Prüfungsakte im Rahmen von Verwaltungs- und Klageverfahren
bleibt hiervon unberührt.
(3) Die Anfertigung von Ablichtungen schriftlicher Prüfungsarbeiten im Rahmen von Verwaltungs- und
Klageverfahren [...] und Bekanntgabe der Termine zur Prüfungsanmeldung,
2. die interne Stellungnahme zu Verwaltungsstreitverfahren.
2Darüber hinaus legt der Prüfungsausschuss in jedem Semester den Zeitraum fest, in
Absätze 1 und 2 entsprechend.
(4) Bei Fristversäumnis gilt Art. 32 Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG).
§ 3
Immatrikulationsvoraussetzungen
(1) 1Die Immatrikulation
Landes-, Bundes- und EU-Ebene
� bringt Entscheider aus Wissenschaft,
Wirtschaft, Politik & Verwaltung und Bildung
zusammen
Motto: „Gateway ländliche Räume“
Veranstalter: Organisator:
und „Promotionskolleg“: Das „Promotionszentrum“ ist
die Organisationseinheit, die mit der Verwaltung und Leitung aller mit dem Promotionsverfahren verbundenen Pro-
zesse befasst ist (Administration)
sollen nach ihrem Studium in der Lage sein, Sach- und Führungs-
aufgaben in Unternehmen und Verwaltung zu übernehmen, unternehmerisch oder
freiberuflich tätig zu werden und auch künftig neue wi
jährlichen Wechsel
in der Reihenfolge des Dienstalters.
(2) Der Präsident wird in Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten einschl. Haushalts-, Bau- und
Personalangelegenheiten durch den Kanzler vertreten; im [...] bestimmte Geschäftsbereiche für die Mitglieder fest, in denen diese die Geschäfte der
laufenden Verwaltung in eigener Zuständigkeit erledigen, und bestimmt die Richtlinien für die Erledigung der
Aufgaben
Prüfungsakte im Rahmen von Verwaltungs- und Klageverfahren
bleibt hiervon unberührt.
(3) Die Anfertigung von Ablichtungen schriftlicher Prüfungsarbeiten im Rahmen von Verwaltungs- und
Klageverfahren [...] und Bekanntgabe der Termine zur Prüfungsanmeldung,
2. die interne Stellungnahme zu Verwaltungsstreitverfahren.
page
11
2Darüber hinaus legt der Prüfungsausschuss in jedem Semester
Prüfungsakte im Rahmen von Verwaltungs- und Klageverfahren
bleibt hiervon unberührt.
(3) Die Anfertigung von Ablichtungen schriftlicher Prüfungsarbeiten im Rahmen von Verwaltungs- und
Klageverfahren [...] und Bekanntgabe der Termine zur Prüfungsanmeldung,
2. die interne Stellungnahme zu Verwaltungsstreitverfahren.
page
11
2Darüber hinaus legt der Prüfungsausschuss in jedem Semester
Organisationen (z.B. UNO, EU)
33 Allgemeine öffentliche Verwaltung (Bund, Länder,
Gemeinde, Sozialversicherung)
34 Sonstige Verwaltung
35
Sonstiger Wirtschaftsbereich
34.2 Wie groß war/ist [...] Engagement (Verfolgung
zusätzlicher Interessen außerhalb des Studiums,
Engagement in Selbstverwaltungsgremien der
Hochschule)
10 Mangelnde Studienmotivation
Koordination des Studiengangs
Studierenden sollen nach ihrem Studium in der Lage sein, Sach- und Führungsaufgaben in Unternehmen und
Verwaltung zu übernehmen, unternehmerisch oder freiberuflich tätig zu werden und auch künftig neue wissen
aftlichen Instrumentarium besonders qualifizierte Fach- und
Führungsaufgaben in Industrie und Verwaltung zu übernehmen.
§ 3
Regelstudienzeit, Aufbau des Studiums
(1) Das Studium umfasst
Reihenfolge
des Dienstalters.
