ng tritt mit Wirkung vom 01.10.2007 in Kraft. Sie gilt für Studierende, die
das Studium zum Wintersemester 2007/2008 oder später aufnehmen.
(2) Studierende, für die diese Studien- und Prüfungsordnung [...] ng tritt mit Wirkung vom 01.10.2007 in Kraft. Sie gilt für Studierende, die
das Studium zum Wintersemester 2007 / 2008 oder später aufnehmen.
(2) Studierende, für die diese Studien- und Prüfungsordnung
zur Verfügung stehen.
(2) 1Die Zulassungsanträge müssen vollständig ausgefüllt für das Wintersemester bis zum 15.
Juli, für das Sommersemester bis zum 15. Januar bei der Ostbayerischen Technischen [...] 1Als Frist für die Antragsstellung gilt für das Sommersemester der 30. April und für das
Wintersemester der 15. November jeden Jahres. ²Tritt ein Beurlaubungsgrund erst nach
Ablauf dieser Frist ein
1Die Zulassungsanträge müssen vollständig ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben
für das Wintersemester bis zum 15. Juli, für das Sommersemester bis zum 15. Januar bei der
Hochschule Amberg-Weiden [...] (2) 1Als Frist für die Antragsstellung gilt für das Sommersemester der 30. April und für das
Wintersemester der 15. November jeden Jahres. ²Tritt ein Beurlaubungsgrund erst nach
Ablauf dieser Frist ein
geleistet wird:
a. Ersteinschreiber: für das Wintersemester bis zum 15.12., für das Sommersemester bis zum 15.6.
b. Rückmelder: für das Wintersemester bis zum 1.10., für das Sommersemester bis zum [...] bis 31.10.
(für das Wintersemester) bzw. 30.04. (für das Sommersemester) eingegangen sind. 2Tritt der Befreiungsgrund später
ein, werden Anträge bis 05.12. (für das Wintersemester) bzw. 05.06. (für das [...] Hochschule bis 31.10. (für das Wintersemester) bzw. 30.04. (für das
Sommersemester) zu stellen. 3Tritt der Befreiungsgrund später ein, werden Anträge bis 05.12. (für das
Wintersemester) bzw. 05.06. (für das
um für einen Studienbeginn im Sommersemestersind
bis 15. Januar, für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juni des betreffenden Jahres an
die Hochschule zu stellen. Die Hochschule kann diese [...] für einen Studienbeginn im Sommersemester sind bis zum 15.
Januar, für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juni des betreffenden Jahres an einer der
beiden Hochschulen zu stellen. Kann zum
Übergangsvorschriften
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2015/2016 mit dem Studium
begonnen haben.
§ 3
Inkrafttreten
page
[...]
Übergangsvorschriften
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2015/2016 mit dem Studium
begonnen haben.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung
Satzung:
§ 1
Zulassungszahlen im Wintersemester 2015/2016
(1) An der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden bestehen im Wintersemester
2015/2016 Zulassungsbeschränkungen in [...] über Zulassungszahlen an der Ostbayerischen Technischen
Hochschule Amberg-Weiden im
Wintersemester 2015/2016 und im Sommersemester 2016
vom 23. Juni 2015
Auf Grund von Art 3 Abs. 1 des [...] . Die
Zulassungszahlen der aufzunehmenden Studienanfängerinnen und Studienanfänger für das
Wintersemester 2015/2016 werden wie folgt festgesetzt:
Betriebswirtschaft (B) 116
Handels- und D
Übergangsvorschriften
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2010/2011 ihr Studium aufgenommen
haben.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung [...]
Übergangsvorschriften
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2010/2011 ihr Studium aufgenommen
haben.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung
Kunst folgende Satzung:
§ 1
Zulassungszahlen im Wintersemester 2012/2013
(1) An der Hochschule Amberg-Weiden bestehen im Wintersemester 2012/2013 Zulassungsbeschränkungen
in nachfolgend genannten [...] INHALTSVERZEICHNIS
Seite 21 Satzung über Zulassungszahlen an der Hochschule Amberg-Weiden im Wintersemester 2012/2013
und Sommersemester 2013
Seite 22 Satzung zur Änderung der [...] Amberg-Weiden
Satzung über Zulassungszahlen an der Hochschule Amberg-Weiden im
Wintersemester 2012/2013 und im Sommersemester 2013
vom 12. Juni 2012
Auf Grund von Art 3 Abs
§ 2
Übergangsvorschriften
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2011/2012 mit dem Studium
begonnen haben.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung [...] Diese Satzung tritt am 01. Oktober 2012 in Kraft. Sie gilt für Studierende, die das Studium zum Wintersemester
2012/2013 oder später aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der [...] Diese Satzung tritt am 01. Oktober 2012 in Kraft. Sie gilt für Studierende, die das Studium zum Wintersemester
2012/2013 oder später aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der
mission kann für das Sommersemester 2020 und das
Wintersemester 2020/21 Abweichungen von im Modulhandbuch fixierten Angebotsturnus
(Winter-und/oder Sommersemester) treffen.
