weiterer
Ordnungsmaßnahmen verbunden werden. ³Der Inhalt der Ordnungsmaßnahme muss in
einem angemessenen Verhältnis zum Inhalt der Pflichtverletzung stehen. ⁴Die Fakultät ist in
das Verfahren einzubinden
gegeben werden.
(3) Jedes Mitglied des Fakultätsrats hat eine Stimme; Stimmrechtsübertragungen bemessen
sich nach § 62 dieser Grundordnung. Die geheime Wahl erfolgt ohne Aussprache mit von der
Wahlleitung [...] folgende Sätze angefügt: „Dem Berufungsausschuss
soll entsprechend Art. 22 Abs. 2 BayHIG eine angemessene Zahl von Frauen und
Männern angehören, mindestens jedoch eine Professorin, die nicht zugleich
durchzuführen.
(3) 1Jedes Mitglied des Hochschulrats hat eine Stimme. ²Stimmrechtsübertragungen bemessen sich
nach § 62 der Grundordnung. ³Gewählt wird ohne Aussprache in geheimer Abstimmung mit amtli- [...] gegeben werden.
(3) 1Jedes Mitglied des Fakultätsrats hat eine Stimme; Stimmrechtsübertragungen bemessen sich
nach § 62 dieser Grundordnung. ²Die geheime Wahl erfolgt ohne Aussprache mit von der Wahlleitung [...] auswärtiger Professor.
²Dem Berufungsausschuss soll entsprechend Art. 22 Abs. 2 BayHIG eine angemessene Zahl von
Frauen und Männern angehören, mindestens jedoch eine Professorin, die nicht zugleich