Frequency of Module
Max. Teilnehmerzahl
Max. Number of Participants
Deutsch 1 Semester nur Sommersemester
Modulverantwortliche(r)
Module Convenor
Dozent/in
Professor / Lecturer
Prof. Dr [...] Frequency of Module
Max. Teilnehmerzahl
Max. Number of Participants
Deutsch 1 Semester nur Sommersemester
Modulverantwortliche(r)
Module Convenor
Dozent/in
Professor / Lecturer
Prof. Dr [...] Module
Max. Teilnehmerzahl
Max. Number of Participants
Weiden Deutsch 1 Semester nur Sommersemester 30 - 50
Modulverantwortliche(r)
Module Convenor
Dozent/in
Professor / Lecturer
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen (Master)
L Lektion
LN Leistungsnachweis
SoSe Sommersemester
SQM Schlüsselqualifikationsmodul
SWS Semesterwochenstunde
TM Studiengang I
Am 28.06.2023 vom Fakultätsrat beschlossen
Studienplan
Maschinenbau (MB)
Studienbeginn Sommersemester (MB-S)
Wintersemester 2023/24
page
Prof. Dr. Tim Jüntgen / Silke Fersch2
Nr
Max. Teilnehmerzahl
Max. Number of Participants
Weiden Deutsch einsemestrig Wird in jedem Sommersemester
angeboten
50
Modulverantwortliche(r)
Module Convenor
Dozent/In
Professor / Lecturer [...] Max. Teilnehmerzahl
Max. Number of Participants
Weiden Deutsch einsemestrig Wird in jedem Sommersemester
angeboten
Modulverantwortliche(r)
Module Convenor
Dozent/In
Professor / Lecturer [...] Max. Teilnehmerzahl
Max. Number of Participants
Weiden Deutsch Einsemestrig Wird in jedem Sommersemester
angeboten
Modulverantwortliche(r)
Module Convenor
Dozent/In
Professor / Lecturer
1In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. 2Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungsverfahrens
bekannt gegeben
2023-08-10T09:36:47Z
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2023-08-10T09:40:09Z
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2023-08-10T09:42:34Z
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1In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. 2Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungsverfahrens
bekannt gegeben
1In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. 2Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungsverfahrens
bekannt gegeben
1In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. 2Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungsverfahrens
bekannt gegeben
1In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. 2Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungsverfahrens
bekannt gegeben
1In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. 2Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungsverfahrens
bekannt gegeben
1In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. 2Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungsverfahrens
bekannt gegeben
1In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. 2Sofern auch ein Studienbe-
ginn im Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewer-
bungsverfahrens bekannt gegeben [...] dieses Semesters.
(4) 1Anträge auf Zulassung zum Masterstudium für einen Studienbeginn im Sommersemester sind bis
zum 15. Januar, für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juni des
1In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. 2Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungsverfahrens bekannt
gegeben [...] dieses Semesters.
(4) 1Anträge auf Zulassung zum Masterstudium für einen Studienbeginn im Sommersemester sind bis
zum 15. Januar, für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juni des
dieses Semesters.
(5) 1Anträge auf Zulassung zum Masterstudium für einen Studienbeginn im Sommersemester sind bis
zum 15. Januar, für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juni des
dieses Semesters.
(5) 1Anträge auf Zulassung zum Masterstudium für einen Studienbeginn im Sommersemester sind bis
zum 15. Januar, für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juni des
(2) In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des
Bewerbungsverfahrens bekannt gegeben.
(2) In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des
Bewerbungsverfahrens bekannt gegeben.
(2) 1In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. 2Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungsverfahrens
bekannt gegeben.
(2) 1In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. 2Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungsverfahrens
bekannt gegeben.
(2) 1In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. 2Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungsverfahrens
bekannt gegeben.
(2) 1In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. 2Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungsverfahrens
bekannt gegeben.
210 ECTS-Punkten. 2Der Studienbeginn im Vollzeitstudium ist sowohl zum
Winter- als auch zum Sommersemester möglich. 3Im Teilzeitstudium ist der Studienbeginn nur
zum Wintersemester möglich.