schullehrer und jedes Mitglied des Fakultätsrats kann der Wahlleitung in dem von dieser festgesetz-
ten Zeitraum entsprechend § 8 Abs. 10 Wahlordnung der Hochschule eine Professorin oder einen Pro-
fessor mit [...] Hinweis auf die Dringlichkeit eine Sitzung unter Be-
achtung einer Ladungsfrist von 3 Werktagen anberaumen.
(3) Die Hochschulleitung ist zu den Sitzungen aller Gremien unter Angabe der Tagesordnung
Alfred Höß
Tel.: 09621/482-3609 Email: a.hoess@oth-aw.de
oder
Patrick Purucker, Digital Campus - Raum 3.27
Tel.: +49 162 9030767 Email: p.purucker@oth-aw.de
einem Studienabschluss an einer ausländischen Hochschule
wird empfohlen, bis zum Ende des Bewerbungszeitraums einen Anerkennungsbescheid des Studienab-
schlusses, ausgestellt durch eine zertifizierte [...] einer Begründung schriftlich mitgeteilt. ²Eine
erneute Bewerbung ist frühestens im folgenden Bewerbungszeitraum wieder möglich.
§ 6
Nachweis der studiengangspezifischen Eignung
(1) Vor
einem Studienabschluss an
einer ausländischen Hochschule wird empfohlen, bis zum Ende des Bewerbungszeitraums
einen Anerkennungsbescheid des Studienabschlusses, ausgestellt durch eine zertifizierte
[...] Begründung schriftlich mitgeteilt.
²Eine erneute Bewerbung ist frühestens im folgenden Bewerbungszeitraum wieder möglich.
§ 6
Nachweis der studiengangspezifischen Eignung
(1) Vor
einem Studienabschluss an einer ausländischen Hochschule wird
empfohlen, bis zum Ende des Bewerbungszeitraums einen Anerkennungsbescheid des Studienab-
schlusses, ausgestellt durch eine zertifizierte [...] durch eine Auswahlkommission, die aus mindestens zwei Pro-
fessoren besteht und vor Beginn des Bewerbungszeitraums von der Fakultät bestimmt wird. ²Als Krite-
rien dienen gleichgewichtig die inhaltliche Qualität [...] 4Bewerber oder Bewerberin-
nen, die die Bewertung „nicht bestanden“ erzielen, können in diesem Bewerbungszeitraum nicht zuge-
lassen werden. 5Eine Bewerbung zu einem späteren Zeitpunkt ist wieder möglich.
hrer und jedes Mitglied des Fakultätsrats kann der Wahlleitung in dem von dieser
festgesetzten Zeitraum entsprechend § 8 Abs. 10 Wahlordnung der Hochschule eine Professo-
rin oder einen Professor mit
n und
7. die Entscheidung über den Nachteilsausgleich.
8. die Festlegung des Zeitraumes in dem die Prüfungen einschließlich der Wiederholungsprüfungen
durchgeführt werden