Praxissemester und Vorpraktikum
(1) Das fünfte Semester ist ein Praxissemester, das in einem Zeitraum von 20 Wochen abzuleisten ist.
Weitere Informationen zum Praxissemester sind im Studienplan und
Hinweis auf die Dringlichkeit eine Sitzung unter Beachtung einer Ladungsfrist von 3
Werktagen anberaumen.
(3) Die Hochschulleitung ist zu den Sitzungen aller Gremien unter Angabe der Tagesordnung einzuladen;
spätestens im ersten Monat des dritten Semesters erfolgen. Erfolgt die Anmeldung nicht innerhalb dieses Zeitraums, so wird
vom Vorsitzenden der Prüfungskommission die Ausgabe eines Themas und Anmeldung der Arbeit
längeren Zeitraum erstrecken. 2 Die Bearbeitung erfolgt ohne ständige Aufsicht. 3
Der Aufgabensteller kann bestimmen, dass eine noch nicht abgelieferte Prüfungsstudienarbeit nicht
aus den Räumen der [...] Regel umfasst es einschließlich der begleitenden Lehrveranstaltungen einen zusammenhängenden
Zeitraum von mindestens 20 Wochen.
(3) Der zeitliche Umfang der Lehrveranstaltungen darf durch Prüfungen [...] umfasst einschließlich
der begleitenden Lehrveranstaltungen einen in der Regel zusammenhängenden Zeitraum von
mindestens 20 Wochen. 3 An Stelle des ersten praktischen Studiensemesters kann bei geeigneten
beschrieben.
§7
Praxissemester
Das fünfte Semester ist ein Praxissemester, das in einem Zeitraum von 20 Wochen abzuleisten ist. Weitere
Informationen zum Praxissemester sind im Studienplan und
Hinweis auf die Dringlichkeit eine Sitzung unter
Beachtung einer Ladungsfrist von 3 Werktagen anberaumen.
(3) Die Hochschulleitung ist zu den Sitzungen aller Gremien unter Angabe der Tagesordnung
e
einem Studienabschluss an einer ausländischen
Hochschule ist vom Bewerber bis zum Ende des Bewerbungszeitraums ein Anerkennungsbescheid des
Studienabschlusses, ausgestellt durch eine zertifizierte Einrichtung [...] durch eine Auswahlkommission, die aus mindestens zwei
Professoren besteht und vor Beginn des Bewerbungszeitraums von der Fakultät bestimmt wird. Als
Kriterien dienen gleichgewichtig die inhaltliche Qualität [...] Bewerber oder Bewerberinnen, die die Bewertung „nicht bestanden“ erzielen, können in diesem
Bewerbungszeitraum nicht zugelassen werden. Eine Bewerbung zu einem späteren Zeitpunkt ist
wieder möglich.
dienabschluss an einer ausländischen Hochschule wird empfohlen, bis zum Ende des Bewerbungszeit-
raums einen Anerkennungsbescheid des Studienabschlusses, ausgestellt durch eine zertifizierte Einrich-
tung [...] Prüfungsausschuss gibt bis spätestens zwei Wochen nach Semesterbeginn den Anmelde- und Prü-
fungszeitraum für die einzelnen Prüfungsleistungen hochschulöffentlich bekannt.
(2) 1Die Prüfungskommissionen [...] erfolgt in der Regel vier Wochen,
spätestens jedoch zwei Wochen vor dem ersten Tag des Prüfungszeitraums durch die Prüfungskommis-
sionen.
