Mindestteilnehmerzahl von 15 Teilnehmenden für den Kurs erreicht wird und eine für den Kurs
angemessene Teilnehmerzahl nicht überschritten wird. Soweit bei UNIcert®-Kursen ein Eingangstest für den Besuch [...] dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen
soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des
Mindestteilnehmerzahl von 15 Teilnehmenden für den Kurs erreicht wird und eine für den Kurs
angemessene Teilnehmerzahl nicht überschritten wird. Soweit bei UNIcert®-Kursen ein Eingangstest für den Besuch [...] dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen
soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des
Mindestteilnehmerzahl von 15 Teilnehmenden für den Kurs erreicht wird und eine für den Kurs
angemessene Teilnehmerzahl nicht überschritten wird. Soweit bei UNIcert®-Kursen ein Eingangstest für den Besuch [...] dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen
soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des
Menschen mit Behinderungen
angemessene Vorkehrungen getroffen werden."
• Artikel 2 (Begriffsbestimmungen): "Im Sinne dieses Übereinkommens (...) bedeutet
"angemessene Vorkehrungen" notwendige und [...] Der Nachteilsausgleich kann insbesondere in Form zusätzlicher Arbeits- und Hilfsmittel, einer
angemessenen Verlängerung der Bearbeitungszeit oder der Ablegung der Prüfung in einer
anderen Form gewährt [...] gesundheitlicher Beeinträchtigung bzw. Behinderung wird bei
Leistungsnachweisen der jeweils angemessene Nachteilsausgleich gewährt.
• Bei der Vergabe der Deutschlandstipendien werden die besonderen
Schwangerschaft oder der Pflege und Erziehung eines Kindes noch nicht
vierzehn Jahre alt ist.
Als "angemessen" im Sinne des § 15 Abs. 3 Nr. 5 BAföG werden folgende Verlängerungs-
zeiten für Schwangerschaft [...] Kindererziehungszeiten für ihre mögliche spätere Rente gutge-
schrieben, sofern sie die sog. Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreiten. Das ist die
Höchstgrenze, bis zu der aus einer Beschäftigung oder
Kindererziehungszeiten für ihre mögliche spätere Rente gutge-
schrieben, sofern sie die sog. Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreiten. Das ist die
Höchstgrenze, bis zu der aus einer Beschäftigung oder
Schwangerschaft oder der Pflege und Erziehung eines Kindes noch nicht
vierzehn Jahre alt ist.
Als "angemessen" im Sinne des § 15 Abs. 3 Nr. 5 BAföG werden folgende Verlängerungs-
zeiten für Schwangerschaft [...] Kindererziehungszeiten für ihre mögliche spätere Rente gutge-
schrieben, sofern sie die sog. Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreiten. Das ist die
Höchstgrenze, bis zu der aus einer Beschäftigung oder