Nachteilsausgleich kann insbesondere in Form
zusätzlicher Arbeits- und Hilfsmittel, einer angemessenen Verlängerung der Bearbeitungszeit oder der
Ablegung der Prüfung in einer anderen Form gewährt [...] Absatz 5 eingefügt:
(5) 1Die Fristen nach Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 3 können auf Antrag angemessen verlängert wer-
den, wenn sie wegen Schwangerschaft, Erziehung eines Kindes, Krankheit oder anderer
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