Praxissemester und Vorpraktikum
(1) Das fünfte Semester ist ein Praxissemester, das in einem Zeitraum von 20 Wochen abzuleisten ist.
Weitere Informationen zum Praxissemester sind im Studienplan und
n und
7. die Entscheidung über den Nachteilsausgleich.
8. die Festlegung des Zeitraumes in dem die Prüfungen einschließlich der Wiederholungsprüfungen
durchgeführt werden
n und
7. die Entscheidung über den Nachteilsausgleich.
8. die Festlegung des Zeitraumes in dem die Prüfungen einschließlich der Wiederholungsprüfungen
durchgeführt werden
n und
7. die Entscheidung über den Nachteilsausgleich.
8. die Festlegung des Zeitraumes in dem die Prüfungen einschließlich der Wiederholungsprüfungen
durchgeführt werden
spätestens im ersten Monat des dritten Semesters erfolgen. Erfolgt die Anmeldung nicht innerhalb dieses Zeitraums, so wird
vom Vorsitzenden der Prüfungskommission die Ausgabe eines Themas und Anmeldung der Arbeit
beschrieben.
§7
Praxissemester
Das fünfte Semester ist ein Praxissemester, das in einem Zeitraum von 20 Wochen abzuleisten ist. Weitere
Informationen zum Praxissemester sind im Studienplan und
Hinweis auf die Dringlichkeit eine Sitzung unter Beachtung einer Ladungsfrist von 3
Werktagen anberaumen.
(3) Die Hochschulleitung ist zu den Sitzungen aller Gremien unter Angabe der Tagesordnung einzuladen;
Hinweis auf die Dringlichkeit eine Sitzung unter
Beachtung einer Ladungsfrist von 3 Werktagen anberaumen.
(3) Die Hochschulleitung ist zu den Sitzungen aller Gremien unter Angabe der Tagesordnung
e
Hinweis auf die Dringlichkeit eine Sitzung unter Beachtung einer
Ladungsfrist von 3 Werktagen anberaumen.
(3) Die Hochschulleitung ist zu den Sitzungen aller Gremien unter Angabe der Tagesordnung
Hinweis auf die Dringlichkeit eine Sitzung unter
Beachtung einer Ladungsfrist von 3 Werktagen anberaumen.
(3) Die Hochschulleitung ist zu den Sitzungen aller Gremien unter Angabe der Tagesordnung
e
Hinweis auf die Dringlichkeit eine Sitzung unter
Beachtung einer Ladungsfrist von 3 Werktagen anberaumen.
(3) Die Hochschulleitung ist zu den Sitzungen aller Gremien unter Angabe der Tagesordnung
e
Hinweis auf die Dringlichkeit eine Sitzung unter
Beachtung einer Ladungsfrist von 3 Werktagen anberaumen.
(3) Die Hochschulleitung ist zu den Sitzungen aller Gremien unter Angabe der Tagesordnung
e
Hinweis auf die Dringlichkeit eine Sitzung unter
Beachtung einer Ladungsfrist von 3 Werktagen anberaumen.
(3) Die Hochschulleitung ist zu den Sitzungen aller Gremien unter Angabe der Tagesordnung
e
Praxissemester und Vorpraktikum
(1) Das fünfte Semester ist ein Praxissemester, das in einem Zeitraum von 20 Wochen abzuleisten ist.
Weitere Informationen zum Praxissemester sind im Studienplan und