Absolventinnen- und Absolventenverwaltung zusammen. So organisiert
das Studienbüro die Online-Prüfungsanmeldung und trägt alle Prüfungs-
ergebnisse zusammen. Auch bei Fragen zur Anrechnung von hochschulisch
sind, besuchen Sie das Kolloquium, das einmal pro
Semester statt findet. Die Prüfungsanmeldung nehmen Sie bitte über Prüfungsamt war.
Nach Abschluss der Zusatzqualifikation
ngen erreicht sind, besuchen Sie das Kolloquium, das einmal pro
Semester stattfindet. Die Prüfungsanmeldung nehmen Sie bitte über Prüfungsamt wahr.
Nach Abschluss der Zusatzqualifikation erhalten
sind, besuchen Sie das Kolloquium, das einmal pro
Semester statt findet. Die Prüfungsanmeldung nehmen Sie bitte über Prüfungsamt war.
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gen erreicht sind, besuchen Sie das Kolloquium, das einmal pro
Semester statt findet. Die Prüfungsanmeldung nehmen Sie bitte über Prüfungsamt war.
Nach Abschluss der Zusatzqualifikation erhalten Sie
vor Belegung des ersten Vertiefungs- oder
Wahlpflichtmoduls und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten Vertiefungs- oder
Wahlpflichtmoduls erfolgen. ³Ein Wechsel der Vertiefungsrichtung
vor Belegung des ersten Vertiefungs- oder
Wahlpflichtmoduls und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten Vertiefungs- oder
Wahlpflichtmoduls erfolgen. Ein Wechsel der Vertiefungsrichtung
und zwei weiteren Mitgliedern
gebildet, die vom Fakultätsrat bestellt werden.
§ 10
Prüfungsanmeldung und Verbindlichkeit
(1) Die Zulassung zu den Prüfungen setzt eine form- und fristgerechte [...] schritt
Praxisphase
Fachstudienberatung/Studienvereinbarung
Prüfungskommission
Prüfungsanmeldung und Verbindlichkeit
Bachelorarbeit
Bachelorprüfung und Prüfungsgesamtnote
Zeugnis und
zwei weiteren Mitgliedern
gebildet, die vom Fachbereichsrat bestellt werden.
§ 10
Prüfungsanmeldung und Verbindlichkeit
(1) Die Zulassung zu den Prüfungen setzt eine form- und fristgerechte
zwei weiteren Mitgliedern
gebildet, die vom Fachbereichsrat bestellt werden.
§ 10
Prüfungsanmeldung und Verbindlichkeit
(1) Die Zulassung zu den Prüfungen setzt eine form- und fristgerechte
gebildet, die vom Fachbereichsrat bestellt werden.
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§ 10
Prüfungsanmeldung und Verbindlichkeit
(1) Die Zulassung zu den Prüfungen setzt eine form- und fristgerechte
möglichst vor Belegung des ersten Vertiefungs- oder
Wahlpflichtmoduls und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten Vertiefungs-
oder Wahlpflichtmoduls erfolgen. 4Ein Wechsel der Vertiefungsrichtung
vor Belegung des ersten Vertiefungs-
oder Wahlpflichtmoduls und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten
Vertiefungs- oder Wahlpflichtmoduls erfolgen. Ein Wechsel der Vertiefungsrichtung
möglichst vor Belegung des ersten Vertiefungs- oder
Wahlpflichtmoduls und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten Vertiefungs-
oder Wahlpflichtmoduls erfolgen. 4Ein Wechsel der Vertiefungsrichtung
vor Belegung des ersten Vertiefungs- oder
Wahlpflichtmoduls und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten Vertiefungs-
oder Wahlpflichtmoduls erfolgen. Ein Wechsel der Vertiefungsrichtung
sollte möglichst vor Belegung des ersten Wahlpflichtmoduls
und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten Wahlpflichtmoduls erfolgen. Ein
Wechsel der Vertiefungsrichtung ist auf Antrag
sollte möglichst vor Belegung des ersten Wahlpflichtmoduls
und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten Wahlpflichtmoduls erfolgen. Ein
Wechsel der Vertiefungsrichtung ist auf Antrag
vor Belegung des ersten Vertiefungs-
oder Wahlpflichtmoduls und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten
Vertiefungs- oder Wahlpflichtmoduls erfolgen. Ein Wechsel der Vertiefungsrichtung
Anzahl qualifizierter Bewerber) ange-
boten wird, besteht nicht.
(4) 1Vor Beginn der Prüfungsanmeldung im ersten Studiensemester muss die Wahl des Studienschwer-
punkts erfolgen. ²Die Studierenden
und zwei weiteren Mitgliedern
gebildet, die vom Fakultätsrat bestellt werden.
§ 10
Prüfungsanmeldung und Verbindlichkeit
(1) Die Zulassung zu den Prüfungen setzt eine form- und fristgerechte [...] schritt
Praxisphase
Fachstudienberatung/Studienvereinbarung
Prüfungskommission
Prüfungsanmeldung und Verbindlichkeit
Bachelorarbeit
Bachelorprüfung und Prüfungsgesamtnote
Zeugnis
und zwei weiteren Mitgliedern
gebildet, die vom Fakultätsrat bestellt werden.
§ 10
Prüfungsanmeldung und Verbindlichkeit
(1) Die Zulassung zu den Prüfungen setzt eine form- und fristgerechte
und zwei weiteren Mitgliedern
gebildet, die vom Fakultätsrat bestellt werden.
§ 10
Prüfungsanmeldung und Verbindlichkeit
(1) Die Zulassung zu den Prüfungen setzt eine form- und fristgerechte
und zwei weiteren Mitgliedern
gebildet, die vom Fakultätsrat bestellt werden.
§ 10
Prüfungsanmeldung und Verbindlichkeit
(1) Die Zulassung zu den Prüfungen setzt eine form- und fristgerechte
zwei weiteren Mitgliedern gebildet, die
vom Fakultätsrat bestellt werden.
§ 10
Prüfungsanmeldung und Verbindlichkeit
Die Zulassung zu den Prüfungen setzt eine form- und fristgerechte Anmeldung
und zwei weiteren Mitgliedern
gebildet, die vom Fakultätsrat bestellt werden.
§ 10
Prüfungsanmeldung und Verbindlichkeit
(1) Die Zulassung zu den Prüfungen setzt eine form- und fristgerechte [...] schritt
Praxisphase
Fachstudienberatung/Studienvereinbarung
Prüfungskommission
Prüfungsanmeldung und Verbindlichkeit
Bachelorarbeit
Bachelorprüfung und Prüfungsgesamtnote
Zeugnis und