s. MH
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T14 Kunststoffverarbeitung 4 5 2 SU, Ü
schrP, 60 – 120 und/oder
LN
s. MH 1 s [...] n für die Zulassung
e) Dauer
f) Häufigkeit des Angebots
g) Studien- und Prüfungsleistungen
h) Gewichtung für die Bildung der Modul-Gesamtnote
i) Gewichtung für die Bildung der Zeugnis-Gesamtnote [...] lehre 6 6 1 SU, Ü
schrP, 60 – 120 und/oder
LN
s. MH 1 s. MH
B
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W2 Finanz- und Investitionswirtschaft 4 5 3 SU, Ü
schrP, 60 – 120 und/oder
LN
s. MH 1
als für die Aufnahme
eines Hochschulstudiums hinreichender Sprachnachweis anerkannt wurden;
h) die bestandene Feststellungsprüfung des Studienkollegs (FSP)
i) ÖSD Zertifikat B2
j) Die
Studiensemester angerechnet werden, sollen einen Arbeitsumfang von 560
Stunden ((20 - 6) Wochen x 40 h/Wo) umfassen, dies entspricht 3,5 Monaten in Vollzeit.
5Über das Projekt ist eine Dokumentation mit
gs - FSP”
eingefügt.
(3) Buchstaben g und h werden gestrichen.
(4) Die bisherigen Buchstaben i. und j. werden g. und h.
(5) Im neuen Buchstaben h. wird nach dem Wort „des“ das Wort
„Vorbere
g des Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 05.05.2010, Nr. E 2-
H3412.1.AW/4/11.
Amberg, 28. Mai 2010
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die Satzung über
Konvents in geeigneter Weise. Im Übrigen ist der studentische Konvent auf Verlangen von
mindestens 25 v. H. seiner Mitglieder binnen 14 Tagen einzuberufen.
(4) Innerhalb einer angemessenen Frist nach den Wahlen
Bundesrepublik Deutschland (Feststellungsprüfung des Studienkollegs - FSP);
g. ÖSD Zertifikat B2
h. die erfolgreich bestandene Deutschprüfung B2 im Rahmen des Vorbereitungskurses
PropädeutikumPLUS
Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst vom 10.09.2014 (VIII.3 – H3311.AW-11/15236).
Amberg, 19.09.2014
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die Satzung
oder - soweit hierfür keine besonderen
Voraussetzungen vorgeschrieben sind - in mindestens 80 v.H. der Endnoten, von denen das Bestehen
der Vorprüfung abhängt, die Note ausreichend oder besser erzielt
Abgabe und/oder Kolloquium im zweiten Monat nach Semesterbeginn: es fallen ermäßigte Studiengebühren
i.H.v. € 1.000 an.
• Abgabe und/oder Kolloquium nach Ende des zweiten Monats nach Semesterbeginn: es [...] (bei
Studium)
Mengenrabatt
Mehrere Mitarbeiter eines Unternehmens im „Standard-Kurs“, d.h. der Kurs ist nicht für das
Unternehmen individuell konzipiert, wenn das Unternehmen zahlt
(Inhou
oder – soweit hierfür keine besonderen Voraussetzungen
vorgeschrieben sind – in mindestens 80 v.H. der Endnoten, von denen das Bestehen der Vorprüfung abhängt,
die Note ausreichend oder besser erzielt
ECTS-Leistungspunkte
e) Voraussetzungen für die Zulassung
f) Dauer
g) Häufigkeit des Angebots
h) Studien- und Prüfungsleistungen
i) Ort der Lehrveranstaltung
j) Gewichtung für die Bildung der [...] des Bayerischen Staatsministeriums für
Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 21.08.2008, Nr. XI/3-H 3441.AW/4/8 und der rechtsaufsichtlichen Genehmigung des Präsidenten der Hochschule Amberg-Weiden
vom [...] des Bayerischen Staatsministeriums für
Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 02.07.2008, Nr. XI/3-H 3441.AW/2/8 und der rechtsaufsichtlichen Genehmigung des Präsidenten der Hochschule Amberg-Weiden
vom
5 Leistungspunkte umfasst. Pro
Leistungspunkt wird ein Arbeitsaufwand für die Studierenden von 30 h unterstellt.
(4) Das Studium ist in Studienabschnitte aufgeteilt, die den Studienfortschritt d [...] des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft,
Forschung und Kunst vom 12.03.2008, Nr. XI/3-H 3441.AW/1/6 und der rechtsaufsichtlichen Genehmigung des Präsidenten der Hochschule Amberg-Weiden vom [...] e Hilfsmittel
Aufteilung des Workload
(150 Zeitstunden)
Präsenzzeit: XX (pro 1 SWS = 15 h)
Vor- und Nachbereitung: XX
Leistungsnachweise: XX
Klausurvorbereitung: XX
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