längeren Zeitraum
erstrecken. Die Bearbeitung erfolgt ohne ständige Aufsicht. Der Aufgabensteller kann bestimmen, dass eine
noch nicht abgelieferte Prüfungsstudienarbeit nicht aus den Räumen der Hochschule [...] Regel umfasst es einschließlich der begleitenden Lehrveranstaltungen einen
zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 20 Wochen.
(3) Der zeitliche Umfang der Lehrveranstaltungen darf durch Prüfungen [...] umfasst einschließlich der begleitenden Lehrveranstaltungen
einen in der Regel zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 20 Wochen. An Stelle des ersten
praktischen Studiensemesters kann bei geeigneten
längeren Zeitraum erstrecken. 2 Die Bearbeitung erfolgt ohne ständige Aufsicht. 3
Der Aufgabensteller kann bestimmen, dass eine noch nicht abgelieferte Prüfungsstudienarbeit nicht
aus den Räumen der [...] Regel umfasst es einschließlich der begleitenden Lehrveranstaltungen einen zusammenhängenden
Zeitraum von mindestens 20 Wochen.
(3) Der zeitliche Umfang der Lehrveranstaltungen darf durch Prüfungen [...] umfasst einschließlich
der begleitenden Lehrveranstaltungen einen in der Regel zusammenhängenden Zeitraum von
mindestens 20 Wochen. 3 An Stelle des ersten praktischen Studiensemesters kann bei geeigneten
Leistungsbezügen
und die Gewährung von Forschungs- und Lehrzulagen genannten Tätigkeitsfeldern für den Zeitraum der
zurückliegenden drei Jahre darzulegen.
(4) Der Antrag ist der Präsidentin oder dem [...] Jahren ab Beginn des für die
Erfahrungsstufenfestlegung maßgebenden Zeitpunktes gewährt. Über diesen Zeitraum hinaus können weitere
Leistungsbezüge im drei-Jahres-Rhythmus bis dem von der Besoldungskommission [...] Bedeutung zu.
(4) Die Gewährung einer Leistungsstufe ist in der Regel zunächst für einen Zeitraum von drei Jahren befristet. Sie
kann danach entfristet werden.
Bei der befristeten Vergabe
Studiengang selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten:
Maximale Bearbeitungszeit (= Zeitraum zwischen Anmeldung der Bachelorarbeit und Abgabe) von 5 Monaten / Umfang 50-70 Seiten. Der Umfang [...] Studiengang selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten:
Maximale Bearbeitungszeit (= Zeitraum zwischen Anmeldung der Masterarbeit und Abgabe) von 6 Monaten / Umfang 60-80 Seiten. Der Umfang
Studiengang selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten:
Maximale Bearbeitungszeit (= Zeitraum zwischen Anmeldung der Bachelorarbeit und Abgabe) von 5 Monaten / Umfang 50-70 Seiten. Der Umfang [...] Studiengang selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten:
Maximale Bearbeitungszeit (= Zeitraum zwischen Anmeldung der Masterarbeit und Abgabe) von 6 Monaten / Umfang 60-80 Seiten. Der Umfang
einem Studienabschluss an
einer ausländischen Hochschule wird empfohlen, bis zum Ende des Bewerbungszeitraums
einen Anerkennungsbescheid des Studienabschlusses, ausgestellt durch eine zertifizierte
[...] Begründung schriftlich mitgeteilt.
²Eine erneute Bewerbung ist frühestens im folgenden Bewerbungszeitraum wieder möglich.
§ 6
Nachweis der studiengangspezifischen Eignung
(1) Vor
zuständige Fakultät kann die Zulassung verweigern, wenn gewichtige
Gründe (z.B. begrenzte Raumkapazität oder fehlende technische Ausstattung) vorliegen.
§ 4
Studienaufbau
(1) Die Aufnahme
der Art und des Umfangs der Prüfungsleistung muss bis spätestens 4 Wochen
vor Beginn des Prüfungsanmeldezeitraums bekanntgegeben werden und gilt nur für das
Wintersemester 2020/2021.
