g des Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 05.05.2010, Nr. E 2-
H3412.1.AW/4/11.
Amberg, 28. Mai 2010
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die Satzung über
Konvents in
geeigneter Weise. 4Im Übrigen ist der studentische Konvent auf Verlangen von mindestens 25 v. H.
seiner Mitglieder binnen 14 Tagen einzuberufen.
(4) 1Innerhalb einer angemessenen Frist nach den
Konvents in geeigneter Weise. Im Übrigen ist der studentische Konvent auf Verlangen von
mindestens 25 v. H. seiner Mitglieder binnen 14 Tagen einzuberufen.
(4) Innerhalb einer angemessenen Frist nach den Wahlen
Bundesrepublik Deutschland (Feststellungsprüfung des Studienkollegs - FSP);
g. ÖSD Zertifikat B2
h. die erfolgreich bestandene Deutschprüfung B2 im Rahmen des Vorbereitungskurses
PropädeutikumPLUS
Workloads)
d) Lehrende/Modulverantwortliche
e) Zugangsvoraussetzungen
f) Lernziele
g) Lehrinhalte
h) Studien- und Prüfungsleistungen
i) die Unterrichts- und Prüfungssprache in den einzelnen Modulen
Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst vom 10.09.2014 (VIII.3 – H3311.AW-11/15236).
Amberg, 19.09.2014
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die Satzung
oder – soweit hierfür keine besonderen Voraussetzungen
vorgeschrieben sind – in mindestens 80 v.H. der Endnoten, von denen das Bestehen der Vorprüfung abhängt,
die Note ausreichend oder besser erzielt
Abgabe und/oder Kolloquium im zweiten Monat nach Semesterbeginn: es fallen ermäßigte Studiengebühren
i.H.v. € 1.000 an.
Abgabe und/oder Kolloquium nach Ende des zweiten Monats nach Semesterbeginn: es [...]
Studium)
Mengenrabatt
Mehrere Mitarbeiter eines Unternehmens im „Standard-Kurs“, d.h. der Kurs ist nicht für das
Unternehmen individuell konzipiert, wenn das Unternehmen zahlt
Workloads)
d) Lehrende/Modulverantwortliche
e) Zugangsvoraussetzungen
f) Lernziele
g) Lehrinhalte
h) Studien- und Prüfungsleistungen
i) die Unterrichts- und Prüfungssprache in den einzelnen Modulen
Studiensemester angerechnet werden, sollen einen Arbeitsumfang von 560
Stunden ((20 - 6) Wochen x 40 h/Wo) umfassen, dies entspricht 3,5 Monaten in Vollzeit.
5Über das Projekt ist eine Dokumentation mit
f. IELTS (Academic & General): ≥6
page
g. Oxford Test of English: ≥130
h. PTE Academic: ≥65
i. Telc English: ≥B2/C1 University
j. TOEFL iBT* (keine Home
(Amtsblatt 3/2008 S. 23) wird wie folgt geändert:
1. Im § 3 Abs. 3 wird die Zahl „30 h“ durch die Zahlen „25 – 30 h“ ersetzt.
2. Im § 3 Abs. 4 werden im Spiegelstrich zwei die Worte „3 und 4“ durch [...] vom 05. Juni 2008, wird wie
folgt geändert:
8. Im § 3 Abs. 3 wird die Zahl „30 h“ durch die Zahlen „25 – 30 h“ ersetzt.
9. Im § 3 Abs. 4 werden im Spiegelstrich zwei die Worte „3 und 4“ durch [...] Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 07.12.2011 (C9-H3311.AW-11/28
443).
Amberg, 12. Januar 2012
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die
Genehmigung des Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 21.05.2012, Nr. E 2-H3412.1.AW/6/7.
Amberg, 12. Juni 2012
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die Satzung über
Studiensemester angerechnet werden, sollen einen Arbeitsumfang von 560
Stunden ((20 - 6) Wochen x 40 h/Wo) umfassen, dies entspricht 3,5 Monaten in Vollzeit.
5Über das Projekt ist eine Dokumentation mit
Abgabe und/oder Kolloquium im zweiten Monat nach Semesterbeginn: es fallen ermäßigte Studiengebühren
i.H.v. € 1.000 an.
• Abgabe und/oder Kolloquium nach Ende des zweiten Monats nach Semesterbeginn: es
Workloads)
d) Lehrende/Modulverantwortliche
e) Zugangsvoraussetzungen
f) Lernziele
g) Lehrinhalte
h) Studien- und Prüfungsleistungen
i) die Unterrichts- und Prüfungssprache in den einzelnen Modulen
Genehmigung
des Bayer. Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 09. 11. 2005, Nr. XI/3-H 3444.AW.9-11/40677.
Weiden, 23. November 2005
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
page [...] Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst durch Schreiben
vom 21.11.2005, Az.: XI/3-H 3441.AW-11/39788.
Amberg, 11.01.2006 Hof, 11.01.2006
Prof. Dr. Bauer Prof. Dr. Lehmann
Workloads)
d) Lehrende/Modulverantwortliche
e) Zugangsvoraussetzungen
f) Lernziele
g) Lehrinhalte
h) Studien- und Prüfungsleistungen
i) die Unterrichts- und Prüfungssprache in den einzelnen Modulen
Zeugnis über die "Deutsche Sprachprüfung II" des Sprachen- und Dolmetscher-
Instituts München;
h. Nachweise deutscher Sprachkenntnisse, die durch bilaterale Abkommen oder sonstige
von der KMK oder
Ergänzendes Hochschulauswahlverfahren
Die nach Art. 5 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BayHZG vorgesehenen 65 v. H. der Studienplätze für
das ergänzende Hochschulauswahlverfahren werden nach der Durchschnittsnote der
werden nach Art. 5 Abs. 3
Satz 2 BayHZG weitere 6 v. H. der zur Verfügung stehenden Studienplätze als Sonderquote
vorab wie folgt abgezogen:
a) 2 v. H. für besonders qualifizierte Berufstätige gemäß [...] gemäß Art. 45 BayHSchG, die über
keine sonstige Studienberechtigung verfügen,
b) 4 v. H. für Studienbewerberinnen und Bewerber, die das Studium in einem
Studiengang aufnehmen möchten, der so ausgestaltet [...] Ergänzendes Hochschulauswahlverfahren
Die nach Art. 5 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2BayHZG vorgesehenen 65 v. H. der Studienplätze für das
ergänzende Hochschulauswahlverfahren werden nach der Durchschnittsnote der
wird „Art. 25 Abs. 1 Satz 3 BayHSchG“ durch „Art. 35 Abs. 1 Satz 3
BayHIG“ ersetzt.
page
h. In § 21 Abs.1 Satz 2 wird „Art. 18 Abs. 1 Satz 3 BayHSchG“ durch „Art. 26 Abs. 1 Satz 3
BayHIG“ ersetzt
des
Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 01.10.2004, Nr. XI/3-H 3441.AW-11/19 635.
Weiden, 4. November 2004
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die [...] des
Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 5.April 2005 Nr. XI/4-H 3412.1.AW-11/12 498.
Amberg, den 19. April 2005
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die
g des
Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 01.04.2011, Nr. E 2-H3412.1.AW/5.
Amberg, 12. April 2011
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die Satzung über die Z
des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 20.12.2004, Nr. XI/4-H
3313.AW-11/52 199.
Amberg, 2. Februar 2005
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die Satzung [...] des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 20.12.2004, Nr. XI/4-H
3313.AW-11/52 199.
Amberg, 2. Februar 2005
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die Satzung