g wird ein Zeugnis mit Benennung der Vertiefungs-
richtung gemäß dem Muster in der Anlage zur Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) der
jeweiligen Fachhochschule ausgestellt:
(2) Die Note der Masterarbeit [...] Über die Verleihung des akademischen Grades wird eine Urkunde gemäß dem Muster in
der Anlage zur Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) der jeweiligen Fachhochschule
ausgestellt.
§ 14 Entsprechende Anwendung
bestandene Masterprüfung wird ein Zeugnis mit Vertiefungsrichtung ausgestellt, das der Anlage der allgemeinen
Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule entspricht.
(3) Aufgrund des erfolgreichen Abschlusses [...] “, verliehen.
Über die Verleihung des akademischen Grades wird eine Urkunde gemäß Anlage der allgemeinen Prüfungsordnung der
jeweiligen Hochschule ausgestellt.
§ 10
Prüfungsgesamtnote
(1)
g wird ein Zeugnis mit Benennung der Vertiefungs-
richtung gemäß dem Muster in der Anlage zur Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) der
jeweiligen Fachhochschule ausgestellt:
(2) Die Note der Masterarbeit [...] Über die Verleihung des akademischen Grades wird eine Urkunde gemäß dem Muster in
der Anlage zur Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) der jeweiligen Fachhochschule
ausgestellt.
§ 14 Entsprechende Anwendung
2210-1-1-WFK) erlässt die Hochschule Amberg-Weiden
folgende Satzung:
Inhaltsübersicht
A. Allgemeines
§ 1 Immatrikulationsverpflichtung
B. Besondere Bestimmungen für Studierende
§ 2 Im [...] besseren Lesbarkeit findet jedoch nur die männliche Form
Verwendung.
page
A. Allgemeines
§ 1
Immatrikulationsverpflichtung
(1) Alle Studienbewerber müssen sich vor der
g für die Fachhochschulen vom
17. Oktober 2001 (GVB1 S. 686, BayRS 2210-4-1-4-1-WFK) und der Allgemeinen Prüfungsordnung der Hochschule
Amberg-Weiden vom 7. Dezember 2007 (Amtsblatt 4 S. 33) in der jeweils [...] die bestandene Bachelorprüfung wird ein Zeugnis nach dem jeweiligen Muster in der Anlage zur
Allgemeinen Prüfungsordnung der Hochschule Amberg-Weiden ausgestellt.
(2) Mit erfolgreichem Abschluss des [...] Verleihung des akademischen Grades wird eine Urkunde gemäß dem jeweiligen Muster in der Anlage
zur Allgemeinen Prüfungsordnung der Hochschule Amberg-Weiden ausgestellt.
(4) Ergänzend zum Zeugnis wird ein
Fassung: „Über die bestandene Masterprüfung wird ein Zeugnis
gemäß dem Muster in der Anlage zur Allgemeinen Prüfungsordnung der Hochschule Amberg-
Weiden ausgestellt.
10. Im § 13 Absatz 2 werden die
insbesondere verwirklicht durch die Durchführung von Veranstaltungen der
Weiterbildung für die Allgemeinheit sowie von wissenschaftlichen Tagungen.
§ 2
Mit ihrem in § 1 Abs. 1 genannten Zweckbetrieb
2210-1-1-WFK) erlässt die Hochschule Amberg-Weiden
folgende Satzung:
Inhaltsübersicht
A. Allgemeines
§ 1 Immatrikulationsverpflichtung
B. Besondere Bestimmungen für Studierende
§ 2 Im [...] Ordnungsmaßnahmen
§ 12 Ordnungsmaßnahmen
§ 13 Inkrafttreten
page
A. Allgemeines
§ 1
Immatrikulationsverpflichtung
(1) Alle StudienbewerberInnen müssen sich vor
2210-1-1-WFK) erlässt die Hochschule Amberg-Weiden
folgende Satzung:
Inhaltsübersicht
A. Allgemeines
§ 1 Immatrikulationsverpflichtung
B. Besondere Bestimmungen für Studierende
§ 2 Im [...] Ordnungsmaßnahmen
§ 12 Ordnungsmaßnahmen
§ 13 Inkrafttreten
page
A. Allgemeines
§ 1
Immatrikulationsverpflichtung
(1) Alle StudienbewerberInnen müssen sich vor
ebnisses
§ 12 Aufbewahrung von Prüfungsunterlagen
Zweiter Teil
Diplomstudiengänge
Abschnitt I
Allgemeines
§ 13 Regelstudienzeit, Aufbau des Studiums, praktische Studiensemester
§ 14 Prüfungen, akademische [...]
rechtskräftig abgeschlossen wurde.
