nur innerhalb des vom Wahlleiter oder von der Wahlleiterin festgesetzten
Zeitraums eingereicht werden. 2Dieser Zeitraum beträgt zwei Wochen und endet spätestens am 28. Tag vor
dem ersten Wahltag. [...] Eintragung im Wählerverzeichnis
abhängig ist,
5.
die Aufforderung, Wahlvorschläge einzureichen; der Zeitraum, innerhalb dessen Wahlvorschläge
eingereicht werden können, und der letzte Tag der Einreichungsfrist [...] gegebenenfalls bei welcher Fakultät sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind und in welchem
Abstimmungsraum sie die Stimme abzugeben haben. 3Erfolgt eine Berichtigung des Wählerverzeichnisses,
erhalten
n und
7. die Entscheidung über den Nachteilsausgleich.
8. die Festlegung des Zeitraumes in dem die Prüfungen einschließlich der Wiederholungsprüfungen
durchgeführt werden
n und
7. die Entscheidung über den Nachteilsausgleich.
8. die Festlegung des Zeitraumes in dem die Prüfungen einschließlich der Wiederholungsprüfungen
durchgeführt werden
n und
7. die Entscheidung über den Nachteilsausgleich.
8. die Festlegung des Zeitraumes in dem die Prüfungen einschließlich der Wiederholungsprüfungen
durchgeführt werden