ster 2021/2022
Abweichungen von im Modulhandbuch fixierten Angebotsturnus (Winter-und/oder
Sommersemester) treffen.
(2) Die zuständige Prüfungskommission kann Abweichungen von im Modulhandbuch
2006/2007 und im Sommersemester 2007
Satzung über Zulassungszahlen an der Fachhochschule Amberg-Weiden im
Wintersemester 2006/2007 und im Sommersemester 2007
vom 1. Juni 2006
[...] Zulassungsbeschränkungen.
§ 2
Zulassungsbeschränkungen im Sommersemester 2007
An der Fachhochschule Amberg-Weiden bestehen im Sommersemester 2007 in den in § 1 genannten Studiengängen
Zulassungsbe [...] Gleichzeitig tritt die Satzung der Zulassungszahlen für das Wintersemester 2005/2006 und das Sommersemester
2006 vom 19. April 2005 außer Kraft.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der
oder Dekane, Studiendekaninnen oder Studiendekane und Prodekaninnen oder
Prodekane erstmals im Sommersemester 2007 gewählt. Die Präsidentin oder der Präsident lädt
den Senat zu seiner konstituierenden Sitzung
oder Dekane, Studiendekaninnen oder Studiendekane und Prodekaninnen oder
Prodekane erstmals im Sommersemester 2007 gewählt. Die Präsidentin oder der Präsident lädt
den Senat zu seiner konstituierenden
210 ECTS-Punkten. 2Der Studienbeginn im Vollzeitstudium ist sowohl zum
Winter- als auch zum Sommersemester möglich. 3Im Teilzeitstudium ist der Studienbeginn nur
zum Wintersemester möglich.
5 Satz 1 zum 1.
Oktober 2002 in Kraft. 2 § 31 Abs. 3 gilt nur für Studenten, die nach dem Sommersemester 2001 das
Studium beginnen.
München, den 17. Oktober 2001
Bayerisches Staatsministerium
bei
der OTH Amberg-Weiden bis zum 30.09. (für das Wintersemester) bzw. 14.03. (für das
Sommersemester) eingegangen sind. Tritt der Befreiungsgrund später ein, müssen
Anträge innerhalb von vier
Zulassungsbeschränkungen.
§ 2
Zulassungsbeschränkungen im Sommersemester 2009
An der Hochschule Amberg-Weiden bestehen im Sommersemester 2009 in den in § 1 ge-
nannten Studiengängen Zulassung [...] Zulassungszahlen an der Hochschule Amberg-Weiden im Wintersemester 2008/09 und
Sommersemester 2009
Studien- und Prüfungsordnung für den
Masterstudiengang "Medientechnik [...] Satzung über Zulassungszahlen an der Hochschule Amberg-Weiden im
Wintersemester 2008/2009 und im Sommersemester 2009
vom 26. Mai 2008
Auf Grund von Art 3 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulzulassung
(2) In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des
Bewerbungsverfahrens bekannt gegeben.
Die zuständige Prüfungskommission kann für das Sommersemester 2022 Abweichungen
von im Modulhandbuch fixierten Angebotsturnus (Winter-und/oder Sommersemester)
treffen.
(2) Die zuständige Prüfungskommission [...] Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) und der
Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (ASPO)
im Sommersemester 2022
an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden
vom 21.04.2022
[...] mmission kann Abweichungen von im Modulhandbuch
normierten Lehrveranstaltungsformen im Sommersemester 2022 treffen.
§ 2
Verfahren zur Prüfungsanmeldung, Zulassung zu Prüfungen
(1) 1Das
schränkungen.
§ 2
Zulassungsbeschränkungen im Sommersemester 2010
An der Hochschule Amberg-Weiden bestehen im Sommersemester 2010 in den in § 1 genannten Studiengängen
Zulassungsbes [...] Zulassungszahlen an der Hochschule Amberg-Weiden im Wintersemester 2009/2010
und Sommersemester 2010
Satzung zur Änderung der Studien- [...] Satzung über Zulassungszahlen an der Hochschule Amberg-Weiden im
Wintersemester 2009/2010 und im Sommersemester 2010
vom 25. Mai 2009
Auf Grund von Art 3 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulzulassung
für das Wintersemester bis zum 15.12., für das Sommersemester bis zum 15.6.
b. Rückmelder: für das Wintersemester bis zum 1.10., für das Sommersemester bis zum 1.4.