Zweiter Teil
Diplomstudiengänge
Abschnitt I
Allgemeines
§ 13
Regelstudienzeit, Aufbau des Studiums,
praktische Studiensemester
(1) 1 Für Studiengänge [...] entsprechend. 5 Das erste praktische Studiensemester und das Grundpraktikum
vermitteln im Allgemeinen eine Einführung in grundlegende Verfahren und Arbeitsweisen; das zweite
praktische Studiensemester
§ 12 Aufbewahrung von Prüfungsunterlagen
Zweiter Teil Diplomstudiengänge
Abschnitt I Allgemeines
§ 13 Regelstudienzeit, Aufbau des Studiums, praktische Studiensemester
§ 14 Prüfungen, a [...] nicht rechtskräftig abgeschlossen
wurde.
Zweiter Teil Diplomstudiengänge
Abschnitt I Allgemeines
Regelstudienzeit, Aufbau des Studiums, praktische Studiensemester
(1) Für Studiengänge, die [...] Satz 1 entsprechend. Das erste praktische Studiensemester und
das Grundpraktikum vermitteln im Allgemeinen eine Einführung in grundlegende Verfahren und Arbeitsweisen;
das zweite praktische Studiensemester
§ 12 Aufbewahrung von Prüfungsunterlagen
Zweiter Teil Diplomstudiengänge
Abschnitt I Allgemeines
§ 13 Regelstudienzeit, Aufbau des Studiums, praktische Studiensemester
§ 14 Prüfungen, a [...] nicht rechtskräftig abgeschlossen
wurde.
Zweiter Teil Diplomstudiengänge
Abschnitt I Allgemeines
Regelstudienzeit, Aufbau des Studiums, praktische Studiensemester
(1) Für Studiengänge, die [...] Satz 1 entsprechend. Das erste praktische Studiensemester und
das Grundpraktikum vermitteln im Allgemeinen eine Einführung in grundlegende Verfahren und Arbeitsweisen;
das zweite praktische Studiensemester
18-19 Allgemeine Chemie 1 Kurzweil
08.02.2023 8:30 9:30 KT3 18-19
Polymerchemie und Grundlagen der Kunststofftechnik
(Polymerchemie)
1 Kurzweil
08.02.2023 8:30 10:00 KT1 20-21 Allgemeine Chemie [...] 13:30 15:00 MB3 20-21 Mathematik für Ingenieure III 28 Schmid
01.02.2023 16:00 17:00 MB1 18-19 Allgemeine Chemie 1 MBUT 212 Mocker
01.02.2023 16:00 17:30 IN2 18-19 Simulation: Roboter- und Maschinensimulation
einschlägigen Vorschriften der Rahmenprüfungsordnung für die
Fachhochschulen (RaPO) und der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (ASPO) der Ost- bayerischen
Technischen Hochschule Amberg-Weiden
:
1. Antragsteller ist eine wissenschaftliche Einrichtung außerhalb der Hochschule, deren allgemeine
Aufgabenstellung und die darauf basierenden Forschungsvorhaben die Aktivitäten der OTH Amberg-
Hochschulgesetz!
Was drin steht (u.a.):
• Aufgaben, Aufbau und Organisation von Hochschulen
• Allgemeine Vorschriften die die Zulassung zum Studium und
den Ablauf regeln.
• Organisation des Studiums
Vorlage bei Behörden benötigen. Zweitschriften können grundsätzlich nicht ausgestellt werden.
Allgemeine Informationen über ein Studium in Deutschland finden sie hier: https://www.study-in-germany.de/de/
rdnung für die Fachhochschulen (RaPO) vom 17. Oktober 2001 (BayRS
2210-4-1-4-1-WFK) und der Allgemeinen Prüfungsordnung der Hochschule für Angewandte
page
07. Mai 2012 AMTSBLATT Nummer
n Auswer-
tungen aller Versuche ohne Unterscheidung der Fahr-
zeugtypen dargestellt werden, um allgemeine Aussagen
über die Ortbarkeit des Warnsignals machen zu können.
Zur Auswertung kamen 75 Versuchspersonen
widerspiegeln. Der
Landesstudierendenbeirat hat keine eigene Rechtspersönlichkeit und kein
allgemeinpolitisches Mandat.
K) Weiterbildung
Der zunehmenden Bedeutung der akademischen W
Wahlleitung im Einvernehmen mit
dem Wahlvorstand die Wahlfrist verlängern. 2Die Verlängerung muss allgemein bekannt gegeben werden.
(2) 1Werden während der elektronischen Wahl Störungen bekannt, die
Wahlleitung im Einvernehmen mit
dem Wahlvorstand die Wahlfrist verlängern. 2Die Verlängerung muss allgemein bekannt gegeben werden.
(2) 1Werden während der elektronischen Wahl Störungen bekannt, die
Wahlleitung im Einvernehmen mit
dem Wahlvorstand die Wahlfrist verlängern. 2Die Verlängerung muss allgemein bekannt gegeben werden.
(2) 1Werden während der elektronischen Wahl Störungen bekannt, die