Reihenfolge
des Dienstalters.
(2) Die Präsidentin oder der Präsident wird in Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten einschl.
Haushalts-, Bau- und Personalangelegenheiten durch die Kanzlerin oder den Kanzler [...] bestimmte Geschäftsbereiche für die Mitglieder fest, in
denen diese die Geschäfte der laufenden Verwaltung in eigener Zuständigkeit erledigen, und
bestimmt die Richtlinien für die Erledigung der Aufgaben
Reihenfolge des Dienstalters.
(2) Die Präsidentin oder der Präsident wird in Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten einschl. Haushalts-,
Bau- und Personalangelegenheiten durch die Kanzlerin oder den Kanzler [...] bestimmte Geschäftsbereiche für die Mitglieder fest, in denen diese die Geschäfte der
laufenden Verwaltung in eigener Zuständigkeit erledigen, und bestimmt die Richtlinien für die Erledigung der
Aufgaben
Studierenden sollen nach ihrem Studium in der Lage sein, Sach- und Führungsaufgaben in Unternehmen
und Verwaltung zu übernehmen, unternehmerisch oder freiberuflich tätig zu werden und auch künftig neue
wisse
aftlichen Instrumentarium besonders qualifizierte Fach- und Führungsaufgaben in Industrie und
Verwaltung zu übernehmen.
§ 3
Regelstudienzeit, Aufbau des Studiums
(1) Das Studium umfasst
11.01.2021 | Corona, Hochschulkommunikation
angewiesen, den Präsenz-Lehrbetrieb mit sofortiger Wirkung einzustellen. Die sonstigen Funktionen wie Verwaltung, Forschungsbetrieb oder Bibliotheken sind gemäß Weisung des Wissenschaftsministeriums weiter aufrecht
Vorschlag gemäß Absatz 4 mit Leistungen aus den letzten drei Jahren vor Übernahme der
Selbstverwaltungstätigkeit begründet werden, selbst wenn diese Leistungen bei der Gewährung eines
Stufenbetrages
externen Sachverstand einbindet.
Die Funktion des Kanzlers bzw. der Kanzlerin ist für Haushalt und Verwaltung
wichtig und sollte sich daher auch in jeder etwaigen neuen Organisation
wiederfinden.
aftlichen Instrumentarium
besonders qualifizierte Fach- und Führungsaufgaben in Industrie und Verwaltung zu übernehmen.
§ 3
Regelstudienzeit, Aufbau des Studiums
(1) Das Studium umfasst eine
werden jeweils in der Reihenfolge der Fälligkeiten
zunächst auf Studienbeiträge, dann auf Verwaltungskostenbeiträge und schließlich auf den Studentenwerkbeitrag
verrechnet.
§ 5 Folgen der Nichtzahlung [...] Studierenden sollen nach ihrem Studium in der Lage sein, Sach- und Führungsaufgaben in Unternehmen
und Verwaltung zu übernehmen, unternehmerisch oder freiberuflich tätig zu werden und auch künftig neue
wisse
bedienen wir uns der Instrumente
der internen und externen Evaluation von Lehre,
Forschung und Verwaltung.
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Wo wollen wir gemeinsam hin?
Was ist das Besondere an einer Hochschule
Kenntnissen im Bereich des Patentwesens besonders qualifizierte Fachaufgaben in
Industrie und Verwaltung zu übernehmen und in Führungsverantwortung hineinzuwachsen.
§ 3
Regelstudienzeit