Studierenden sollen nach ihrem Studium in der Lage sein, Sach- und Führungsaufgaben in
Unternehmen und Verwaltung zu übernehmen, unternehmerisch oder freiberuflich tätig zu
werden und auch künftig neue wisse
Studierenden sollen nach ihrem Studium in der Lage sein, Sach- und Führungsaufgaben in
Unternehmen und Verwaltung zu übernehmen, unternehmerisch oder freiberuflich tätig zu
werden und auch künftig neue wisse
en sollen nach ihrem Studium in der Lage sein, Sach- und Führungs-
aufgaben in Unternehmen und Verwaltung zu übernehmen, unternehmerisch oder
freiberuflich tätig zu werden und auch künftig neue wisse
en sollen nach ihrem Studium in der Lage sein, Sach- und Führungs-
aufgaben in Unternehmen und Verwaltung zu übernehmen, unternehmerisch oder
freiberuflich tätig zu werden und auch künftig neue wisse
Schriftführer zu unterzeichnen ist.
5. Dem Vorstand obliegt die Führung der Geschäfte sowie die Verwaltung des Vereinsvermögens. Er
erstellt jährlich einen Wirtschaftsplan sowie eine Einnahmen-/Ausgab
gemäß der
Hochschulgebührenverordnung (HSchGebV) und des Kostengesetzes (KG) für besondere
Verwaltungstätigkeiten mit haushaltsmäßigen Auswirkungen Gebühren. Die Höhe der
Gebühren wird wie folgt festgesetzt
Informationen
unabhängig von der Erscheinungsform einschließlich deren Beschaffung, Erschließung und
Verwaltung. Die Bibliothek ist außerdem zuständig für die Vermittlung von
Informationskompetenzen.
2
Entwicklung.“
Flexibilisierung für Lehre, Forschung,
Entrepreneurship und akademische Selbst-
verwaltung über das Globaldeputat
Über das Globaldeputat können sich Professorinnen und
Professoren gemäß
sie legen Kurse an, verwalten Unterlagen und unterstützen die Studie-
renden und das Lehrpersonal beim Umgang mit dem System. Zudem führen sie die Lehreva-
luation durch, verwalten die finanziellen Mittel [...] sozialer Kompeten-
zen, die für die angestrebten Sach- und Führungsaufgaben in Unternehmen und
Verwaltung erforderlich sind.
• Praxisphase (25 CP): Verlagerung des Lernorts von der Hochschule in die [...] Nach Darlegungen der HAW gibt es Maßnahmen zur Personalentwicklung und –
qualifizierung des Verwaltungspersonals, wobei der Personalrat Mitbestimmungs-, Mitwir-
kungs- und Anhörungsrechte u.a. bei der Auswahl
Pressemeldung vom 18.05.2021
Professoren, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Wissenschaft und Verwaltung sowie die Studierenden
werden ebenso wie die Hochschulen von der Hochschulrechtsnovelle profitieren“
besonders qualifizierte Ausbildungs-, Fach- und Führungsaufgaben in
Industrie, Motorsport und Verwaltung zu übernehmen. 8Die Ausbildung soll ferner die
Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Umwelt und
der Lage, besonders qualifizierte Ausbildungs-, Fach- und
Führungsaufgaben in Industrie und Verwaltung zu übernehmen. 10Die Ausbildung soll ferner die
Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Umwelt und
der Lage, besonders qualifizierte Ausbildungs- Fach- und
Führungsaufgaben in Industrie und Verwaltung zu übernehmen. 8Die Ausbildung soll ferner die
Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Umwelt und
der Lage, besonders qualifizierte Ausbildungs-, Fach- und
Führungsaufgaben in Industrie und Verwaltung zu übernehmen. 7Die Ausbildung soll ferner die
Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Umwelt und
der Lage, besonders qualifizierte Ausbildungs-, Fach- und Führungsaufgaben in
Industrie und Verwaltung zu übernehmen. 7Die Ausbildung soll ferner die Auswirkungen ihrer
Tätigkeit auf Umwelt und
schulreife schulreife Ausland
GS = Gestaltung; SW = Sozialwesen; T = Technik; W = Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege
Sonstige Fachhochschulreife = z. B. Kolleg
GS % aus SW % aus T % aus W [...] dem Bayerischen Staatsministerium für Wissen-
schaft, Forschung und Kunst organisatorisch und verwaltungs-
bezogen eingebunden, mit einem Mittelvolumen von insgesamt
€ 315.000,-. Es war auch [...] Susanne Haas übertragen, vertreten von Frau Akade-
mischer Rätin Dr. Ladislava Holubová. Die verwaltungsmäßige
Abwicklung erfolgt durch Frau Beatrix Turrentine im Benehmen
mit den Fakultäten. Betreut
ette produzierender Unternehmen,
Forschungseinrichtungen und Dienstleistern der Industrie und Verwaltung. 2AbsolventInnen
des Studiengangs finden bei entsprechender Modulwahl daher vielfältige
Täti
Absätze 1 und 2
entsprechend.
(4) Bei Fristversäumnis gilt Art. 32 Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG).
§ 3
Immatrikulationsvoraussetzungen
(1) 1Die Imma
sollen nach ihrem Studium in der Lage sein, Sach- und Führungsaufgaben in Unter-
nehmen und Verwaltung zu übernehmen, unternehmerisch oder freiberuflich tätig zu werden und auch
künftig neue wisse
2Die AbsolventInnen sind damit in der Lage her-
ausgehobene Verantwortung in Industrie und Verwaltung zu übernehmen oder eine Promotion anzu-
streben.
page
§ 3
Studiengangsprofil
ment besitzen
die Fertigkeit, raumbezogene Daten effizient zu erfassen, zu analysieren, zu verwalten und zu
präsentieren. 3Hierzu werden im Studium die Kompetenzen sowohl für die Fach- als auch
ment besitzen
die Fertigkeit, raumbezogene Daten effizient zu erfassen, zu analysieren, zu verwalten und zu
präsentieren. 3Hierzu werden im Studium die Kompetenzen sowohl für die Fach- als auch
3Die AbsolventInnen sind damit in der Lage, herausgeho-
bene Verantwortung in Industrie und Verwaltung zu übernehmen oder eine Promotion anzustreben.
§ 3
Studiengangsprofil
Der Studiengang
sollen nach ihrem Studium in der Lage sein, Sach- und Führungsaufgaben in Unter-
nehmen und Verwaltung zu übernehmen, unternehmerisch oder freiberuflich tätig zu werden und auch
künftig neue wisse
n und Wissenschaftler werden bei
diesen Aktivitäten von den Kolleginnen und
Kollegen aus der Verwaltung und den Instituten
unterstützt. Zusammenarbeit macht uns stark.
Unser gemeinsam erklärtes Ziel