Änderungssatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft und gilt für Studierende, die ab dem Winterse-
mester 2023/2024 oder später ihr Studium aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses
Änderungssatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft und gilt für Studierende, die ab dem Winterse-
mester 2023/2024 oder später ihr Studium aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses
§ 44
Übergangsbestimmungen
(1) Für Studierende, die ihr Bachelorstudium vor dem Wintersemester 2007/2008 aufgenommen
haben, gilt § 39 Abs. 4 Satz 3 mit der Maßgabe, dass die Regelstudienzeit [...]
Semester überschritten sein muss.
(2) 1Die Studien- und Prüfungsordnungen, die vor dem Wintersemester 2020/2021 erlassen worden
sind, sind bis spätestens zum Zeitpunkt der Reakkreditierung des