Geo-Mathematik 5 5 SU/Ü Kl 90
1.4 Vermessungskunde 1 5 5 SU/Ü, Pr Kl 90
1.5 Vermessungskunde 2
1.5.1 Vk2 Theorie 5 4 SU/Ü Kl 90
1.5.2 Vk2 Messübungen 5 4 Pr ModA
1.6 Geo-Programmierung [...] eifenden Inhalten vermittelt. 4Sie sind auf eine
berufliche Tätigkeit in der Vermessungsverwaltung, in Vermessungs- und Ingenieurbüros so-
wie in weiteren öffentlichen und privaten Unternehmen [...] 5 4 SU/Ü Kl 90
3.8a Vermessungskunde 3 5 5 SU/Ü, Pr ModA
3.9a Vertiefungs-Projekt 5 3 Pr ModA
3.10a Umwelt und Natur 5 4 SU/Ü Kl 60
3.11a Ingenieurvermessung und Sensorik 5 4 SU/Ü, Pr
Elektrotechnik I 5 4 SU/Ü Kl 60
2.2 Regelungs- und Steuerungstechnik 5 4 SU/Ü Kl 90
2.3 Messtechnik 5 4 SU/Ü Kl 90
2.4 Technische Thermodynamik 5 4 SU/Ü Kl 90
2.5 Informatik I 5 4 SU/Ü [...]
2.8 Konstruktion & CAD 5 4 SU/Ü Kl 120
2.9 Technische Mechanik 5 4 SU/Ü Kl 90
2.10 Mess- und Analyseverfahren in der Energietechnik 5 4 SU/Ü Kl L 60
2.11 Kolbenmaschinen 5 4 SU/Ü Kl
Qualitätssicherung 3 2 SU/Ü Kl 60
3.8 Elektrische Antriebstechnik 5 4 SU/Ü Kl 90
3.9 Messtechnik 5 4 SU/Ü Kl 90
3.10 Energiewandlung in Kraft- und Arbeitsmaschinen 5 4 SU/Ü, Pr Kl 90
en wird, dass der oder
die Studierende eine wissenschaftliche Fragestellung bearbeiten und angemessen darstellen kann.
(4) 1Voraussetzung für die Anmeldung zur Masterarbeit und Ausgabe des
differenzierte Prüfungsformen abgeprüft werden können.
2. Modulteilprüfungen sind so bemessen, dass die gesamte Prüfungsbelastung für die Studierenden nicht größer wird als bei einer Modulprüfung
Ü, Pr Kl 90
2.9
Regelungs- und
Steuerungstechnik
5 4 SU, Ü Kl 90
2.10 Messtechnik 5 4 SU, Ü Kl 90
2.11 Grundlagen der Energietechnik 5 4 SU,Pr Kl 90
Summe 52 44 [...] differenzierte Prüfungsformen abgeprüft werden können.
2. Modulteilprüfungen sind so bemessen, dass die gesamte Prüfungsbelastung für die Studierenden nicht größer wird als bei einer Modulprüfung
Chemie 4 5 SU, Pr schr P, 90-120 LN
2.6 Regelungs- und Steuerungstechnik 4 5 SU schrP90 100%
2.7 Messtechnik und Sensorik 4 5 SU schrP90 100%
2.8 Grundlagen der Energietechnik 4 5 SU,Pr schrP90
Mechanische
differenzierte Prüfungsformen abgeprüft werden können.
2. Modulteilprüfungen sind so bemessen, dass die gesamte Prüfungsbelastung für die Studierenden nicht größer wird als bei einer Modulprüfung
Zulassungsvor-
aussetzungen 1) 2)
Summe 35 28
Modulgruppe 3: Ingenieuranwendungen
3.1 Messtechnik 5 4 SU/Ü Kl 90
3.2 Datenbanktechnik 5 4 SU/Ü SemA
3.3 Automatisierung und Robotik 5 [...] über differenzierte Prüfungsformen abgeprüft werden können.
2. Modulteilprüfungen sind so bemessen, dass die gesamte Prüfungsbelastung für die Studierenden nicht größer wird als bei einer Modulprüfung
differenzierte Prüfungsformen abgeprüft werden können.
2. Modulteilprüfungen sind so bemessen, dass die gesamte Prüfungsbelastung für die Studierenden nicht größer wird als bei einer Modulprüfung
Werkstofftechnik II 5 4 SU/Ü Kl 90
3.6 Elektrische Antriebstechnik 5 4 SU/Ü Kl 90
3.7 Messtechnik 5 4 SU/Ü Kl 90
3.8 Produktentwicklung und kunststoffgerechte
Konstruktion
5 4 SU/Ü, [...] über differenzierte Prüfungsformen abgeprüft werden können.
