Zeugnis über die "Deutsche Sprachprüfung II" des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München;
h. Nachweise deutscher Sprachkenntnisse, die durch bilaterale Abkommen oder sonstige von der KMK oder [...] g
des Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 04.04.2013, Nr. E 2-H3412.1.AW/7/7.
Amberg, 16. Mai 2013
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die Satzung über
Workloads)
d) Lehrende/Modulverantwortliche
e) Zugangsvoraussetzungen
f) Lernziele
g) Lehrinhalte
h) Studien- und Prüfungsleistungen
i) die Unterrichts- und Prüfungssprache in den einzelnen Modulen
Genehmigung durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 29.11.2012 (C9-H3311.AW-
11/26 924).
Amberg, 10.01.2013
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
der Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft
und Kunst vom 03.09.2020, Nr. H.3-H3311.AW/3/6.
Amberg, 07.09.2020
gez.
Prof. Dr. Andrea Klug
Präsidentin
Die [...] Abs. 7 werden die Worte „die Vorschlagsliste“ durch die Worte „den
Berufungsvorschlag“ ersetzt.
h) In Abs. 9 werden die Worte „der Vorschlagsliste“ durch die Worte „des
Berufungsvorschlags“ ersetzt [...] 6 Satz 1
d) § 44 Abs. 8
e) § 57 Abs. 3, 2. Halbsatz
f) § 57 Abs. 4, 2. Halbsatz
g) § 60 Abs. 2
h) § 62 Abs. 3
37. In folgenden Paragraphen wird das Wort „Absätze“ durch die Angabe „Abs.“ ersetzt:
Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom
18.04.2016, Nr. X.2-H3412.1.AW/10/6.
Amberg, 12. Mai 2016
Prof. Dr. Andrea Klug
Präsidentin
Die Satzung über
der Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft
und Kunst vom 04.08.2022, Nr. H.3-H3311.AW/4/2.
Amberg, 29.08.2022
gez.
Prof. Dr. Clemens Bulitta
Präsident
page
Konvents in geeigneter Weise. Im Übrigen ist der studentische Konvent auf Verlangen von
mindestens 25 v. H. seiner Mitglieder binnen 14 Tagen einzuberufen.
(4) Innerhalb einer angemessenen Frist nach den Wahlen
Konvents in geeigneter Weise. Im Übrigen ist der studentische Konvent auf Verlangen von
mindestens 25 v. H. seiner Mitglieder binnen 14 Tagen einzuberufen.
(4) Innerhalb einer angemessenen Frist nach den Wahlen
Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom
02.05.2014, C 9-H3441.RE/23/19.
Weiden, 15. Januar 2015
Prof. Dr. Erich Bauer
Die Satzung für den Masters
als für die Aufnahme
eines Hochschulstudiums hinreichender Sprachnachweis anerkannt wurden;
h) die bestandene Feststellungsprüfung des Studienkollegs (FSP)
i) ÖSD Zertifikat B2
j) Die
als für die Aufnahme eines Hochschulstudiums
hinreichender Sprachnachweis anerkannt wurden;
h) das Kleine (KDS) und das Große Deutsche Sprachdiplom (GDS) des Goethe-Instituts
page
Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom
12.05.2015, VIII.3-H3311.AW-11/17556.
Amberg, 16. Juni 2015
Prof. Dr. Erich Bauer
Die Zweite Satzung zur [...] Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom
11.06.2015, Nr. X.2-H3412.1.AW/9/7.
Amberg, 23. Juni 2015
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die Satzung über
Studiensemester angerechnet werden, sollen einen Arbeitsumfang von 560
Stunden ((20 - 6) Wochen x 40 h/Wo) umfassen, dies entspricht 3,5 Monaten in Vollzeit.
5Über das Projekt ist eine Dokumentation mit
Bundesrepublik Deutschland (Feststellungsprüfung des Studienkollegs - FSP);
g. ÖSD Zertifikat B2
h. die erfolgreich bestandene Deutschprüfung B2 im Rahmen des Vorbereitungskurses
PropädeutikumPLUS
gs - FSP”
eingefügt.
