en sollen nach ihrem Studium in der Lage sein, Sach- und Führungs-
aufgaben in Unternehmen und Verwaltung zu übernehmen, unternehmerisch oder
freiberuflich tätig zu werden und auch künftig neue wisse
sie legen Kurse an, verwalten Unterlagen und unterstützen die Studie-
renden und das Lehrpersonal beim Umgang mit dem System. Zudem führen sie die Lehreva-
luation durch, verwalten die finanziellen Mittel [...] sozialer Kompeten-
zen, die für die angestrebten Sach- und Führungsaufgaben in Unternehmen und
Verwaltung erforderlich sind.
• Praxisphase (25 CP): Verlagerung des Lernorts von der Hochschule in die [...] Nach Darlegungen der HAW gibt es Maßnahmen zur Personalentwicklung und –
qualifizierung des Verwaltungspersonals, wobei der Personalrat Mitbestimmungs-, Mitwir-
kungs- und Anhörungsrechte u.a. bei der Auswahl
das Bundesverwaltungsamt in 50728 Köln entgegen
• www.bundesverwaltungsamt.de
• bafoeg@bva.bund.de
annotation http://www.bundesverwaltungsamt.de/ http://www.bundesverwaltungsamt.de/
[...] Kommune verantwortlich, d.h. Gemeinde,
Landkreis oder Stadtverwaltung. Dies stellt eine bürgernahe Verwaltung sicher. Den Kin-
derzuschlag von bis zu 185 Euro zahlt wie bisher die Familienkasse aus.
Bei
der primär die staatliche Förderung
als Anreiz wirken soll; wasserrechtliche
Anordnungen der Kreisverwaltungsbe-
hörde sollen in dieser Phase in der Regel
noch unterbleiben. Die Anforderungs-
werte des Anhanges
der Lage, besonders qualifizierte Ausbildungs- Fach- und
Führungsaufgaben in Industrie und Verwaltung zu übernehmen. 8Die Ausbildung soll ferner die
Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Umwelt und
besonders qualifizierte Ausbildungs-, Fach- und Führungsaufgaben in
Industrie, Motorsport und Verwaltung zu übernehmen. 8Die Ausbildung soll ferner die
Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Umwelt und
der Lage, besonders qualifizierte Ausbildungs-, Fach- und Führungsaufgaben in
Industrie und Verwaltung zu übernehmen. 7Die Ausbildung soll ferner die Auswirkungen ihrer
Tätigkeit auf Umwelt und
der Lage, besonders qualifizierte Ausbildungs-, Fach- und
Führungsaufgaben in Industrie und Verwaltung zu übernehmen. 7Die Ausbildung soll ferner die
Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Umwelt und
der Lage, besonders qualifizierte Ausbildungs-, Fach- und
Führungsaufgaben in Industrie und Verwaltung zu übernehmen. 10Die Ausbildung soll ferner die
Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Umwelt und
es aus Gedankenlosigkeit, Nachlässigkeit oder gar aus Vorsatz, bringen ei-
nen erhöhten Verwaltungsaufwand mit sich und gehen zu Lasten aller Nutzer, sie haben die in § 9 geregelten Kon-
sequenzen [...] Angehörige und jede Einrichtung der Technischen Hochschule Amberg-Weiden (Studenten, Professoren,
Verwaltung, Bibliothek und sonstige Mitarbeiter) ist berechtigt, die Einrichtungen zu nutzen.
(2) Darüber
Player wie Sie-
mens, BHS oder Audi, die kleinen
Firmen in der Umgebung und
auch die öffentliche Verwaltung
brauchen Informatiker, Software-
oder Webentwickler. Sei es für
Datenbanken, Onlineshops oder
sei es aus Gedankenlosigkeit, Nachlässigkeit oder gar aus Vorsatz, bringen einen
erhöhten Verwaltungsaufwand mit sich und gehen zu Lasten aller Nutzer, sie haben die in § 9 geregelten Konse-
quenzen zur [...] (1) Jeder Angehörige und jede Einrichtung der Hochschule Amberg-Weiden (Studenten, Professoren, Verwaltung, Bi-
bliothek und sonstige Mitarbeiter) ist berechtigt, die Einrichtungen zu nutzen.
(2)
ent/sen-frauen/sprache.p
df?start&ts=1188881015&file=sprache.pdf
- http://www.berlin.de/imperia/md/content/verwaltungsakade-
mie/gendermainstreaming/flyer_geschlechtergerechte_sprache.
pdf?s
sei es aus Gedankenlosigkeit, Nachlässigkeit oder gar aus Vorsatz, bringen einen er-
höhten Verwaltungsaufwand mit sich und gehen zu Lasten aller Nutzer, sie haben die in § 9 geregelten Konse-
quenzen zur [...] (1) Jeder Angehörige und jede Einrichtung der Hochschule Amberg-Weiden (Studenten, Professoren, Verwaltung, Bi-
bliothek und sonstige Mitarbeiter) ist berechtigt, die Einrichtungen zu nutzen.
(2)
ment besitzen
die Fertigkeit, raumbezogene Daten effizient zu erfassen, zu analysieren, zu verwalten und zu
präsentieren. 3Hierzu werden im Studium die Kompetenzen sowohl für die Fach- als auch
ment besitzen
die Fertigkeit, raumbezogene Daten effizient zu erfassen, zu analysieren, zu verwalten und zu
präsentieren. 3Hierzu werden im Studium die Kompetenzen sowohl für die Fach- als auch
ette produzierender Unternehmen,
Forschungseinrichtungen und Dienstleistern der Industrie und Verwaltung. 2AbsolventInnen
des Studiengangs finden bei entsprechender Modulwahl daher vielfältige
Täti
sollen nach ihrem Studium in der Lage sein, Sach- und Führungsaufgaben in Unter-
nehmen und Verwaltung zu übernehmen, unternehmerisch oder freiberuflich tätig zu werden und auch
künftig neue wisse
Absätze 1 und 2
entsprechend.
(4) Bei Fristversäumnis gilt Art. 32 Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG).
§ 3
Immatrikulationsvoraussetzungen
(1) 1Die Imma
sollen nach ihrem Studium in der Lage sein, Sach- und Führungsaufgaben in Unter-
nehmen und Verwaltung zu übernehmen, unternehmerisch oder freiberuflich tätig zu werden und auch
künftig neue wisse
3Die AbsolventInnen sind damit in der Lage, herausgeho-
bene Verantwortung in Industrie und Verwaltung zu übernehmen oder eine Promotion anzustreben.
§ 3
Studiengangsprofil
Der Studiengang
2Die AbsolventInnen sind damit in der Lage her-
ausgehobene Verantwortung in Industrie und Verwaltung zu übernehmen oder eine Promotion anzu-
streben.
page
§ 3
Studiengangsprofil
ette produzierender Unternehmen,
Forschungseinrichtungen und Dienstleistern der Industrie und Verwaltung. 2AbsolventInnen
des Studiengangs finden bei entsprechender Modulwahl daher vielfältige
Täti
ette produzierender Unternehmen,
Forschungseinrichtungen und Dienstleistern der Industrie und Verwaltung. 2AbsolventInnen
des Studiengangs finden bei entsprechender Modulwahl daher vielfältige
Täti
n und Wissenschaftler werden bei
diesen Aktivitäten von den Kolleginnen und
Kollegen aus der Verwaltung und den Instituten
unterstützt. Zusammenarbeit macht uns stark.
Unser gemeinsam erklärtes Ziel