beschrieben.
§7
Praxissemester
Das fünfte Semester ist ein Praxissemester, das in einem Zeitraum von 20 Wochen abzuleisten ist. Weitere
Informationen zum Praxissemester sind im Studienplan und
Praxissemester und Vorpraktikum
(1) Das fünfte Semester ist ein Praxissemester, das in einem Zeitraum von 20 Wochen abzuleisten ist.
Weitere Informationen zum Praxissemester sind im Studienplan und
spätestens im ersten Monat des dritten Semesters erfolgen. Erfolgt die Anmeldung nicht innerhalb dieses Zeitraums, so wird
vom Vorsitzenden der Prüfungskommission die Ausgabe eines Themas und Anmeldung der Arbeit
Hinweis auf die Dringlichkeit eine Sitzung unter Beachtung einer Ladungsfrist von 3
Werktagen anberaumen.
(3) Die Hochschulleitung ist zu den Sitzungen aller Gremien unter Angabe der Tagesordnung einzuladen;
Praxissemester und Vorpraktikum
(1) Das fünfte Semester ist ein Praxissemester, das in einem Zeitraum von 20 Wochen abzuleisten ist.
Weitere Informationen zum Praxissemester sind im Studienplan und
einem Studienabschluss an einer ausländischen
Hochschule wird empfohlen, bis zum Ende des Bewerbungszeitraums einen Aner-
kennungsbescheid des Studienabschlusses, ausgestellt durch eine zertifizierte Ein-
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§ 17
Prüfungszeitraum, Prüfungstermine und Hilfsmittel
(1) Der vom Prüfungsausschuss festzulegende Anmelde- und Prüfungszeitraum ist spätestens 14 Tage
nach Vorles [...] Praktisches Studiensemester
§ 15 Prüfungsausschuss
§ 16 Prüfungskommissionen
§ 17 Prüfungszeitraum, Prüfungstermine und Hilfsmittel
§ 18 Prüfungsanmeldung
§ 19 Zulassung zu Prüfungen [...] Verwaltungsstreitverfahren.
2Darüber hinaus legt der Prüfungsausschuss in jedem Semester den Zeitraum fest, in dem die
Prüfungen einschließlich der Wiederholungsprüfungen an der Ostbayerischen Technischen
n
übertragen.
§ 17
Prüfungszeitraum, Prüfungstermine und Hilfsmittel
(1) Der vom Prüfungsausschuss festzulegende Anmelde- und Prüfungszeitraum ist spätestens 14 Tage
nach Vor [...]
§ 14 a Prüfungsorgane
§ 15 Prüfungsausschuss
§ 16 Prüfungskommissionen
§ 17 Prüfungszeitraum, Prüfungstermine und Hilfsmittel
§ 18 Prüfungsanmeldung
§ 18 a Nachteilsausgleich
[...] iten und
7. die Entscheidung über den Nachteilsausgleich.
8. die Festlegung des Zeitraumes in dem die Prüfungen einschließlich der
Wiederholungsprüfungen durchgeführt werden
3Der
mehreren Mitgliedern
übertragen.
§ 17
Prüfungszeitraum, Prüfungstermine und Hilfsmittel
(1) Der vom Prüfungsausschuss festzulegende Anmelde- und Prüfungszeitraum ist spätestens 14 Tage
nach Vorles [...] Praktisches Studiensemester
§ 15 Prüfungsausschuss
§ 16 Prüfungskommissionen
§ 17 Prüfungszeitraum, Prüfungstermine und Hilfsmittel
§ 18 Prüfungsanmeldung
§ 19 Zulassung zu Prüfungen [...] .
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2Darüber hinaus legt der Prüfungsausschuss in jedem Semester den Zeitraum fest, in dem die
Prüfungen einschließlich der Wiederholungsprüfungen an der Ostbayerischen Technischen
mehreren Mitgliedern
übertragen.
§ 17
Prüfungszeitraum, Prüfungstermine und Hilfsmittel
(1) Der vom Prüfungsausschuss festzulegende Anmelde- und Prüfungszeitraum ist spätestens 14 Tage
nach Vorles [...] Praktisches Studiensemester
§ 15 Prüfungsausschuss
§ 16 Prüfungskommissionen
§ 17 Prüfungszeitraum, Prüfungstermine und Hilfsmittel
§ 18 Prüfungsanmeldung
§ 19 Zulassung zu Prüfungen [...] .
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2Darüber hinaus legt der Prüfungsausschuss in jedem Semester den Zeitraum fest, in dem die
Prüfungen einschließlich der Wiederholungsprüfungen an der Ostbayerischen Technischen
dienabschluss an einer ausländischen Hochschule wird empfohlen, bis zum Ende des Bewerbungszeit-
raums einen Anerkennungsbescheid des Studienabschlusses, ausgestellt durch eine zertifizierte Einrich-
tung [...] Prüfungsausschuss gibt bis spätestens zwei Wochen nach Semesterbeginn den Anmelde- und Prü-
fungszeitraum für die einzelnen Prüfungsleistungen hochschulöffentlich bekannt.
(2) 1Die Prüfungskommissionen [...] erfolgt in der Regel vier Wochen,
spätestens jedoch zwei Wochen vor dem ersten Tag des Prüfungszeitraums durch die Prüfungskommis-
sionen.
§ 7
Anmeldeverfahren für Prüfungen
(1) 1Wer
Miet- und WEG-Rechts insbesondere in den Bereichen Recht der Wohnraummietverhältnisse / Nach-
barrecht, Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht / Maklerrecht, Wohnungseigentums-
recht, Verfahrens- [...] Mediation 5 4 SU/Ü ModA 1
M8
Recht der Wohnraumverhältnisse I / Elektromobilität und
Immobilien
5 4 SU/Ü Kl (200 Min.)
1
M9
Recht der Wohnraumverhältnisse II / Nachbarrecht.
Grundzüge des Im [...] einem Studienabschluss an einer ausländischen Hochschule wird empfoh-
len, bis zum Ende des Bewerbungszeitraums einen Anerkennungsbescheid des Studienabschlusses,
ausgestellt durch eine zertifizierte E