(2) Die Präsidentin oder der Präsident wird in Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten einschl.
Haushalts-, Bau- und Personalangelegenheiten durch die Kanzlerin oder den Kanzler [...] bestimmte Geschäftsbereiche für die Mitglieder fest, in
denen diese die Geschäfte der laufenden Verwaltung in eigener Zuständigkeit erledigen, und
bestimmt die Richtlinien für die Erledigung der Aufgaben
Herzlicher Dank an die Kolleginnen und Kollegen im Vorstand und der Mitarbeiterinnen für
die Verwaltung der laufenden Vorgänge. Vor 5 Jahren konnten wir zu den Veranstaltungen
auf die Einladung per
sollen nach ihrem Studium in der Lage sein, Sach- und Führungs-
aufgaben in Unternehmen und Verwaltung zu übernehmen, unternehmerisch
oder freiberuflich tätig zu werden und auch künftig neue wi
en sind damit in der Lage
besonders qualifizierte Fach- und Führungsaufgaben in Industrie und Verwaltung
zu übernehmen oder ein einschlägiges Masterstudium aufzunehmen.
§ 3
Regelstudienzeit,
en sollen nach ihrem Studium in der Lage sein, Sach- und Führungs-
aufgaben in Unternehmen und Verwaltung zu übernehmen, unternehmerisch oder
freiberuflich tätig zu werden und auch künftig neue wisse
Kenntnissen und
Fähigkeiten in der Lage, qualifizierte Fach- und Führungsaufgaben in Industrie und
Verwaltung zu übernehmen.
Die Absolventen und Absolventinnen können die Rahmenbedingungen bei ihren
Handlungen
sollen nach ihrem Studium in der Lage sein, Sach- und
Führungsaufgaben in Unternehmen und Verwaltung zu übernehmen,
unternehmerisch oder freiberuflich tätig zu werden und auch künftig neue
Reihenfolge des Dienstalters.
(2) Die Präsidentin oder der Präsident wird in Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten einschl. Haushalts-,
Bau- und Personalangelegenheiten durch die Kanzlerin oder den Kanzler [...] bestimmte Geschäftsbereiche für die Mitglieder fest, in denen diese die Geschäfte der
laufenden Verwaltung in eigener Zuständigkeit erledigen, und bestimmt die Richtlinien für die Erledigung der
Aufgaben
einem breiten
Spektrum an Informations- und Kommunikationsleistungen für Forschung, Lehre und
Verwaltung wird so die Grundversorgung der Hochschule mit einer modernen und
hocheffizienten IT-Infrastruktur [...] nausweises sollte im Studienbüro gemeldet werden. Ein
neuer Ausweis ist in der EDV-Abteilung, Verwaltung zu beantragen (Immatrikulations-
bescheinigung und Personalausweis nötig).
Für eine Ersatzkarte
Studierenden sollen nach ihrem Studium in der Lage sein, Sach- und Führungsaufgaben in Unternehmen
und Verwaltung zu übernehmen, unternehmerisch oder freiberuflich tätig zu werden und auch künftig neue
wisse
aftlichen Instrumentarium besonders qualifizierte Fach- und Führungsaufgaben in Industrie und
Verwaltung zu übernehmen.
§ 3
Regelstudienzeit, Aufbau des Studiums
(1) Das Studium umfasst
Vorschriften über den
Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung (Art. 20 und 21 des Bayerischen Verwaltungs-
verfahrensgesetzes).
page
8
(4) Die Ombudsfrau/der Ombudsmann sowie ihr/sein
in der Lage besonders qualifizierte Ausbildungs-, Fach-
und Führungsaufgaben in Industrie und Verwaltung zu übernehmen. 11Die Ausbildung
soll ferner die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Umwelt und G
in der Lage besonders qualifizierte Ausbildungs-, Fach-
und Führungsaufgaben in Industrie und Verwaltung zu übernehmen. 11Die Ausbildung
soll ferner die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Umwelt und G