jährlichen Wechsel
in der Reihenfolge des Dienstalters.
(2) Der Präsident wird in Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten einschl. Haushalts-, Bau- und
Personalangelegenheiten durch den Kanzler vertreten; im [...] bestimmte Geschäftsbereiche für die Mitglieder fest, in denen diese die Geschäfte der
laufenden Verwaltung in eigener Zuständigkeit erledigen, und bestimmt die Richtlinien für die Erledigung der
Aufgaben
aftlichen Instrumentarium
besonders qualifizierte Fach- und Führungsaufgaben in Industrie und Verwaltung zu übernehmen.
§ 3
Regelstudienzeit, Aufbau des Studiums
(1) Das Studium umfasst eine [...] aftlichen Instrumentarium
besonders qualifizierte Fach- und Führungsaufgaben in Industrie und Verwaltung zu übernehmen.
§ 4
Regelstudienzeit, Aufbau des Studiums
(1) Das Studium umfasst eine
en sollen nach ihrem Studium in der Lage sein, Sach- und Führungs-
aufgaben in Unternehmen und Verwaltung zu übernehmen, unternehmerisch oder
freiberuflich tätig zu werden und auch künftig neue wisse
gemäß der
Hochschulgebührenverordnung (HSchGebV) und des Kostengesetzes (KG) für besondere
Verwaltungstätigkeiten mit haushaltsmäßigen Auswirkungen Gebühren. Die Höhe der Gebühren
wird wie folgt festgesetzt
ette produzierender Unternehmen,
Forschungseinrichtungen und Dienstleistern der Industrie und Verwaltung. 2AbsolventInnen
des Studiengangs finden bei entsprechender Modulwahl daher vielfältige
Täti
Höhe der Gebühren und Entgelte für Verwaltungstätigkeiten
1 Gemäß Art. 13 Abs. 7 BayHIG und des Kostengesetzes (KG) für besondere
Verwaltungstätigkeiten mit haushaltsmäßigen Auswirkungen erhebt
aus Kosten, die durch spezifische Organisationsformen oder den zusätzlich anfal-
lenden Verwaltungsbedarf verursacht werden.
§ 12
Ausnahmen von der Servicegebührenpflicht
(1) Keine Ser [...] aus Kosten, die durch spezifischer Organisationsformen
oder den zusätzlich anfallenden Verwaltungsbedarf verursacht werden. 3Eine tatsächliche Inanspruchnahme
der Leistungen ist für die Entstehung
Höhe der Gebühren und Entgelte für Verwaltungstätigkeiten
1 Gemäß Art. 13 Abs. 7 BayHIG und des Kostengesetzes (KG) für besondere
Verwaltungstätigkeiten mit haushaltsmäßigen Auswirkungen erhebt [...] ........................................... 3
§ 5 Höhe der Gebühren und Entgelte für Verwaltungstätigkeiten ........................................ 3
§ 6 Höhe der Gebühren und Entgelte für den [...] aus Kosten, die durch
spezifischer Organisationsformen oder den zusätzlich anfallenden Verwaltungsbedarf
verursacht werden. 3Eine tatsächliche Inanspruchnahme der Leistungen ist für die
Entstehung
Prüfungsakte im Rahmen von Verwaltungs- und Klageverfahren
bleibt hiervon unberührt.
(3) Die Anfertigung von Ablichtungen schriftlicher Prüfungsarbeiten im Rahmen von Verwaltungs- und
Klageverfahren [...] und Bekanntgabe der Termine zur Prüfungsanmeldung,
2. die interne Stellungnahme zu Verwaltungsstreitverfahren,
3. die Festlegung und Bekanntgabe der Termine, zu denen die Prüfungsergebnisse vorliegen
aftlichen Instrumentarium besonders qualifizierte Fach- und Führungsaufgaben in Industrie und
Verwaltung zu übernehmen.
§ 3
Regelstudienzeit, Aufbau des Studiums
(1) Das Studium umfasst
Studierenden sollen nach ihrem Studium in der Lage sein, Sach- und Führungsaufgaben in Unternehmen und
Verwaltung zu übernehmen, unternehmerisch oder freiberuflich tätig zu werden und auch künftig neue wissen
Prüfungsakte im Rahmen von Verwaltungs- und Klageverfahren
bleibt hiervon unberührt.