2. Modulteilprüfungen sind so bemessen, dass die gesamte Prüfungsbelastung für die Studierenden nicht größer wird als bei einer Modulprüfung
Antriebstechnik 5 4 SU/Ü Kl 90
2.14 Regelungs- und Steuerungstechnik 5 4 SU/Ü Kl 90
2.15 Messtechnik 5 4 SU/Ü Kl 90
Summe 75 60
Modulgruppe 3: Ingenieuranwendungen
3.1 Konstruk [...] über differenzierte Prüfungsformen abgeprüft werden können.
2. Modulteilprüfungen sind so bemessen, dass die gesamte Prüfungsbelastung für die Studierenden nicht größer wird als bei einer Modulprüfung
nte II (ME II) 5 4 SU, Ü Kl 90
3.3 Fertigungstechnik (FT) 6 6 SU, Ü, Pr Kl 90
3.4 Messtechnik (MT) 6 5 SU, Pr
Kl 90
StA (PR2))
0,8
0,2
3.5 Elektrische Maschinen und Antriebe (EMA) [...] differenzierte Prüfungsformen abgeprüft werden können.
2. Modulteilprüfungen sind so bemessen, dass die gesamte Prüfungsbelastung für die Studierenden nicht größer wird als bei einer Modulprüfung
der nachgewiesen wird, dass Studie-
rende eine wissenschaftliche Fragestellung bearbeiten und angemessen darstellen können.
(2) 1Voraussetzung für die Anmeldung zur Masterarbeit und Ausgabe eines
szeit für die Masterarbeit beträgt sechs Monate. Die Prüfungskommission kann
auf Antrag eine angemessene Nachfrist gewähren, wenn die Bearbeitungszeit wegen Krankheit
oder anderer nicht vom Studierenden
szeit für die Masterarbeit beträgt sechs Monate. Die Prüfungskommission kann
auf Antrag eine angemessene Nachfrist gewähren, wenn die Bearbeitungszeit wegen Krankheit
oder anderer nicht vom Studierenden
der nachgewiesen wird, dass Studie-
rende eine wissenschaftliche Fragestellung bearbeiten und angemessen darstellen können.
(2) Voraussetzung für die Anmeldung zur Masterarbeit und Ausgabe eines Themas
der nachgewiesen wird, dass Studie-
rende eine wissenschaftliche Fragestellung bearbeiten und angemessen darstellen können.
(2) Voraussetzung für die Anmeldung zur Masterarbeit und Ausgabe eines Themas
nachgewiesen wird, dass die oder der Studierende eine wissen-
schaftliche Fragestellung bearbeiten und angemessen darstellen kann.
(2) Das Thema der Masterarbeit wird frühestens am Ende des ersten Studiensemes-
nachgewiesen wird, dass der oder die Studierende eine wissen-
schaftliche Fragestellung bearbeiten und angemessen darstellen kann.
(2) Das Thema der Masterarbeit wird frühestens am Ende des ersten Studiensemes-
en wird, dass der oder
die Studierende eine wissenschaftliche Fragestellung bearbeiten und angemessen darstellen kann.
(2) Voraussetzung für die Anmeldung zur Masterarbeit und Ausgabe des Themas
en wird, dass der oder
die Studierende eine wissenschaftliche Fragestellung bearbeiten und angemessen darstellen kann.
(2) Voraussetzung für die Anmeldung zur Masterarbeit und Ausgabe des Themas [...] differenzierte Prüfungsformen abgeprüft werden können.
2. Modulteilprüfungen sind so bemessen, dass die gesamte Prüfungsbelastung für die Studierenden nicht größer wird als bei einer Modulprüfung
en wird, dass der oder
die Studierende eine wissenschaftliche Fragestellung bearbeiten und angemessen darstellen kann.
(2) Voraussetzung für die Anmeldung zur Masterarbeit und Ausgabe des Themas [...] differenzierte Prüfungsformen abgeprüft werden können.
2. Modulteilprüfungen sind so bemessen, dass die gesamte Prüfungsbelastung für die Studierenden nicht größer wird als bei einer Modulprüfung
szeit der Masterarbeit beträgt sechs Monate. 2Die Prüfungskommission kann auf
Antrag eine angemessene Nachfrist gewähren, wenn die Bearbeitungszeit wegen Krankheit oder
anderer nicht vom Studierenden
Qualitätssicherung 3 2 SU/Ü Kl 60
3.8 Elektrische Antriebstechnik 5 4 SU/Ü Kl 90
3.9 Messtechnik 5 4 SU/Ü Kl 90
3.10 Energiewandlung in Kraft- und Arbeitsmaschinen 5 4 SU/Ü, Pr Kl 90 [...] über differenzierte Prüfungsformen abgeprüft werden können.
2. Modulteilprüfungen sind so bemessen, dass die gesamte Prüfungsbelastung für die Studierenden nicht größer wird als bei einer Modulprüfung