tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2018 in Kraft. Sie gilt für Stu-
dierende, die das Studium zum Wintersemester 2018/2019 oder später aufnehmen.
Amberg, XX.YY.2018
Prof. Dr. Andrea Klug
tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2006 in Kraft. Sie gilt für
Studierende, die das Studium zum Wintersemester 2006/2007 oder später aufnehmen.
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Anlage 1: Module und Leistu
tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2006 in Kraft. Sie gilt für
Studierende, die das Studium zum Wintersemester 2006/2007 oder später aufnehmen.
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Anlage 1: Module und Leistu
für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2018/2019 oder
später mit dem Studium begonnen haben oder beginnen und für Studierenden, die ab dem
Wintersemester 2018/2019 den zweiten Studienabschnitt
tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2006 in Kraft. Sie gilt für
Studierende, die das Studium zum Wintersemester 2006/2007 oder später aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der F
gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2009/2010
oder später ihr Studium aufnehmen.
(2) § 1 Ziffer 13 bis 16 gilt für alle Studierenden die ab dem Wintersemester 2009/2010 in
das dritte Stu
§ 2
Übergangsvorschrift
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2017/2018 oder
später mit dem Studium begonnen haben.
§ 3
Inkrafttreten
Diese
ahl
Max. Number of Participants
Weiden Deutsch zweisemestrig Teil 1 wird regelmäßig im
Wintersemester, Teil 2 im
Sommersemester angeboten.
50
Modulverantwortliche(r)
Module Convenor
[...] Teilnehmerzahl
Max. Number of Participants
Weiden Deutsch einsemestrig Wird regelmäßig im
Wintersemester angeboten
50
Modulverantwortliche(r)
Module Convenor
Dozent/In
Professor / Lecturer [...] Teilnehmerzahl
Max. Number of Participants
Weiden Deutsch einsemestrig Wird regelmäßig im
Wintersemester angeboten
50
Modulverantwortliche(r)
Module Convenor
Dozent/In
Professor / Lecturer
ng tritt am 01. Oktober 2019 in Kraft und gilt für alle Studierenden, die
das Studium im Wintersemester 2019/2020 oder später aufnehmen.
Amberg,
Prof. Dr. Andrea Klug
ist sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester möglich. 3Der
Studienplan ist jeweils spezifisch für das Startsemester. 4Im Teilzeitstudium ist der
Studienbeginn nur zum Wintersemester möglich.
[...] und Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 01.10.2021 in Kraft und gilt für
Studierende, die im Wintersemester 2021/2022 oder später ihr Studium aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des
mit Wirkung vom 01. Oktober 2014 in Kraft. Sie gilt für Studieren-
de, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2014/2015 oder später aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der
mit Wirkung vom 01. Oktober 2014 in Kraft. Sie gilt für
Studierende, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2014/2015 oder später aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der
Übergangsvorschriften
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2015/2016 mit
dem Studium begonnen haben.
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§
Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.10.2020 in Kraft und gilt für Studierende, die im Wintersemester
2020/2021 oder später ihr Studium in Teilzeit aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund
Satz 1 werden die Begriffe „einen Studienplan und“ durch „Studienpläne für
den Studienbeginn im Winter- und Sommersemester sowie“ ersetzt:
8. In § 5 Absatz 1 Satz 2 wird der Begriff „Der Studienplan“ [...] Diese Änderungssatzung tritt am 1. Oktober 2019 in Kraft und gilt für Studierende, die im
Wintersemester 2019/2020 oder später ihr Studium aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats
date 2010-11-12T06:51:49Z
pdf:PDFVersion 1.3
xmp:CreatorTool PDFCreator Version 0.8.1
pdf:docinfo:title SPO WI Bachelor-Stand 2008
stream_content_type application/pdf
pdf:hasXFA fa
date 2015-11-10T09:23:33Z
pdf:PDFVersion 1.4
xmp:CreatorTool PDF24 Creator
pdf:docinfo:title Microsoft Word - SPO WI Bachelor Schie 4.doc
stream_content_type application/pdf
pdf:ha
Übergangsvorschriften
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2007/2008 mit dem
Studium begonnen haben.
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§ 3
Übergangsvorschriften
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2011/2012 mit
dem Studium begonnen haben.
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§ 3
I
ist keine
Vorabanmeldung zu den Kursen der Vertiefungsrichtungen nötig.
Mit Beginn des Wintersemesters erfolgt die Einschreibung in die
jeweiligen moodle-Kurse (Nähere Infos hierzu folgen).
Eine
ist keine
Vorabanmeldung zu den Kursen der Vertiefungsrichtungen nötig.
Mit Beginn des Wintersemesters erfolgt die Einschreibung in die
jeweiligen moodle-Kurse (Nähere Infos hierzu folgen).
Eine