Professor/in Fakultät Maschinenbau / Umwelttechnik
Telefon: +49 (9621) 482-3307
Fax: +49 (9621) 482-4307
w.bloechl@oth-aw.de
Lehrgebiet(e): Fertigungstechnik, Werkzeugmaschinen, Koordinatenmesstechnik, 3D-Druck, Digitale Produktion
Forschungsgebiet(e):
Säulen:
- Werkzeugmaschinen und Zerspanungstechnik (Highlight: Selbstgebaute CNC-gesteuerte Drehfräsmaschine)
- Koordinatenmesstechnik (Zertifizierter AUKOM Trainer, Multisensorkoordinatenmesstechnik)
- 3D Druck (Entwicklung eines Prüfteiles zur Genauigkeitsbestimmung von 3D-Druckern, Innovationsnetzwerk Additiv Manufacturing)
- Industrie 4.0 (Projektleitung Projekt ISAC@OTH mit Gesamtumfang 3,7 Mio. €)
Zum Profil
n und
7. die Entscheidung über den Nachteilsausgleich.
8. die Festlegung des Zeitraumes in dem die Prüfungen einschließlich der Wiederholungsprüfungen
durchgeführt werden
einem Studienabschluss an einer ausländischen Hochschule
wird empfohlen, bis zum Ende des Bewerbungszeitraums einen Anerkennungsbescheid des Studienab-
schlusses, ausgestellt durch eine zertifizierte [...] einer Begründung schriftlich mitgeteilt. ²Eine
erneute Bewerbung ist frühestens im folgenden Bewerbungszeitraum wieder möglich.
§ 6
Nachweis der studiengangspezifischen Eignung
(1) Vor
Amberg-Weiden festgelegten Zeitraums erfolgen, welcher der/dem
BewerberIn mit dem Zulassungsbescheid schriftlich mitgeteilt wird. 2Wenn die/der
BewerberIn diesen Zeitraum nicht einhalten kann und die [...] versuchen, oder
c. widerrechtlich in Räume der Hochschule eindringen oder auf Aufforderung des
Berechtigten sich nicht entfernen, oder
d. Gebäude bzw. Räume der Hochschule oder deren Zwecken dienende [...] Teilnahme an weiteren Lehrveranstaltungen,
c. Untersagung der Benutzung einzelner Einrichtungen oder Räume,
d. Ausschluss vom Studium für bis zu zwei Semester.
²Ordnungsmaßnahmen nach Absatz 2 Satz
Hochschule Amberg-
Weiden festgelegten Zeitraums erfolgen, welcher dem Bewerber mit dem Zulassungsbescheid
schriftlich mitgeteilt wird. 2Wenn der Bewerber diesen Zeitraum nicht einhalten kann und die
Gründe [...] versuchen, oder
c. widerrechtlich in Räume der Hochschule eindringen oder auf Aufforderung des
Berechtigten sich nicht entfernen, oder
d. Gebäude bzw. Räume der Hochschule oder deren Zwecken dienende [...] Teilnahme an weiteren Lehrveranstaltungen,
c. Untersagung der Benutzung einzelner Einrichtungen oder Räume,
d. Ausschluss vom Studium für bis zu zwei Semester.
²Ordnungsmaßnahmen nach Absatz 2 Satz
der Art und des Umfangs der Prüfungsleistung muss bis spätestens 4 Wochen
vor Beginn des Prüfungsanmeldezeitraums bekanntgegeben werden und gilt nur für das
Wintersemester 2020/2021.
(2) 1Die zuständige
n und
7. die Entscheidung über den Nachteilsausgleich.
8. die Festlegung des Zeitraumes in dem die Prüfungen einschließlich der Wiederholungsprüfungen
durchgeführt werden
hat, genehmigen.
15. Im § 10 Abs. 4 wird folgender Satz 2 eingefügt: „Spätestens in diesem Zeitraum muss das Seminar zum
wissenschaftlichen Arbeiten besucht worden sein.
16. Im § 10 Abs. 5 wird
Schieds- und Kampfrichtern.
Teamstärke: Jedes Team hat einen Kader über den gesamten Veran-
staltungszeitraum von 4 Spielern, die jederzeit entspre-
chend den Wechselregeln eingewechselt werden.
Hinweis auf die Dringlichkeit eine Sitzung unter
Beachtung einer Ladungsfrist von 3 Werktagen anberaumen.
(3) Die Hochschulleitung ist zu den Sitzungen aller Gremien unter Angabe der Tagesordnung
e
Hinweis auf die Dringlichkeit eine Sitzung unter
Beachtung einer Ladungsfrist von 3 Werktagen anberaumen.
(3) Die Hochschulleitung ist zu den Sitzungen aller Gremien unter Angabe der Tagesordnung
e
Hinweis auf die Dringlichkeit eine Sitzung unter
Beachtung einer Ladungsfrist von 3 Werktagen anberaumen.
(3) Die Hochschulleitung ist zu den Sitzungen aller Gremien unter Angabe der Tagesordnung
e
Amberg-Weiden festgelegten Zeitraums erfolgen, welcher der/dem
BewerberIn mit dem Zulassungsbescheid schriftlich mitgeteilt wird. 2Wenn die/der
BewerberIn diesen Zeitraum nicht einhalten kann und die [...] versuchen, oder
c. widerrechtlich in Räume der Hochschule eindringen oder auf Aufforderung des
Berechtigten sich nicht entfernen, oder
d. Gebäude bzw. Räume der Hochschule oder deren Zwecken dienende [...] Teilnahme an weiteren Lehrveranstaltungen,
c. Untersagung der Benutzung einzelner Einrichtungen oder Räume,
d. Ausschluss vom Studium für bis zu zwei Semester.
²Ordnungsmaßnahmen nach Absatz 2 Satz