§ 7
Anmeldeverfahren für Prüfungen
(1) 1Wer
einem Studienabschluss an einer ausländischen
Hochschule wird empfohlen, bis zum Ende des Bewerbungszeitraums einen Aner-
kennungsbescheid des Studienabschlusses, ausgestellt durch eine zertifizierte Ein-
Studiengang selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten:
Maximale Bearbeitungszeit (= Zeitraum zwischen Anmeldung der Bachelorarbeit und Abgabe) von 5 Monaten / Umfang 50-70 Seiten. Der Umfang [...] Studiengang selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten:
Maximale Bearbeitungszeit (= Zeitraum zwischen Anmeldung der Masterarbeit und Abgabe) von 6 Monaten / Umfang 60-80 Seiten. Der Umfang
Studiengang selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten:
Maximale Bearbeitungszeit (= Zeitraum zwischen Anmeldung der Bachelorarbeit und Abgabe) von 5 Monaten / Umfang 50-70 Seiten. Der Umfang [...] Studiengang selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten:
Maximale Bearbeitungszeit (= Zeitraum zwischen Anmeldung der Masterarbeit und Abgabe) von 6 Monaten / Umfang 60-80 Seiten. Der Umfang
Hochschule Amberg-
Weiden festgelegten Zeitraums erfolgen, welcher dem Bewerber mit dem
Zulassungsbescheid schriftlich mitgeteilt wird. 2Wenn der Bewerber diesen Zeitraum nicht
einhalten kann und die Gründe [...] versuchen, oder
c. widerrechtlich in Räume der Hochschule eindringen oder auf Aufforderung des
Berechtigten sich nicht entfernen, oder
d. Gebäude bzw. Räume der Hochschule oder deren Zwecken dienende [...] Teilnahme an weiteren Lehrveranstaltungen,
c. Untersagung der Benutzung einzelner Einrichtungen oder Räume,
d. Ausschluss vom Studium für bis zu zwei Semester.
²Ordnungsmaßnahmen nach Absatz 2 Satz
zuständige Fakultät kann die Zulassung verweigern, wenn gewichtige
Gründe (z.B. begrenzte Raumkapazität oder fehlende technische Ausstattung) vorliegen.
§ 4
Studienaufbau
(1) Die Aufnahme
Hinweis auf die Dringlichkeit eine Sitzung unter
Beachtung einer Ladungsfrist von 3 Werktagen anberaumen.
(3) Die Hochschulleitung ist zu den Sitzungen aller Gremien unter Angabe der Tagesordnung
e
der Art und des Umfangs der Prüfungsleistung muss bis spätestens 4 Wochen
vor Beginn des Prüfungszeitraums bekanntgegeben werden und gilt nur für das
Sommersemester 2020.
(2) 1Die zuständige Pr [...] der Art und des Umfangs der Prüfungsleistung
muss bis spätestens 4 Wochen vor Beginn des Prüfungszeitraums bekanntgegeben werden
und gilt nur für das Sommersemester 2020.
(2) 1Die zuständige Pr [...] ldende
Modulprüfungen oder Modulteilprüfungen zur Notenverbesserung einmalig im regulären
Prüfungszeitraum des Wintersemesters 2020/2021 wiederholt werden, wobei das bessere
Ergebnis zählt. 3Die Vo
Hochschule Amberg-
Weiden festgelegten Zeitraums erfolgen, welcher dem Bewerber mit dem Zulassungsbescheid
schriftlich mitgeteilt wird. 2Wenn der Bewerber diesen Zeitraum nicht einhalten kann und die
Gründe [...] versuchen, oder
c. widerrechtlich in Räume der Hochschule eindringen oder auf Aufforderung des
Berechtigten sich nicht entfernen, oder
d. Gebäude bzw. Räume der Hochschule oder deren Zwecken dienende [...] Teilnahme an weiteren Lehrveranstaltungen,
c. Untersagung der Benutzung einzelner Einrichtungen oder Räume,
d. Ausschluss vom Studium für bis zu zwei Semester.
²Ordnungsmaßnahmen nach Absatz 2 Satz
mehreren Mitgliedern
übertragen.
