durchzuführen.
(3) Jedes Mitglied des Hochschulrats hat eine Stimme. Stimmrechtsübertragungen bemessen sich
nach § 62 der Grundordnung. Gewählt wird ohne Aussprache in geheimer Abstimmung mit
amtlichen [...] den Wahlvorgang.
(2) Jedes Mitglied des Fakultätsrats hat eine Stimme; Stimmrechtsübertragungen bemessen sich
nach § 62 dieser Grundordnung. Die geheime Wahl erfolgt ohne Aussprache mit von der
Wahlleiterin [...] von
mindestens 25 v. H. seiner Mitglieder binnen 14 Tagen einzuberufen.
(4) Innerhalb einer angemessenen Frist nach den Wahlen zu den Hochschulorganen ist der
Sprecherinnen- und Sprecherrat nach § 54
weiterer
Ordnungsmaßnahmen verbunden werden. ³Der Inhalt der Ordnungsmaßnahme muss in
einem angemessenen Verhältnis zum Inhalt der Pflichtverletzung stehen. ⁴Die Fakultät ist in
das Verfahren einzubinden
von mindestens 25 v. H. seiner Mitglieder binnen 14 Tagen einzuberufen.
(4) Innerhalb einer angemessenen Frist nach den Wahlen zu den Hochschulorganen ist der
Sprecherinnen- und Sprecherrat nach § 54