(4) Die zuständige Pr [...] n oder Modulteilprüfungen zur Notenverbesserung einmalig im regulären
Prüfungszeitraum des Wintersemesters 2020/2021 wiederholt werden, wobei das bessere
Ergebnis zählt. 3Die Vorschriften über den freien
mission kann für das Sommersemester 2020 und das
Wintersemester 2020/21 Abweichungen von im Modulhandbuch fixierten Angebotsturnus
(Winter-und/oder Sommersemester) treffen.
(2) Die zuständige Pr [...] Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) und der
Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (ASPO)
im Wintersemester 2020/2021
an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden
vom 09.11.2020 [...] Prüfungskommission kann Abweichungen von im Modulhandbuch
normierten Lehrveranstaltungsformen im Wintersemester 2020/2021 treffen.
§ 2
Verfahren zur Prüfungsanmeldung, Zulassung zu Prüfungen
Änderungssatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft und gilt für Studierende, die ab dem Winterse-
mester 2022/2023 oder später ihr Studium aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses
Diese Änderungssatzung tritt am 1. Oktober 2014 in Kraft und gilt für Studierende die im Wintersemester
2014/15 oder später ihr Studium aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des [...]
§ 2
Übergangsvorschrift
Diese Änderungssatzung gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2013/2014 oder später ihr Studium
aufgenommen haben bzw. aufnehmen.
§ 3
Inkrafttreten [...] mit Wirkung vom 01. Oktober 2014 in Kraft. Sie gilt für Studierende, die ihr Studium
ab dem Wintersemester 2014/2015 oder später aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der
Bewerbungsform und -frist
1Die Teilnahme an der Hochschulzugangsprüfung ist jeweils zum Wintersemester eines
Studienjahres möglich. 2Die genauen Termine werden rechtzeitig vorher bekannt gegeben [...] Studiengang ist schriftlich vom 01. Mai bis zum 15. Juni
eines Jahres bei Studienbeginn im Wintersemester mit allen erforderlichen Unterlagen,
insbesondere dem Nachweis der abgeschlossenen Berufsausbildung
g tritt mit Wirkung vom 15. März 2016 in Kraft und gilt für Studierende, die ihr Studium im
Wintersemester 2015/2016 aufgenommen haben oder später aufnehmen.
page
25. Februar
Im Wintersemester 2016/2017 und im Sommersemester 2017
Satzung über Zulassungszahlen an der Ostbayerischen Technischen
Hochschule Amberg-Weiden im
Wintersemester 2016/2017 [...] Satzung:
§ 1
Zulassungszahlen im Wintersemester 2016/2017
(1) An der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden bestehen im Wintersemester 2016/2017
Zulassungsbeschränkungen in [...] Die Zulassungszahlen der
aufzunehmenden Studienanfängerinnen und Studienanfänger für das Wintersemester 2016/2017 werden wie
folgt festgesetzt:
Betriebswirtschaft (B) 130
Handels- und
optional
Taught on campus
in Weiden (Bavaria, Germany)
Start in summer and winter
Application period:
for winter term: May 15 –July 15
for summer term: November 15 – January 15
in some semesters [...] helping hands
Work and study
• Internship in country different from
your home base
• Short (summer/winter schools) or
longer term (semester abroad)
exchange programs with partner
universities around [...] page
1
Basic Electives:
Boost your German or soft skills, participate in
international summer/winter schools, look beyond the
horizon and select modules from other programs.4
Specialization Electives:
festgelegt.
§ 10
Übergangsvorschriften
1Die Studien- und Prüfungsordnungen, die vor dem Wintersemester 2022/2023 erlassen worden sind, sind bis
spätestens zum Zeitpunkt der Reakkreditierung des
folgende Satzung:
§ 1
Zulassungszahlen im Wintersemester 2007/2008
(1) An der Fachhochschule Amberg-Weiden bestehen im Wintersemester 2007/2008 Zulassunsbe-
schränkungen in nachfolgend [...] ZEICHNIS
Seite 1 Satzung über Zulassungszahlen an der Fachhochschule Amberg-Weiden im Wintersemester 2007/08
und im Sommersemester 2008
Seite 2 Satzung zur Änderung der Studien- [...] Amberg-Weiden
Satzung über Zulassungszahlen an der Fachhochschule Amberg-Weiden im
Wintersemester 2007/2008 und im Sommersemester 2008
vom 21. Mai 2007
Auf Grund von Art 2 Satz 1 und
n zur Verfügung stehen.
(2) 1Die Zulassungsanträge müssen vollständig ausgefüllt für das Wintersemester bis zum 15.
Juli, für das Sommersemester bis zum 15. Januar bei der Hochschule Amberg-Weiden [...] (2) 1Als Frist für die Antragsstellung gilt für das Sommersemester der 30. April und für das
Wintersemester der 15. November jeden Jahres. ²Tritt ein Beurlaubungsgrund erst nach Ablauf
dieser Frist ein