Praxisphasen müssen nach der Vorlesungszeit in den vorlesungsfreien
Zeiten absolviert werden, d. h. vorlesungsfreie Zeit = Praxiseinsatz/ Praxisphase.
Die vorlesungsfreien Zeiten (früher Semesterferien
Praxisphasen müssen nach der Vorlesungszeit in den vorlesungsfreien
Zeiten absolviert werden, d. h. vorlesungsfreie Zeit = Praxiseinsatz/ Praxisphase.
Die vorlesungsfreien Zeiten (früher Semesterferien
Konvents in
geeigneter Weise. 4Im Übrigen ist der studentische Konvent auf Verlangen von mindestens 25 v. H.
seiner Mitglieder binnen 14 Tagen einzuberufen.
(4) 1Innerhalb einer angemessenen Frist nach den
allgemein
Zusatzfrage für internationale Studierende:
Zufriedenheit im Überblick
[n=26]
D.h.: Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit
und eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung