Im § 4 erhält der Abs. 3 folgende Fassung: „Das Studium kann sowohl im Winter- als
auch im Sommersemester begonnen werden“.
3. Im § 4 erhält der Abs. 4 folgende Fassung: „Ein Anspruch darauf, dass
2020-11-30T12:10:34Z
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acc
� falls im Anschluss an Bachelor-Studium evt. Master-Studium geplant:
Start im Winter- oder Sommersemester ?
Links: FAQ: http://www.oth-aw.de/studienservice/coachinghaw/faq/ und
http://www
udiums wird die Masterarbeit angefertigt.
(3) Das Studium kann sowohl im Winter- als auch Sommersemester begonnen werden.
(4) Detaillierte Informationen zum Aufbau des Studiums und der zeitliche [...]
4
(5) 1Anträge auf Zulassung zum Masterstudium für einen Studienbeginn im Sommersemester sind bis
zum 15. Januar, für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juli des betreffenden
diums wird die Masterarbeit angefertigt.
(4) 1Das Studium kann sowohl im Winter- als auch Sommersemester begonnen werden. 2Ein Anspruch
darauf, dass der Studienbeginn in jedem Semester (z.B. bei [...] nachgewiesen werden.
(5) 1Anträge auf Zulassung zum Masterstudium für einen Studienbeginn im Sommersemester sind bis
zum 15. Januar, für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juli des
diums wird die Masterarbeit angefertigt.
(4) 1Das Studium kann sowohl im Winter- als auch Sommersemester begonnen werden. 2Ein Anspruch
darauf, dass der Studienbeginn in jedem Semester (z.B. bei [...] nachgewiesen werden.
(5) 1Anträge auf Zulassung zum Masterstudium für einen Studienbeginn im Sommersemester sind bis
zum 15. Januar, für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juli des
udiums wird die Masterarbeit angefertigt.
(3) Das Studium kann sowohl im Winter- als auch Sommersemester begonnen werden.
(4) Detaillierte Informationen zum Aufbau des Studiums und der zeitliche [...]
4
(5) 1Anträge auf Zulassung zum Masterstudium für einen Studienbeginn im Sommersemester sind bis
zum 15. Januar, für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juli des betreffenden
Beeinträchtigungen:
Laut der 20. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks hatten im Sommersemester 2012
ganze 7% der zu diesem Zeitpunkt 2,04 Millionen Studierenden in Deutschland eine stu-
[...] Studentenwerks (DSW) zur Situation Studierender mit Be-
hinderungen und chronischen Krankheiten im Sommersemester 2011 teilgenommener Studie-
render.
(2) 1In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. 2Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungsverfahrens
bekannt gegeben.
(2) In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des
Bewerbungsverfahrens bekannt gegeben.
schriftlich für das zurückliegende Studienjahr, das heißt für das Wintersemester mit
dem folgenden Sommersemester.
§ 8 Inkrafttreten
Diese Leitlinie tritt mit dem Wintersemester 2024/25 in Kraft.
bei
der OTH Amberg-Weiden bis zum 30.09. (für das Wintersemester) bzw. 14.03. (für das
Sommersemester) eingegangen sind. Tritt der Befreiungsgrund später ein, müssen
Anträge innerhalb von vier
bei
der OTH Amberg-Weiden bis zum 30.09. (für das Wintersemester) bzw. 14.03. (für das
Sommersemester) eingegangen sind. Tritt der Befreiungsgrund später ein, müssen
Anträge innerhalb von vier
(2) 1In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. 2Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungsverfahrens
bekannt gegeben.
(2) In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des
Bewerbungsverfahrens bekannt gegeben.
(2) In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des
Bewerbungsverfahrens bekannt gegeben.
In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungsverfahrens
bekannt gegeben
diese Prüfung anmelden, auch wenn die
SMP dann erst zu Beginn des Folgesemesters, also im Sommersemester stattfin-
det.
8.3. Strukturierte Mündlichen Prüfung: Krank am
Prüfungstag
Wenn [...] Primuss-Portal beantragen.
Beantragungsfristen: Absolvieren Sie Ihr Praxissemester in einem Sommersemester, ist
es in Primuss bis spätestens 28.02.JJ und für das Wintersemester bis spätestens 31.08
diese Prüfung anmelden, auch wenn die
SMP dann erst zu Beginn des Folgesemesters, also im Sommersemester stattfin-
det.
8.3. Strukturierte Mündlichen Prüfung: Krank am
Prüfungstag
Wenn [...] Primuss-Portal beantragen.
Beantragungsfristen: Absolvieren Sie Ihr Praxissemester in einem Sommersemester, ist
es in Primuss bis spätestens 28.02.JJ und für das Wintersemester bis spätestens 31.08
für das Wintersemester bis zum 15.12., für das Sommersemester bis zum 15.6.
b. Rückmelder: für das Wintersemester bis zum 1.10., für das Sommersemester bis zum 1.4.
2Dabei muss sichergestellt sein [...] bzw. 30.04. (für das Sommersemester) eingegangen sind. 2Tritt der Befreiungsgrund später
ein, werden Anträge bis 05.12. (für das Wintersemester) bzw. 05.06. (für das Sommersemester) berücksichtigt. 3Ein [...] bzw. 30.04. (für das
Sommersemester) zu stellen. 3Tritt der Befreiungsgrund später ein, werden Anträge bis 05.12. (für das
Wintersemester) bzw. 05.06. (für das Sommersemester) berücksichtigt. 4Ein
zwischen Infektionsschutz und Hochschullehre ermöglichen sollen. Insbesondere mit Blick auf das Sommersemester 2022 werden wir daher zu gegebener Zeit entscheiden, wie wir den Lehrbetrieb entsprechend unseres
Abschluss Bachelor of Arts (B.A.)
Regelstudien-
zeit
7 Semester
Studienbeginn Winter- und Sommersemester
Allgemeine oder fachgebunde-
ne Hochschulreife, Fachhoch-
schulreife, fachgebundene
Fach
hmen ein aktualisiertes Betreuungs- und Bewertungskonzept für das nächste Bachelorseminar im Sommersemester
entwickelt. Eine erneute Prüfung des Optimierungsbedarfes im SoSe 2022 soll weitere Erkenntnisse
Die Änderungssatzung tritt am 15. März 2010 in Kraft und gilt für Studierende die ab dem
Sommersemester 2010 oder später ihr Studium aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats