um für einen Studienbeginn im Sommersemestersind
bis 15. Januar, für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juni des betreffenden Jahres an
die Hochschule zu stellen. Die Hochschule kann diese [...] für einen Studienbeginn im Sommersemester sind bis zum 15.
Januar, für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juni des betreffenden Jahres an einer der
beiden Hochschulen zu stellen. Kann zum
n zur Verfügung stehen.
(2) 1Die Zulassungsanträge müssen vollständig ausgefüllt für das Wintersemester bis zum 15.
Juli, für das Sommersemester bis zum 15. Januar bei der Hochschule Amberg-Weiden [...] (2) 1Als Frist für die Antragsstellung gilt für das Sommersemester der 30. April und für das
Wintersemester der 15. November jeden Jahres. ²Tritt ein Beurlaubungsgrund erst nach Ablauf
dieser Frist ein
Übergangsvorschriften
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2015/2016 mit dem Studium
begonnen haben.
§ 3
Inkrafttreten
page
[...]
Übergangsvorschriften
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2015/2016 mit dem Studium
begonnen haben.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung
§ 2
Inkrafttreten
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2015/2016 oder später mit dem
Studium beginnen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses [...]
§ 2
Inkrafttreten
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2015/2016 oder später mit dem
Studium beginnen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses
Satzung:
§ 1
Zulassungszahlen im Wintersemester 2015/2016
(1) An der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden bestehen im Wintersemester
2015/2016 Zulassungsbeschränkungen in [...] über Zulassungszahlen an der Ostbayerischen Technischen
Hochschule Amberg-Weiden im
Wintersemester 2015/2016 und im Sommersemester 2016
vom 23. Juni 2015
Auf Grund von Art 3 Abs. 1 des [...] . Die
Zulassungszahlen der aufzunehmenden Studienanfängerinnen und Studienanfänger für das
Wintersemester 2015/2016 werden wie folgt festgesetzt:
Betriebswirtschaft (B) 116
Handels- und D
mission kann für das Sommersemester 2020 und das
Wintersemester 2020/21 Abweichungen von im Modulhandbuch fixierten Angebotsturnus
(Winter-und/oder Sommersemester) treffen.
(2) Die zuständige Pr [...] Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) und der
Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (ASPO)
im Wintersemester 2020/2021
an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden
vom 09.11.2020 [...] Prüfungskommission kann Abweichungen von im Modulhandbuch
normierten Lehrveranstaltungsformen im Wintersemester 2020/2021 treffen.
§ 2
Verfahren zur Prüfungsanmeldung, Zulassung zu Prüfungen
der Verordnung vom 20. Juli 2007 (GVBl. S. 545): Für Studierende, die ihr
Studium vor dem Wintersemester 2007/08 aufgenommen haben, gilt der durch § 1 Nr. 4 eingefügte § 8 Abs. 3
Satz 3 der Rahm
mission kann für das Sommersemester 2020 und das
Wintersemester 2020/21 Abweichungen von im Modulhandbuch fixierten Angebotsturnus
(Winter-und/oder Sommersemester) treffen.
(2) Die zuständige Pr [...] Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) und der
Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (ASPO)
im Wintersemester 2020/2021
an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden
vom 09.11.2020 [...] Prüfungskommission kann Abweichungen von im Modulhandbuch
normierten Lehrveranstaltungsformen im Wintersemester 2020/2021 treffen.
§ 2
Verfahren zur Prüfungsanmeldung, Zulassung zu Prüfungen
Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt für Studierende, die im
Wintersemester 2019/2020 oder später ihr Modulstudium aufnehmen.
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Ausgefertigt
für das Sommersemester 2022 Abweichungen
von im Modulhandbuch fixierten Angebotsturnus (Winter-und/oder Sommersemester)
treffen.
(2) Die zuständige Prüfungskommission kann Abweichungen von
Übergangsvorschriften
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2007/2008 mit dem Studium beginnen.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt [...]
Übergangsvorschriften
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2007/2008 mit dem Studium begonnen
haben.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung [...]
Übergangsvorschriften
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2007/2008 mit dem Hauptstudium
beginnen.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung
(2) Die Regelstudienzeit beträgt drei Studiensemester.
(3) Das Studium beginnt jeweils im Wintersemester.
(4) Ein Anspruch darauf, dass der Masterstudiengang bei nicht ausreichender Anzahl von q [...] tritt mit Wirkung vom 01.10.2008 in Kraft. Sie gilt für Studierende, die das Studium zum
Wintersemester 2008 / 2009 oder später aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der
§ 2
Übergangsvorschriften
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2006/2007 mit dem Studium begonnen haben.
