gegeben werden.
(3) Jedes Mitglied des Fakultätsrats hat eine Stimme; Stimmrechtsübertragungen bemessen
sich nach § 62 dieser Grundordnung. Die geheime Wahl erfolgt ohne Aussprache mit von der
Wahlleitung [...] folgende Sätze angefügt: „Dem Berufungsausschuss
soll entsprechend Art. 22 Abs. 2 BayHIG eine angemessene Zahl von Frauen und
Männern angehören, mindestens jedoch eine Professorin, die nicht zugleich
von mindestens 25 v. H. seiner Mitglieder binnen 14 Tagen einzuberufen.
(4) Innerhalb einer angemessenen Frist nach den Wahlen zu den Hochschulorganen ist der
Sprecherinnen- und Sprecherrat nach § 54
Nachteilsausgleich kann insbesondere in Form
zusätzlicher Arbeits- und Hilfsmittel, einer angemessenen Verlängerung der Bearbeitungszeit oder der
Ablegung der Prüfung in einer anderen Form gewährt [...] Absatz 5 eingefügt:
(5) 1Die Fristen nach Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 3 können auf Antrag angemessen verlängert wer-
den, wenn sie wegen Schwangerschaft, Erziehung eines Kindes, Krankheit oder anderer
Nachteilsausgleich kann insbesondere in Form
zusätzlicher Arbeits- und Hilfsmittel, einer angemessenen Verlängerung der Bearbeitungszeit oder der
Ablegung der Prüfung in einer anderen Form gewährt [...] Absatz 5 eingefügt:
(5) 1Die Fristen nach Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 3 können auf Antrag angemessen verlängert wer-
den, wenn sie wegen Schwangerschaft, Erziehung eines Kindes, Krankheit oder anderer
Nachteilsausgleich kann insbesondere in Form
zusätzlicher Arbeits- und Hilfsmittel, einer angemessenen Verlängerung der Bearbeitungszeit oder der
Ablegung der Prüfung in einer anderen Form gewährt [...] Absatz 5 eingefügt:
(5) 1Die Fristen nach Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 3 können auf Antrag angemessen verlängert wer-
den, wenn sie wegen Schwangerschaft, Erziehung eines Kindes, Krankheit oder anderer