(3) Die Anfertigung von Ablichtungen schriftlicher Prüfungsarbeiten im Rahmen von Verwaltungs- und
Klageverfahren [...] und Bekanntgabe der Termine zur Prüfungsanmeldung,
2. die interne Stellungnahme zu Verwaltungsstreitverfahren.
2Darüber hinaus legt der Prüfungsausschuss in jedem Semester den Zeitraum fest, in
Vorschlag gemäß Absatz 4 mit Leistungen aus den letzten drei Jahren vor Übernahme der
Selbstverwaltungstätigkeit begründet werden, selbst wenn diese Leistungen bei der Gewährung eines
Stufenbetrages
JuristIn in Industrie-, Handels- Dienstleistungs- und Versiche-
rungsunternehmen, in der öffentlichen Verwaltung und in Verbänden. 3Über die einschlägig qualifi-
zierte berufspraktische Erfahrung entscheidet
die Absätze 1 und 2 entsprechend.
(4) Bei Fristversäumnis gilt Art. 32 Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG).
§ 3
Immatrikulationsvoraussetzungen
(1) 1Die Immatrikulation
Kenntnissen im Bereich des Patentwesens besonders qualifizierte Fachaufgaben in
Industrie und Verwaltung zu übernehmen und in Führungsverantwortung hineinzuwachsen.
§ 3
Regelstudienzeit
und Bekanntgabe der Termine zur Prüfungsanmeldung,
2. die interne Stellungnahme zu Verwaltungsstreitverfahren,
3. die Festlegung und Bekanntgabe der Termine, zu denen die Prüfungsergebnisse vorliegen
Informationen unabhängig von der Erscheinungsform
einschließlich deren Beschaffung, Erschließung und Verwaltung. Die Bibliothek
ist außerdem zuständig für die Vermittlung von Informationskompetenzen.
2
Reihenfolge des Dienstalters.
(2) Die Präsidentin oder der Präsident wird in Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten einschl. Haushalts-,
Bau- und Personalangelegenheiten durch die Kanzlerin oder den Kanzler [...] bestimmte Geschäftsbereiche für die Mitglieder fest, in denen diese die Geschäfte der
laufenden Verwaltung in eigener Zuständigkeit erledigen, und bestimmt die Richtlinien für die Erledigung der
Aufgaben
werden jeweils in der Reihenfolge der Fälligkeiten
zunächst auf Studienbeiträge, dann auf Verwaltungskostenbeiträge und schließlich auf den Studentenwerkbeitrag
verrechnet.
§ 5 Folgen der Nichtzahlung [...] Studierenden sollen nach ihrem Studium in der Lage sein, Sach- und Führungsaufgaben in Unternehmen
und Verwaltung zu übernehmen, unternehmerisch oder freiberuflich tätig zu werden und auch künftig neue
wisse
unterstützt und vertreten.
(2) Die Präsidentin oder der Präsident wird in Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten einschl.
Haushalts-, Bau- und Personalangelegenheiten durch die Kanzlerin oder den Kanzler [...] bestimmte Geschäftsbereiche für die Mitglieder fest, in
denen diese die Geschäfte der laufenden Verwaltung in eigener Zuständigkeit erledigen, und
bestimmt die Richtlinien für die Erledigung der Aufgaben [...] Informationen unabhängig von der Erscheinungsform einschließlich deren
Beschaffung, Erschließung und Verwaltung. Die Bibliothek ist außerdem zuständig für die
Vermittlung von Informationskompetenzen.
2
und Bekanntgabe der Termine zur Prüfungsanmeldung,
2. die interne Stellungnahme zu Verwaltungsstreitverfahren,
3. die Festlegung und Bekanntgabe der Termine, zu denen die Prüfungsergebnisse vorliegen
die Absätze 1 und 2 entsprechend.
(4) Bei Fristversäumnis gilt Art. 32 Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG).
§ 3
Immatrikulationsvoraussetzungen
(1) 1Die Immatrikulation
zukünftigen Projektleiter
rechtzeitig die hochschulinternen Prozesse zur Anbahnung und verwaltungsgemäßen Vorbereitung von
Projekten bis zum Vertragsabschluss (mit bzw. ohne öffentliche Förderung)
Informationen
unabhängig von der Erscheinungsform einschließlich deren Beschaffung, Erschließung und
Verwaltung. Die Bibliothek ist außerdem zuständig für die Vermittlung von
Informationskompetenzen.
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