Abweichend davon gilt die Regelung des neuen § 7 Abs [...] Abs. 1 (Grundlagen- und Orientierungsprüfungen) für alle Studierenden, die ab
dem Wintersemester 2007/2008 mit dem Studium begonnen haben.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt mit
den folgende Satzung:
§ 1
Zulassungszahlen im Wintersemester 2008/2009
(1) An der Hochschule Amberg-Weiden bestehen im Wintersemester 2008/2009 Zulassungsbeschränkungen in nachfolgend
genannten [...] und Deggendorf
Seite 19 Satzung über Zulassungszahlen an der Hochschule Amberg-Weiden im Wintersemester 2008/09 und
Sommersemester 2009
Studien- und Prüfungsordnung [...] stunden
Ü: Übung
Satzung über Zulassungszahlen an der Hochschule Amberg-Weiden im
Wintersemester 2008/2009 und im Sommersemester 2009
vom 26. Mai 2008
Auf Grund von Art 3 Satz 1 des
kann für das Sommersemester 2022 Abweichungen
von im Modulhandbuch fixierten Angebotsturnus (Winter-und/oder Sommersemester)
treffen.
(2) Die zuständige Prüfungskommission kann Abweichungen von im
folgende Satzung:
§ 1
Zulassungszahlen im Wintersemester 2009/2010
(1) An der Hochschule Amberg-Weiden bestehen im Wintersemester 2009/2010 Zulassungsbeschränkungen
in nachfolgend genannten [...] Amberg-Weiden
Seite 2 Satzung über Zulassungszahlen an der Hochschule Amberg-Weiden im Wintersemester 2009/2010
und Sommersemester 2010
[...] AMTSBLATT Nummer 1 Seite 2
Satzung über Zulassungszahlen an der Hochschule Amberg-Weiden im
Wintersemester 2009/2010 und im Sommersemester 2010
vom 25. Mai 2009
Auf Grund von Art 3 Satz 1 des
Prüfungsordnung tritt am 01. Oktober 2011 in Kraft. Sie gilt für Studierende, die das Studium
zum Wintersemester 2011/2012 oder später aufnehmen.
(2) Studierende, für die diese Studien- und Prüfungsordnung [...]
Diese Änderungssatzung tritt am 1. Oktober 2011 in Kraft und gilt für Studierende die im Wintersemester 2011/2012
oder später ihr Studium aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des [...] Satzung tritt am 01. Oktober 2011 in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die das Studium im Wintersemester
2011/2012 oder später aufnehmen. § 1 Nr. 9 gilt für alle Studierenden, die ab dem 01.10.2011
tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2006 in Kraft. Sie gilt für Studierende, die das
Studium zum Wintersemester 2006/2007 oder später aufnehmen.
Anlage 1: Module und Leistungsnachweise des Bache [...] tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2006 in Kraft. Sie gilt für Studierende, die das
Studium zum Wintersemester 2006/2007 oder später aufnehmen.
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04. April 2011 AMTSBLATT Nummer
folgende Satzung:
§ 1
Zulassungszahlen im Wintersemester 2011/2012
(1) An der Hochschule Amberg-Weiden bestehen im Wintersemester 2011/2012 Zulassungsbeschränkungen
in nachfolgend genannten [...] ICHNIS
Seite 14 Satzung über Zulassungszahlen an der Hochschule Amberg-Weiden im Wintersemester 2011/2012
und Sommersemester 2012
Seite 15 Zweite Satzung zur Änderung [...]
Satzung über Zulassungszahlen an der Hochschule Amberg-Weiden im
Wintersemester 2011/2012 und im Sommersemester 2012
vom 12. April 2011
Auf Grund von Art 3 Satz
g tritt mit Wirkung vom 15. März 2016 in Kraft und gilt für Studierende, die ihr Studium im
Wintersemester 2015/2016 aufgenommen haben oder später aufnehmen.
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25. Februar
zur Verfügung stehen.
(2) 1Die Zulassungsanträge müssen vollständig ausgefüllt für das Wintersemester bis zum 15.
Juli, für das Sommersemester bis zum 15. Januar bei der Ostbayerischen Technischen [...] 1Als Frist für die Antragsstellung gilt für das Sommersemester der 30. April und für das
Wintersemester der 15. November jeden Jahres. ²Tritt ein Beurlaubungsgrund erst nach
Ablauf dieser Frist ein