2Dabei muss sichergestellt sein [...] bzw. 30.04. (für das Sommersemester) eingegangen sind. 2Tritt der Befreiungsgrund später
ein, werden Anträge bis 05.12. (für das Wintersemester) bzw. 05.06. (für das Sommersemester) berücksichtigt. 3Ein [...] bzw. 30.04. (für das
Sommersemester) zu stellen. 3Tritt der Befreiungsgrund später ein, werden Anträge bis 05.12. (für das
Wintersemester) bzw. 05.06. (für das Sommersemester) berücksichtigt. 4Ein
oder Dekane, Studiendekaninnen oder Studiendekane und Prodekaninnen oder
Prodekane erstmals im Sommersemester 2007 gewählt. Die Präsidentin oder der Präsident lädt
den Senat zu seiner konstituierenden Sitzung
Im § 4 erhält der Abs. 3 folgende Fassung: „Das Studium kann sowohl im Winter- als auch im
Sommersemester begonnen werden“.
3. Im § 4 erhält der Abs. 4 folgende Fassung: „Ein Anspruch darauf, dass
Die Änderungssatzung tritt am 15. März 2010 in Kraft und gilt für Studierende die ab dem
Sommersemester 2010 oder später ihr Studium aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats
und Sommersemester 2011
Satzung über Zulassungszahlen an der Hochschule Amberg-Weiden im
Wintersemester 2010/2011 und im Sommersemester 2011
vom 28. Mai [...] nkungen.
§ 2
Zulassungsbeschränkungen im Sommersemester 2011
(1) An der Hochschule Amberg-Weiden bestehen im Sommersemester 2011 Zulassungsbeschränkungen in
nachfolgend genannten [...] genannten Bachelorstudiengängen. Die Zulassungszahlen der aufzunehmenden Studienanfänger für das
Sommersemester 2011 werden wie folgt festgesetzt:
Betriebswirtschaft (B) 38
Handels- und Dienstleist
der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden
im Wintersemester 2022/2023 und im Sommersemester 2023
vom
Auf Grund von Art 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulzulassung in Bayern [...] Wintersemester
2022/2023 wird wie folgt festgesetzt:
Physician Assistance (B) 1 35
(2) Im Sommersemester 2023 werden an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden in
zulassungsbeschränkten [...] der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden
im Wintersemester 2022/2023 und im Sommersemester 2023
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und mit Ablauf des 30
oder Dekane, Studiendekaninnen oder Studiendekane und Prodekaninnen oder Prodekane erstmals
im Sommersemester 2007 gewählt. ²Die Präsidentin oder der Präsident lädt den Senat zu seiner kon-
stituierenden
(6) 1In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. 2Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungsverfahrens
bekannt gegeben.
Zulassungsanträge müssen vollständig ausgefüllt für das Wintersemester bis zum 15.
Juli, für das Sommersemester bis zum 15. Januar bei der Ostbayerischen Technischen
Hochschule Amberg-Weiden eingegangen sein [...] Unterlagen glaubhaft nachzuweisen.
(2) 1Als Frist für die Antragsstellung gilt für das Sommersemester der 30. April und für das
Wintersemester der 15. November jeden Jahres. ²Tritt ein Beurl
schriftlich für das zurückliegende Studienjahr, das heißt für das Wintersemester mit
dem folgenden Sommersemester.
§ 8 Inkrafttreten
Diese Leitlinie tritt mit dem Wintersemester 2024/25 in Kraft.
ECTS-Punkte erworben werden.
page
(3) Die Aufnahme des Modulstudiums kann sowohl zum Sommersemester als auch
zum Wintersemester erfolgen, je nach Modulangebot des Studiengangs, das dem
[...] am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. 2Sie gilt für Studierende, die
das Modulstudium zum Sommersemester 2024 oder später aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Hochschule
am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt für alle
TeilnehmerInnen, die ab dem Sommersemester 2024 an den Zertifikatsstudien der
Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden teilnehmen
2022/2023
Abweichungen von im Modulhandbuch fixierten Angebotsturnus (Winter- und/oder
Sommersemester) treffen.
(2) Die zuständige Prüfungskommission kann Abweichungen von im Modulhandbuch
5 Satz 1 zum 1. Oktober 2002 in
Kraft. § 31 Abs. 3 gilt nur für Studenten, die nach dem Sommersemester 2001 das Studium beginnen.
München, den 17. Oktober 2001
Bayerisches Staatsministerium