auch innerhalb eines Studiengang je nach Studien- und Prüfungsordnung. Für die Errechnung ist immer die für Sie geltende Studien- und Prüfungsordnung (SPO) maßgeblich. Zu den Details informieren Sie bitte
auch innerhalb eines Studiengang je nach Studien- und Prüfungsordnung. Für die Errechnung ist immer die für Sie geltende Studien- und Prüfungsordnung (SPO) maßgeblich. Zu den Details informieren Sie bitte
vorgesehenen Fächern); eine eigene erste Abschätzung diesbezüglich ermöglicht Ihnen die Studien- und Prüfungsordnung mit zugehörigem Studienplan und Modulhandbuch auf unserer Homepage bei den jeweiligen Studiengängen
Falls dieser ein Vorpraktikum vorsieht, müssen Sie diese nach den Vorgaben der Studien- und Prüfungsordnung absolvieren.
dieser Vertiefungsrichtungen/Schwerpunkte vorsieht, müssen Sie nach den Vorgaben der Studien- und Prüfungsordnung einen solchen wählen.
vorgesehenen); eine eigene erste Abschätzung diesbezüglich ermöglicht Ihnen die Studien- und Prüfungsordnung mit zugehörigem Studienplan und Modulhandbuch auf unserer Homepage bei den jeweiligen Studiengängen
ngen Fristen zur Ablegung bestimmter Leistungen (siehe Rahmenprüfungsordnung und Allgemeine Prüfungsordnung ) Wiederholungsprüfungen Prüfungsrücktritt Es gilt die verbindliche Prüfungsanmeldung. Sollten
sind dann im Modulhandbuch hinterlegt. Bitte beachten Sie hier die jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen Ihres Studiengangs.
mit der Belegung von FW-Fächern beginnen, sobald Sie die Voraussetzungen gemäß Studien- und Prüfungsordnung § 6 für den 3. Studienabschnitt (Vorpraktikum und 60 CP aus den ersten beiden Semestern) vollständig