angegebener Quellen eigenständig erarbeiten.
BA Bachelorarbeit Begleitung und Betreuung selbständiger studentischer Arbeiten im Rahmen der Bachelorarbeit.
MA Masterarbeit Begleitung und Betreuung selbständiger [...] Berufsphase unter Bezug zum Hochschulstudium dient. Der Umfang beträgt max. 15 Seiten.
BA Bachelorarbeit schriftl. Mit der schriftlichen Abschlussarbeit im Bachelorstudiengang soll der Nachweis erbracht [...] lichen
Methoden zu bearbeiten: Maximale Bearbeitungszeit (= Zeitraum zwischen Anmeldung der Bachelorarbeit und Abgabe) von 5 Monaten /
Umfang 50-70 Seiten. Der Umfang kann ggf. durch einen Anhang erweitert
sieben Semester, eingeteilt in den ersten und zweiten
Studienabschnitt. Die Praxisphase und die Bachelorarbeit fallen in den zweiten Abschnitt, der
sich über das sechste und siebte Semester erstreckt. Ziel [...] spsychologie, Schlüsselqualifikationsmodule sowie ein Praxissemester und eine
abschließende Bachelorarbeit bzw. ein Kolloquium. Absolventen des Studiums der
Wirtschaftspsychologie verfügen über große
ECTS-Punkte erworben haben, sollen die
Fachstudienberatung aufsuchen.
§ 9
Bachelorarbeit
(1) Die Bachelorarbeit kann frühestens im ersten auf das praktische Studiensemester folgenden
Studiensemester [...] 31 %
Medizinspezifische Module 19 %
Interdisziplinäre Module 31 %
Praxis 14 %
Bachelorarbeit 5 %
(2) 1Die Module, ihre ECTS-Punkte und Stundenzahl, die Art der Lehrveranstaltungen [...] Studiensemester folgenden Studiensemesters ausgegeben werden.
(2) 1Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt fünf Monate. 2Sie kann von der
Prüfungskommission um zwei Monate verlängert werden,
ECTS-Punkte erworben haben, sollen die
Fachstudienberatung aufsuchen.
§ 9
Bachelorarbeit
(1) Die Bachelorarbeit kann frühestens im ersten auf das praktische Studiensemester folgenden
Studiensemester [...] Betriebswirtschaftliche Module 21 %
Interdisziplinäre Module 29 %
12Praxis 14 %
Bachelorarbeit 5 %
(2) 1Die Module, ihre ECTS-Punkte und Stundenzahl, die Art der Lehrveranstaltungen [...] Studiensemester folgenden Studiensemesters ausgegeben werden.
(2) 1Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt fünf Monate. 2Sie kann von der
Prüfungskommission um zwei Monate verlängert werden,