Hochschulgesetz!
Was drin steht (u.a.):
• Aufgaben, Aufbau und Organisation von Hochschulen
• Allgemeine Vorschriften die die Zulassung zum Studium und
den Ablauf regeln.
• Organisation des Studiums
Vorlage bei Behörden benötigen. Zweitschriften können grundsätzlich nicht ausgestellt werden.
Allgemeine Informationen über ein Studium in Deutschland finden sie hier: https://www.study-in-germany.de/de/
rdnung für die Fachhochschulen (RaPO) vom 17. Oktober 2001 (BayRS
2210-4-1-4-1-WFK) und der Allgemeinen Prüfungsordnung der Hochschule für Angewandte
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07. Mai 2012 AMTSBLATT Nummer
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2021 / 42
Prof. Dr. Clemens Bulitta
OTH-AW 2030
Projekte
Weiterentwicklung Allgemeiner Studien- und Prüfungsordnung (ASPO)
Auflösung Kooperation Master Wirtschaft und Recht (TH [...] Studium
Humanmedizin
Tätigkeit in der klinisch akademischen Medizin 7 Jahre
Unfallchirurgie, Allgemeinchirurgie, Forschung zu molekularen Mechanismen in der Tumorentstehung UK Essen,
UK Mainz, Harvard Medical
Durchlässigkeit
OTH mind – BeVorStudium
Berufsbegleitende Vorbereitung auf ein Studium
Allgemeines
• Studieren mit beruflicher Qualifikation ↔ erwartete Vorkenntnisse im Studium
→ Notwendigkeit
n Auswer-
tungen aller Versuche ohne Unterscheidung der Fahr-
zeugtypen dargestellt werden, um allgemeine Aussagen
über die Ortbarkeit des Warnsignals machen zu können.
Zur Auswertung kamen 75 Versuchspersonen
widerspiegeln. Der
Landesstudierendenbeirat hat keine eigene Rechtspersönlichkeit und kein
allgemeinpolitisches Mandat.
K) Weiterbildung
Der zunehmenden Bedeutung der akademischen W
Wahlleitung im Einvernehmen mit
dem Wahlvorstand die Wahlfrist verlängern. 2Die Verlängerung muss allgemein bekannt gegeben werden.
(2) 1Werden während der elektronischen Wahl Störungen bekannt, die
Wahlleitung im Einvernehmen mit
dem Wahlvorstand die Wahlfrist verlängern. 2Die Verlängerung muss allgemein bekannt gegeben werden.
(2) 1Werden während der elektronischen Wahl Störungen bekannt, die
Wahlleitung im Einvernehmen mit
dem Wahlvorstand die Wahlfrist verlängern. 2Die Verlängerung muss allgemein bekannt gegeben werden.
(2) 1Werden während der elektronischen Wahl Störungen bekannt, die
Wahlleitung im Einvernehmen mit
dem Wahlvorstand die Wahlfrist verlängern. 2Die Verlängerung muss allgemein bekannt gegeben werden.
(2) 1Werden während der elektronischen Wahl Störungen bekannt, die
Wahlleitung im Einvernehmen mit
dem Wahlvorstand die Wahlfrist verlängern. 2Die Verlängerung muss allgemein bekannt gegeben werden.
(2) 1Werden während der elektronischen Wahl Störungen bekannt, die
Hebel und Wettbewerbsvorteil für die „Qualität der
Lehre“ an der OTH AW.
Qualität entsteht ganz allgemein immer erst in der
subjektiven Wahrnehmung durch den Leistungs-
empfänger, bei uns den Studierenden