(3) Buchstaben g und h werden gestrichen.
(4) Die bisherigen Buchstaben i. und j. werden g. und h.
(5) Im neuen Buchstaben h. wird nach dem Wort „des“ das Wort
„Vorbere
oder – soweit hierfür keine besonderen Voraussetzungen
vorgeschrieben sind – in mindestens 80 v.H. der Endnoten, von denen das Bestehen der Vorprüfung abhängt,
die Note ausreichend oder besser erzielt
(Amtsblatt 3/2008 S. 23) wird wie folgt geändert:
1. Im § 3 Abs. 3 wird die Zahl „30 h“ durch die Zahlen „25 – 30 h“ ersetzt.
2. Im § 3 Abs. 4 werden im Spiegelstrich zwei die Worte „3 und 4“ durch [...] vom 05. Juni 2008, wird wie
folgt geändert:
8. Im § 3 Abs. 3 wird die Zahl „30 h“ durch die Zahlen „25 – 30 h“ ersetzt.
9. Im § 3 Abs. 4 werden im Spiegelstrich zwei die Worte „3 und 4“ durch [...] Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 07.12.2011 (C9-H3311.AW-11/28
443).
Amberg, 12. Januar 2012
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die
Genehmigung des Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 21.05.2012, Nr. E 2-H3412.1.AW/6/7.
Amberg, 12. Juni 2012
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die Satzung über
5 Leistungspunkte
umfasst. Pro Leistungspunkt wird ein Arbeitsaufwand für die Studierenden von 30 h unterstellt.
(4) Das Studium ist in Studienabschnitte aufgeteilt, die den Studienfortschritt d [...] e Hilfsmittel
Aufteilung des Workload
(150 Zeitstunden)
Präsenzzeit: XX (pro 1 SWS = 15 h)
Vor- und Nachbereitung: XX
Leistungsnachweise: XX
Klausurvorbereitung: XX
Interna [...] 3 Seite 48
e) Dauer
f) Häufigkeit des Angebots
g) Studien- und Prüfungsleistungen
h) Gewichtung für die Bildung der Modul-Gesamtnote
i) Gewichtung für die Bildung der Zeugnis-Gesamtnote
Genehmigung
des Bayer. Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 09. 11. 2005, Nr. XI/3-H 3444.AW.9-11/40677.
Weiden, 23. November 2005
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
page [...] Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst durch Schreiben
vom 21.11.2005, Az.: XI/3-H 3441.AW-11/39788.
Amberg, 11.01.2006 Hof, 11.01.2006
Prof. Dr. Bauer Prof. Dr. Lehmann
Abgabe und/oder Kolloquium im zweiten Monat nach Semesterbeginn: es fallen ermäßigte Studiengebühren
i.H.v. € 1.000 an.
• Abgabe und/oder Kolloquium nach Ende des zweiten Monats nach Semesterbeginn: es
g des
Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 03.05.2007, Nr. X/2-H3412.1.AW – 11/13 455.
Amberg, 21. Mai 2007
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die Satzung über
als für die Aufnahme
eines Hochschulstudiums hinreichender Sprachnachweis anerkannt wurden;
h) das Kleine (KDS) und das Große Deutsche Sprachdiplom (GDS) des Goethe-
Instituts
i) das Zeugnis
oder – soweit hierfür keine besonderen Voraussetzungen
vorgeschrieben sind – in mindestens 80 v.H. der Endnoten, von denen das Bestehen der Vorprüfung abhängt,
die Note ausreichend oder besser erzielt
Studiensemester angerechnet werden, sollen einen Arbeitsumfang von 560
Stunden ((20 - 6) Wochen x 40 h/Wo) umfassen, dies entspricht 3,5 Monaten in Vollzeit.
5Über das Projekt ist eine Dokumentation mit