mensführung“ (ETN) der OTH Regensburg und der
OTH Amberg-Weiden organisiert wie jedes Jahr im
Wintersemester einen interdisziplinären und diesmal
auch einen internationalen Studientag für Sie.
Maßnahmen abgeleitet werden.
Eine erneute Befragung der Erstsemesterstudierenden findet im
Wintersemester 2014/2015 statt.
Anregungen aus Sicht der Studierenden
Aus den Freitextfeldern haben sich
HOUR
The course will be dictated in the Chilean hour.
On April 6th 2024 Chile will change to a Winter time schedule. It's the responsibility of the student to
anticipate any issues.
The coordination
Bewerbungsform und -frist
1Die Teilnahme an der Hochschulzugangsprüfung ist jeweils zum Wintersemester eines Studienjahres möglich. 2Die
genauen Termine werden rechtzeitig vorher bekannt gegeben [...] Studiengang ist schriftlich vom 01. Mai bis
zum 15. Juni eines Jahres bei Studienbeginn im Wintersemester mit allen erforderlichen Unterlagen, insbesondere
dem Nachweis der abgeschlossenen Berufsausbildung [...] Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2010 in Kraft und gilt für Studierende die im
Wintersemester 2010/2011 oder später ihr Studium aufnehmen. § 1 Nr. 1 tritt vorbehaltlich der Genehmigung durch
Änderungssatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft und gilt für Studierende, die ab dem
Wintersemester 2023/2024 oder später ihr Studium aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des
Studiengang ist
a) für das Sommersemester bis spätestens zum 15. Januar
b) für das Wintersemester bis spätestens zum 15 Juni
des gleichen Jahres anzumelden.
(2) Der Voranmeldeantrag
Teilnehmerzahl
Max. Number of Participants
Weiden Deutsch Einsemestrig Wird regelmäßig im
Wintersemester angeboten
15
Modulverantwortliche(r)
Module Convenor
Dozent/In
Professor / Lecturer
1Die Zulassungsanträge müssen vollständig ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben
für das Wintersemester bis zum 15. Juli, für das Sommersemester bis zum 15. Januar bei der
Hochschule Amberg-Weiden [...] (2) 1Als Frist für die Antragsstellung gilt für das Sommersemester der 30. April und für das
Wintersemester der 15. November jeden Jahres. ²Tritt ein Beurlaubungsgrund erst nach
Ablauf dieser Frist ein
Übergangsvorschriften
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2015/2016 mit dem Studium
begonnen haben.
§ 3
Inkrafttreten
page
[...]
Übergangsvorschriften
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2015/2016 mit dem Studium
begonnen haben.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung
Blended Intensive Project (BIP) on Service Design - 14 till 18 Nov. 2022 - Lier, Belgium
6th WINTER WEEK ON “SERVICE DESIGN”
14-18 NOVEMBER 2022
LIER (province of Antwerp, Belgium)
1Die Zulassungsanträge müssen vollständig ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben
für das Wintersemester bis zum 15. Juli, für das Sommersemester bis zum 15. Januar bei der
Hochschule Amberg-Weiden [...] (2) 1Als Frist für die Antragsstellung gilt für das Sommersemester der 30. April und für das
Wintersemester der 15. November jeden Jahres. ²Tritt ein Beurlaubungsgrund erst nach
Ablauf dieser Frist ein
§ 2
Übergangsvorschriften
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2011/2012 mit dem Studium
begonnen haben.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung [...] Diese Satzung tritt am 01. Oktober 2012 in Kraft. Sie gilt für Studierende, die das Studium zum Wintersemester
2012/2013 oder später aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der [...] Diese Satzung tritt am 01. Oktober 2012 in Kraft. Sie gilt für Studierende, die das Studium zum Wintersemester
2012/2013 oder später aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der
gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2009/2010 oder später ihr
Studium aufnehmen.
