szeit für die Masterarbeit beträgt sechs Monate. Die Prüfungskommission kann
auf Antrag eine angemessene Nachfrist gewähren, wenn die Bearbeitungszeit wegen Krankheit
oder anderer nicht vom Studierenden
szeit für die Masterarbeit beträgt sechs Monate. Die Prüfungskommission kann
auf Antrag eine angemessene Nachfrist gewähren, wenn die Bearbeitungszeit wegen Krankheit
oder anderer nicht zu vertretenden
● Zusammenstellung von Teams unter Beachtung der erforderlichen Kompetenzen
● Analysieren und Messen der Leistung von Teams / Performance Management
● Führungskompetenzen in Projektteams und digitalen
● Zusammenstellung von Teams unter Beachtung der erforderlichen Kompetenzen
● Analysieren und Messen der Leistung von Teams / Performance Management
● Führungskompetenzen in Projektteams und digitalen
● Zusammenstellung von Teams unter Beachtung der erforderlichen Kompetenzen
● Analysieren und Messen der Leistung von Teams / Performance Management
● Führungskompetenzen in Projektteams und digitalen
nachgewiesen wird, dass der oder die
Studierende eine wissenschaftliche Fragestellung bearbeiten und angemessen darstellen kann.
(2) Voraussetzung für die Anmeldung zur Masterarbeit und Ausgabe des Themas [...] differenzierte Prüfungsformen abgeprüft werden können.
2. Modulteilprüfungen sind so bemessen, dass die gesamte Prüfungsbelastung für die Studierenden nicht größer wird als bei einer Modulprüfung
der nachgewiesen wird, dass Studie-
rende eine wissenschaftliche Fragestellung bearbeiten und angemessen darstellen können.
(2) 1Voraussetzung für die Anmeldung zur Masterarbeit und Ausgabe eines
mit der nachgewiesen wird, dass Studie-
rende eine wissenschaftliche Fragestellung bearbeiten und angemessen darstellen können.
(2) 1Voraussetzung für die Anmeldung zur Masterarbeit und Ausgabe eines
mit der nachgewiesen wird, dass Studie-
rende eine wissenschaftliche Fragestellung bearbeiten und angemessen darstellen können.
(2) Voraussetzung für die Anmeldung zur Masterarbeit und Ausgabe eines
szeit für die Masterarbeit beträgt sechs Monate. Die Prüfungskommission kann
auf Antrag eine angemessene Nachfrist gewähren, wenn die Bearbeitungszeit wegen Krankheit
oder anderer nicht vom Studierenden
szeit für die Masterarbeit beträgt sechs Monate. Die Prüfungskommission kann
auf Antrag eine angemessene Nachfrist gewähren, wenn die Bearbeitungszeit wegen Krankheit
oder anderer nicht vom Studierenden
Frist von sechs Monaten nicht überschritten werden. Die Prüfungskom-
mission kann auf Antrag eine angemessene Nachfrist gewähren, wenn die Bearbei-
tungszeit wegen Krankheit oder anderer nicht zu vertretenden
nachgewiesen wird, dass der oder die
Studierende eine wissenschaftliche Fragestellung bearbeiten und angemessen darstellen kann.
(2) Voraussetzung für die Anmeldung zur Masterarbeit und Ausgabe des Themas [...] differenzierte Prüfungsformen abgeprüft werden können.
2. Modulteilprüfungen sind so bemessen, dass die gesamte Prüfungsbelastung für die Studierenden nicht größer wird als bei einer Modulprüfung
Führungen, Lagerungen.
• Elektrische und elektronische Komponenten: Antriebe, Steuerung, Regelung, Messsysteme.
• Informationstechnik: Programmieren von Werkzeugmaschinen (DIN-Programmierung, rechnergestützte [...] switch operation
• Data Link Layer wireless networks: CSMA/CA protocol according to IEEE 802.11, message analyzes, access point operation
• Multimedia Technology: VoIP operation, RTP, RTCP, SIP, G.711
nachgewiesen wird, dass die oder der Studierende eine wissen-
schaftliche Fragestellung bearbeiten und angemessen darstellen kann.