(2) 1Die zuständige
einem Studienabschluss an einer ausländischen
Hochschule wird empfohlen, bis zum Ende des Bewerbungszeitraums einen Aner-
kennungsbescheid des Studienabschlusses, ausgestellt durch eine zertifizierte Ein-
einem Studienabschluss an einer ausländischen Hochschule
wird empfohlen, bis zum Ende des Bewerbungszeitraums einen Anerkennungsbescheid des Studienab-
schlusses, ausgestellt durch eine zertifizierte [...] einer Begründung schriftlich mitgeteilt. ²Eine
erneute Bewerbung ist frühestens im folgenden Bewerbungszeitraum wieder möglich.
§ 6
Nachweis der studiengangspezifischen Eignung
(1) Vor
der Art und des Umfangs der Prüfungsleistung muss bis spätestens 4 Wochen
vor Beginn des Prüfungsanmeldezeitraums bekanntgegeben werden und gilt nur für das
Wintersemester 2020/2021.
(2) 1Die zuständige
der Art und des Umfangs der Prüfungsleistung muss bis spätestens 4 Wochen
vor Beginn des Prüfungsanmeldezeitraums bekanntgegeben werden und gilt nur für das
Wintersemester 2020/2021.
(2) 1Die zuständige
hat, genehmigen.
15. Im § 10 Abs. 4 wird folgender Satz 2 eingefügt: „Spätestens in diesem Zeitraum muss das Seminar zum
wissenschaftlichen Arbeiten besucht worden sein.
16. Im § 10 Abs. 5 wird
Praxissemester und Vorpraktikum
(1) Das fünfte Semester ist ein Praxissemester, das in einem Zeitraum von 20 Wochen abzuleisten ist.
Weitere Informationen zum Praxissemester sind im Studienplan und
n und
7. die Entscheidung über den Nachteilsausgleich.
8. die Festlegung des Zeitraumes in dem die Prüfungen einschließlich der Wiederholungsprüfungen
durchgeführt werden
n und
7. die Entscheidung über den Nachteilsausgleich.
8. die Festlegung des Zeitraumes in dem die Prüfungen einschließlich der Wiederholungsprüfungen
durchgeführt werden
n und
7. die Entscheidung über den Nachteilsausgleich.
8. die Festlegung des Zeitraumes in dem die Prüfungen einschließlich der Wiederholungsprüfungen
durchgeführt werden
spätestens im ersten Monat des dritten Semesters erfolgen. Erfolgt die Anmeldung nicht innerhalb dieses Zeitraums, so wird
vom Vorsitzenden der Prüfungskommission die Ausgabe eines Themas und Anmeldung der Arbeit
beschrieben.
§7
Praxissemester
Das fünfte Semester ist ein Praxissemester, das in einem Zeitraum von 20 Wochen abzuleisten ist. Weitere
Informationen zum Praxissemester sind im Studienplan und
Hinweis auf die Dringlichkeit eine Sitzung unter Beachtung einer Ladungsfrist von 3
Werktagen anberaumen.
(3) Die Hochschulleitung ist zu den Sitzungen aller Gremien unter Angabe der Tagesordnung einzuladen;
Hinweis auf die Dringlichkeit eine Sitzung unter
Beachtung einer Ladungsfrist von 3 Werktagen anberaumen.
(3) Die Hochschulleitung ist zu den Sitzungen aller Gremien unter Angabe der Tagesordnung
e
Hinweis auf die Dringlichkeit eine Sitzung unter
Beachtung einer Ladungsfrist von 3 Werktagen anberaumen.
(3) Die Hochschulleitung ist zu den Sitzungen aller Gremien unter Angabe der Tagesordnung
e
Hinweis auf die Dringlichkeit eine Sitzung unter
Beachtung einer Ladungsfrist von 3 Werktagen anberaumen.
(3) Die Hochschulleitung ist zu den Sitzungen aller Gremien unter Angabe der Tagesordnung
e
Hinweis auf die Dringlichkeit eine Sitzung unter
Beachtung einer Ladungsfrist von 3 Werktagen anberaumen.
(3) Die Hochschulleitung ist zu den Sitzungen aller Gremien unter Angabe der Tagesordnung
e
Hinweis auf die Dringlichkeit eine Sitzung unter
Beachtung einer Ladungsfrist von 3 Werktagen anberaumen.
(3) Die Hochschulleitung ist zu den Sitzungen aller Gremien unter Angabe der Tagesordnung
e