(2) § 1 Ziffer 13 bis 16 gilt für alle Studierenden die ab dem Wintersemester 2009/2010 in das dritte
Stu [...] von 14 Tagen noch Beginn eines Semesters“
durch die Worte „bis spätestens zum letzten Tag des Wintersemesters“ ersetzt.
3. Im § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 werden die Worte „mindestens ein und höchstens drei [...] Die Änderungssatzung tritt am 01. Oktober 2009 in Kraft und gilt für Studierende die ab dem Wintersemester
2009/2010 oder später ihr Studium aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des
n
Studiengang ist
a) für das Sommersemester bis spätestens zum 15. Januar
b) für das Wintersemester bis spätestens zum 15. Juni
des gleichen Jahres anzumelden. Diese Fristen können nach Beschluss
g tritt mit Wirkung vom 15. März 2016 in Kraft und gilt für Studierende, die ihr Studium im
Wintersemester 2015/2016 aufgenommen haben oder später aufnehmen.
page
25. Februar
kann für das Sommersemester 2022 Abweichungen
von im Modulhandbuch fixierten Angebotsturnus (Winter-und/oder Sommersemester)
treffen.
(2) Die zuständige Prüfungskommission kann Abweichungen von im
Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt für Studierende, die im
Wintersemester 2019/2020 oder später ihr Modulstudium aufnehmen.
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Ausgefertigt
für das Sommersemester 2022 Abweichungen
von im Modulhandbuch fixierten Angebotsturnus (Winter-und/oder Sommersemester)
treffen.
(2) Die zuständige Prüfungskommission kann Abweichungen von
n zur Verfügung stehen.
(2) 1Die Zulassungsanträge müssen vollständig ausgefüllt für das Wintersemester bis zum 15.
Juli, für das Sommersemester bis zum 15. Januar bei der Hochschule Amberg-Weiden [...] (2) 1Als Frist für die Antragsstellung gilt für das Sommersemester der 30. April und für das
Wintersemester der 15. November jeden Jahres. ²Tritt ein Beurlaubungsgrund erst nach Ablauf
dieser Frist ein
laufende Semester nur berücksichtigt, wenn sie bei
der OTH Amberg-Weiden bis zum 30.09. (für das Wintersemester) bzw. 14.03. (für das
Sommersemester) eingegangen sind. Tritt der Befreiungsgrund später
und Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 01.10.2023 in Kraft und gilt für
Studierende, die im Wintersemester 2023/2024 oder später ihr Studium aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses
laufende Semester nur berücksichtigt, wenn sie bei
der OTH Amberg-Weiden bis zum 30.09. (für das Wintersemester) bzw. 14.03. (für das
Sommersemester) eingegangen sind. Tritt der Befreiungsgrund später
legt dem Studentischen Konvent noch vor dem
Beginn der vorlesungsfreien Zeit am Ende des Wintersemesters Rechnung über die
Mittelverwendung im vorausgegangenen Haushaltsjahr“.
§ 2
Diese Satzung
zur Verfügung stehen.
(2) 1Die Zulassungsanträge müssen vollständig ausgefüllt für das Wintersemester bis zum 15.
Juli, für das Sommersemester bis zum 15. Januar bei der Ostbayerischen Technischen [...] 1Als Frist für die Antragsstellung gilt für das Sommersemester der 30. April und für das
Wintersemester der 15. November jeden Jahres. ²Tritt ein Beurlaubungsgrund erst nach
Ablauf dieser Frist ein
zur Verfügung stehen.
(2) 1Die Zulassungsanträge müssen vollständig ausgefüllt für das Wintersemester bis zum 15.
Juli, für das Sommersemester bis zum 15. Januar bei der Ostbayerischen Technischen [...] 1Als Frist für die Antragsstellung gilt für das Sommersemester der 30. April und für das
Wintersemester der 15. November jeden Jahres. ²Tritt ein Beurlaubungsgrund erst nach
Ablauf dieser Frist ein