(2) Das Thema der Masterarbeit wird frühestens am Ende des ersten Studiensemes-
szeit für die Masterarbeit beträgt sechs Monate. Die Prüfungskommission kann
auf Antrag eine angemessene Nachfrist gewähren, wenn die Bearbeitungszeit wegen Krankheit
oder anderer nicht vom Studierenden [...] über den Studienplan/das Modulhandbuch zu veröffentli-
chen.
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.
Modulteilprüfungen sind so bemessen, dass die gesamte Prüfungsbelastung für die Studierenden nicht größer wird als bei einer Modulprü-
zeit für die Masterarbeit beträgt sechs Monate. Die Prüfungskommission kann auf An-
trag eine angemessene Nachfrist gewähren, wenn die Bearbeitungszeit wegen Krankheit oder anderer
nicht vom Studierenden
und die unterschiedlichen
Risikobegriffe, Kennzahlen und Methoden zur Risiko-Identifizierung, -Messung, -Analyse und -Kontrolle. Sie lernen Risiken zu bewerten und
kennen die Handlungsmöglichkeiten zur [...] Stellen-
wert von Corporate Governance-Aspekten im Rahmen von unternehmerischen Entscheidungen angemessen zu berücksichtigen.
Inhalte der Lehrveranstaltungen
Course Content
Teil 1:
Ein solides [...] ment im In- und Ausland zunehmend an Bedeutung. Darüber hinaus
wird die Diskussion über eine angemessene Corporate Governance durch die fortschreitende Globalisierung der Volkswirtschaft und die Libera-
en wird, dass der oder
die Studierende eine wissenschaftliche Fragestellung bearbeiten und angemessen darstellen kann.
(2) Voraussetzung für die Anmeldung zur Masterarbeit und Ausgabe des Themas [...] differenzierte Prüfungsformen abgeprüft werden können.
2. Modulteilprüfungen sind so bemessen, dass die gesamte Prüfungsbelastung für die Studierenden nicht größer wird als bei einer Modulprüfung
en wird, dass der oder
die Studierende eine wissenschaftliche Fragestellung bearbeiten und angemessen darstellen kann.
(2) Voraussetzung für die Anmeldung zur Masterarbeit und Ausgabe des Themas
nachgewiesen wird, dass der oder die Studierende eine wissen-
schaftliche Fragestellung bearbeiten und angemessen darstellen kann.
(2) Das Thema der Masterarbeit wird frühestens am Ende des ersten Studiensemes-
differenzierte Prüfungsformen abgeprüft werden können.
2. Modulteilprüfungen sind so bemessen, dass die gesamte Prüfungsbelastung für die Studierenden nicht größer wird als bei einer Modulprüfung
Summe Schwerpunkt 2: 20 16
Schwerpunkt 3"Umweltverfahrenstechnik"
U1 Bemessung und Planung
wassertechnischer Anlagen
6 4 SU+Pr schrP 60-90
U2 Vertiefung Luftreinhaltung [...] Luftreinhaltung 4 4 SU+Pr schrP 60-90
U3 Biotechnische Verfahren 4 3 SU+Pr Klausur 60-90
U4 Bemessung und Planung von
Recycling-Anlagen
3 3 SU+Pr schrP 60-90
U5 Thermische Abfallbehandlung
differenzierte Prüfungsformen abgeprüft werden können.
2. Modulteilprüfungen sind so bemessen, dass die gesamte Prüfungsbelastung für die Studierenden nicht größer wird als bei einer Modulprüfung
zeit für die Masterarbeit beträgt sechs Monate. Die Prüfungskommission kann auf An-
trag eine angemessene Nachfrist gewähren, wenn die Bearbeitungszeit wegen Krankheit oder anderer
nicht vom Studierenden