und zwei weiteren Mitgliedern
gebildet, die vom Fakultätsrat bestellt werden.
§ 10
Prüfungsanmeldung und Verbindlichkeit
(1) Die Zulassung zu den Prüfungen setzt eine form- und fristgerechte [...] schritt
Praxisphase
Fachstudienberatung/Studienvereinbarung
Prüfungskommission
Prüfungsanmeldung und Verbindlichkeit
Bachelorarbeit
Bachelorprüfung und Prüfungsgesamtnote
Zeugnis und
Prüfungseinsicht: Anfang WS 24/25; Ablauf wird noch bekannt gegeben
4. Bitte beachten:
- Ohne Prüfungsanmeldung gibt es keine Note!
Das gilt auch für Wiederholungsprüfungen oder Fächer, in denen ein
Anzahl qualifizierter Bewerber) ange-
boten wird, besteht nicht.
(4) 1Vor Beginn der Prüfungsanmeldung im ersten Studiensemester muss die Wahl des Studienschwer-
punkts erfolgen. ²Die Studierenden
Prüfungseinsicht: Anfang WS 24/25; Ablauf wird noch bekannt gegeben
4. Bitte beachten:
- Ohne Prüfungsanmeldung gibt es keine Note!
Das gilt auch für Wiederholungsprüfungen oder Fächer, in denen ein
Prüfungseinsicht: Anfang WS 24/25; Ablauf wird noch bekannt gegeben
4. Bitte beachten:
- Ohne Prüfungsanmeldung gibt es keine Note!
Das gilt auch für Wiederholungsprüfungen oder Fächer, in denen ein
und zwei weiteren Mitgliedern
gebildet, die vom Fakultätsrat bestellt werden.
§ 10
Prüfungsanmeldung und Verbindlichkeit
(1) Die Zulassung zu den Prüfungen setzt eine form- und fristgerechte
und zwei weiteren Mitgliedern
gebildet, die vom Fakultätsrat bestellt werden.
§ 10
Prüfungsanmeldung und Verbindlichkeit
(1) Die Zulassung zu den Prüfungen setzt eine form- und fristgerechte
vor Belegung des ersten Vertiefungs- oder
Wahlpflichtmoduls und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten Vertiefungs-
oder Wahlpflichtmoduls erfolgen. Ein Wechsel der Vertiefungsrichtung
vor Belegung des ersten Vertiefungs- oder
Wahlpflichtmoduls und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten Vertiefungs-
oder Wahlpflichtmoduls erfolgen. ²Ein Wechsel der Vertiefungsrichtung
vor Belegung des ersten Vertiefungs- oder
Wahlpflichtmoduls und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten Vertiefungs-
oder Wahlpflichtmoduls erfolgen. Ein Wechsel der Vertiefungsrichtung
Prüfungseinsicht: Anfang WS 24/25; Ablauf wird noch bekannt gegeben
4. Bitte beachten:
- Ohne Prüfungsanmeldung gibt es keine Note!
Das gilt auch für Wiederholungsprüfungen oder Fächer, in denen ein
vor Belegung des ersten Vertiefungs-
oder Wahlpflichtmoduls und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten
Vertiefungs- oder Wahlpflichtmoduls erfolgen. Ein Wechsel der Vertiefungsrichtung
möglichst vor Belegung des ersten Vertiefungs- oder
Wahlpflichtmoduls und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten Vertiefungs-
oder Wahlpflichtmoduls erfolgen. 4Ein Wechsel der Vertiefungsrichtung
sollte möglichst vor Belegung des ersten Wahlpflichtmoduls
und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten Wahlpflichtmoduls erfolgen. Ein
Wechsel der Vertiefungsrichtung ist auf Antrag
vor Belegung des ersten Vertiefungs-
oder Wahlpflichtmoduls und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten
Vertiefungs- oder Wahlpflichtmoduls erfolgen. Ein Wechsel der Vertiefungsrichtung
vor Belegung des ersten Vertiefungs-
oder Wahlpflichtmoduls und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten
Vertiefungs- oder Wahlpflichtmoduls erfolgen. Ein Wechsel der Vertiefungsrichtung
Genehmigung
PK nachgemeldet haben, dies kann/muss der Studierende mit einem
Quittungsdruck der Prüfungsanmeldung nachweisen, alle anderen Teilnehmer
sind auf der Prüfungsliste vorhanden.
• (Wer dies nicht
Wichtige Termine (vgl. Hochschul-Website)
• Vorlesungszeit: 04.10.2023-25.01.2024
• Prüfungsanmeldung: 13.12.2023-09.01.2024 (verbindlich!) über PRIMUSS
• Prüfungszeit: 26.01.2024-14.02.2024
sollte möglichst vor Belegung des ersten Wahlpflichtmoduls
und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten Wahlpflichtmoduls erfolgen. Ein
Wechsel der Vertiefungsrichtung ist auf Antrag
zwei weiteren Mitgliedern
gebildet, die vom Fachbereichsrat bestellt werden.
§ 10
Prüfungsanmeldung und Verbindlichkeit
Die Zulassung zu den Prüfungen setzt eine form- und fristgerechte Anmeldung
zwei weiteren Mitgliedern gebildet, die
vom Fakultätsrat bestellt werden.
§ 10
Prüfungsanmeldung und Verbindlichkeit
Die Zulassung zu den Prüfungen setzt eine form- und fristgerechte Anmeldung
sollte möglichst vor Belegung des ersten Wahlpflichtmoduls
und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten Wahlpflichtmoduls erfolgen. Ein
Wechsel der Vertiefungsrichtung ist auf Antrag
sollte möglichst vor Belegung des ersten
Wahlpflichtmoduls und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten
Wahlpflichtmoduls erfolgen. Ein Wechsel der Vertiefungsrichtung ist auf Antrag
möglichst vor Belegung des ersten Vertiefungs- oder
Wahlpflichtmoduls und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten Vertiefungs-
oder Wahlpflichtmoduls erfolgen. 4Ein Wechsel der Vertiefungsrichtung
gebildet, die vom Fachbereichsrat bestellt werden.
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§ 10
Prüfungsanmeldung und Verbindlichkeit
(1) Die Zulassung zu den Prüfungen setzt eine form- und fristgerechte