§ 17
Prüfungszeitraum, Prüfungstermine und Hilfsmittel
(1) Der vom Prüfungsausschuss festzulegende Anmelde- und Prüfungszeitraum ist spätestens 14 Tage
nach Vorles [...] Praktisches Studiensemester
§ 15 Prüfungsausschuss
§ 16 Prüfungskommissionen
§ 17 Prüfungszeitraum, Prüfungstermine und Hilfsmittel
§ 18 Prüfungsanmeldung
§ 19 Zulassung zu Prüfungen [...] .
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2Darüber hinaus legt der Prüfungsausschuss in jedem Semester den Zeitraum fest, in dem die
Prüfungen einschließlich der Wiederholungsprüfungen an der Ostbayerischen Technischen
längeren Zeitraum
erstrecken. Die Bearbeitung erfolgt ohne ständige Aufsicht. Der Aufgabensteller kann bestimmen, dass eine
noch nicht abgelieferte Prüfungsstudienarbeit nicht aus den Räumen der Hochschule [...] Regel umfasst es einschließlich der begleitenden Lehrveranstaltungen einen
zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 20 Wochen.
(3) Der zeitliche Umfang der Lehrveranstaltungen darf durch Prüfungen [...] umfasst einschließlich der begleitenden Lehrveranstaltungen
einen in der Regel zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 20 Wochen. An Stelle des ersten
praktischen Studiensemesters kann bei geeigneten
längeren Zeitraum
erstrecken. Die Bearbeitung erfolgt ohne ständige Aufsicht. Der Aufgabensteller kann bestimmen, dass eine
noch nicht abgelieferte Prüfungsstudienarbeit nicht aus den Räumen der Hochschule [...] Regel umfasst es einschließlich der begleitenden Lehrveranstaltungen einen
zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 20 Wochen.
(3) Der zeitliche Umfang der Lehrveranstaltungen darf durch Prüfungen [...] umfasst einschließlich der begleitenden Lehrveranstaltungen
einen in der Regel zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 20 Wochen. An Stelle des ersten
praktischen Studiensemesters kann bei geeigneten
Hinweis auf die Dringlichkeit eine Sitzung unter
Beachtung einer Ladungsfrist von 3 Werktagen anberaumen.
(3) Die Hochschulleitung ist zu den Sitzungen aller Gremien unter Angabe der Tagesordnung
e
Hinweis auf die Dringlichkeit eine Sitzung unter
Beachtung einer Ladungsfrist von 3 Werktagen anberaumen.
(3) Die Hochschulleitung ist zu den Sitzungen aller Gremien unter Angabe der Tagesordnung
e
mehreren Mitgliedern
übertragen.
§ 17
Prüfungszeitraum, Prüfungstermine und Hilfsmittel
(1) Der vom Prüfungsausschuss festzulegende Anmelde- und Prüfungszeitraum ist spätestens 14 Tage
nach Vorles [...] Praktisches Studiensemester
§ 15 Prüfungsausschuss
§ 16 Prüfungskommissionen
§ 17 Prüfungszeitraum, Prüfungstermine und Hilfsmittel
§ 18 Prüfungsanmeldung
§ 19 Zulassung zu Prüfungen [...] .
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11
2Darüber hinaus legt der Prüfungsausschuss in jedem Semester den Zeitraum fest, in dem die
Prüfungen einschließlich der Wiederholungsprüfungen an der Ostbayerischen Technischen
der Art und des Umfangs der Prüfungsleistung muss bis spätestens 4 Wochen
vor Beginn des Prüfungsanmeldezeitraums bekanntgegeben werden und gilt nur für das
Wintersemester 2020/2021.
(2) 1Die zuständige
der Art und des Umfangs der Prüfungsleistung muss bis spätestens 4 Wochen
vor Beginn des Prüfungsanmeldezeitraums bekanntgegeben werden und gilt nur für das
Wintersemester 2020/2021.
(2) 1Die zuständige
der Art und des Umfangs der Prüfungsleistung muss bis spätestens 4 Wochen
vor Beginn des Prüfungsanmeldezeitraums bekanntgegeben werden und gilt nur für das
Wintersemester 2020/2021.
(2) 1Die zuständige