hrer und jedes Mitglied des Fakultätsrats kann der Wahlleitung in dem von dieser
festgesetzten Zeitraum entsprechend § 8 Abs. 10 Wahlordnung der Hochschule eine Professo-
rin oder einen Professor mit
zuständige Fakultät kann die Zulassung verweigern, wenn gewichtige Gründe
(z.B. begrenzte Raumkapazität oder fehlende technische Ausstattung) vorliegen.
(2) Bewerber, die ihre Hochschulzugangsb
Amberg-Weiden festgelegten Zeitraums erfolgen, welcher den
BewerberInnen mit dem Zulassungsbescheid schriftlich oder elektronisch mitgeteilt wird.
2Wenn BewerberInnen diesen Zeitraum nicht einhalten können [...] versuchen, oder
c. widerrechtlich in Räume der Hochschule eindringen oder auf Aufforderung des
Berechtigten sich nicht entfernen, oder
d. Gebäude bzw. Räume der Hochschule oder deren Zwecken dienende [...] Teilnahme an weiteren Lehrveranstaltungen,
c. Untersagung der Benutzung einzelner Einrichtungen oder Räume,
d. Ausschluss vom Studium für bis zu zwei Semester.
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²Ordnungsmaßnahmen
schullehrer und jedes Mitglied des Fakultätsrats kann der Wahlleitung in dem von dieser festgesetz-
ten Zeitraum entsprechend § 8 Abs. 10 Wahlordnung der Hochschule eine Professorin oder einen Pro-
fessor mit [...] Hinweis auf die Dringlichkeit eine Sitzung unter Be-
achtung einer Ladungsfrist von 3 Werktagen anberaumen.
(3) Die Hochschulleitung ist zu den Sitzungen aller Gremien unter Angabe der Tagesordnung
Amberg-Weiden festgelegten Zeitraums erfolgen, welcher den
BewerberInnen mit dem Zulassungsbescheid schriftlich oder elektronisch mitgeteilt wird.
2Wenn BewerberInnen diesen Zeitraum nicht einhalten können