Teilnehmerzahl
Max. Number of Participants
Weiden Deutsch Einsemestrig Wird regelmäßig im
Wintersemester angeboten
15
Modulverantwortliche(r)
Module Convenor
Dozent/In
Professor / Lecturer
Übergangsvorschriften
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2015/2016 mit dem Studium
begonnen haben.
§ 3
Inkrafttreten
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[...]
Übergangsvorschriften
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2015/2016 mit dem Studium
begonnen haben.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung
1Die Zulassungsanträge müssen vollständig ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben
für das Wintersemester bis zum 15. Juli, für das Sommersemester bis zum 15. Januar bei der
Hochschule Amberg-Weiden [...] (2) 1Als Frist für die Antragsstellung gilt für das Sommersemester der 30. April und für das
Wintersemester der 15. November jeden Jahres. ²Tritt ein Beurlaubungsgrund erst nach
Ablauf dieser Frist ein
Blended Intensive Project (BIP) on Service Design - 14 till 18 Nov. 2022 - Lier, Belgium
6th WINTER WEEK ON “SERVICE DESIGN”
14-18 NOVEMBER 2022
LIER (province of Antwerp, Belgium)
1Die Zulassungsanträge müssen vollständig ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben
für das Wintersemester bis zum 15. Juli, für das Sommersemester bis zum 15. Januar bei der
Hochschule Amberg-Weiden [...] (2) 1Als Frist für die Antragsstellung gilt für das Sommersemester der 30. April und für das
Wintersemester der 15. November jeden Jahres. ²Tritt ein Beurlaubungsgrund erst nach
Ablauf dieser Frist ein
§ 2
Übergangsvorschriften
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2011/2012 mit dem Studium
begonnen haben.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung [...] Diese Satzung tritt am 01. Oktober 2012 in Kraft. Sie gilt für Studierende, die das Studium zum Wintersemester
2012/2013 oder später aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der [...] Diese Satzung tritt am 01. Oktober 2012 in Kraft. Sie gilt für Studierende, die das Studium zum Wintersemester
2012/2013 oder später aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der
gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2009/2010 oder später ihr
Studium aufnehmen.
(2) § 1 Ziffer 13 bis 16 gilt für alle Studierenden die ab dem Wintersemester 2009/2010 in das dritte
Stu [...] von 14 Tagen noch Beginn eines Semesters“
durch die Worte „bis spätestens zum letzten Tag des Wintersemesters“ ersetzt.
3. Im § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 werden die Worte „mindestens ein und höchstens drei [...] Die Änderungssatzung tritt am 01. Oktober 2009 in Kraft und gilt für Studierende die ab dem Wintersemester
2009/2010 oder später ihr Studium aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des
kann für das Sommersemester 2022 Abweichungen
von im Modulhandbuch fixierten Angebotsturnus (Winter-und/oder Sommersemester)
treffen.
(2) Die zuständige Prüfungskommission kann Abweichungen von im
Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt für Studierende, die im
Wintersemester 2019/2020 oder später ihr Modulstudium aufnehmen.
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Ausgefertigt
für das Sommersemester 2022 Abweichungen
von im Modulhandbuch fixierten Angebotsturnus (Winter-und/oder Sommersemester)
treffen.
(2) Die zuständige Prüfungskommission kann Abweichungen von
n
Studiengang ist
a) für das Sommersemester bis spätestens zum 15. Januar
b) für das Wintersemester bis spätestens zum 15. Juni
des gleichen Jahres anzumelden. Diese Fristen können nach Beschluss
g tritt mit Wirkung vom 15. März 2016 in Kraft und gilt für Studierende, die ihr Studium im
Wintersemester 2015/2016 aufgenommen haben oder später aufnehmen.
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25. Februar
n zur Verfügung stehen.
(2) 1Die Zulassungsanträge müssen vollständig ausgefüllt für das Wintersemester bis zum 15.
Juli, für das Sommersemester bis zum 15. Januar bei der Hochschule Amberg-Weiden [...] (2) 1Als Frist für die Antragsstellung gilt für das Sommersemester der 30. April und für das
Wintersemester der 15. November jeden Jahres. ²Tritt ein Beurlaubungsgrund erst nach Ablauf
dieser Frist ein
Hinweise „Corona-Regelungen“ für Prüfungen Die Hochschule hat eine „Sonderregelung zur APO/ASPO im Wintersemester 2021/2022“ erlassen. Demnach gilt das Nichterscheinen zu einer Modulprüfung als wirksamer Rücktritt
legt dem Studentischen Konvent noch vor dem
Beginn der vorlesungsfreien Zeit am Ende des Wintersemesters Rechnung über die
Mittelverwendung im vorausgegangenen Haushaltsjahr“.
§ 2
Diese Satzung
zur Verfügung stehen.
(2) 1Die Zulassungsanträge müssen vollständig ausgefüllt für das Wintersemester bis zum 15.
Juli, für das Sommersemester bis zum 15. Januar bei der Ostbayerischen Technischen [...] 1Als Frist für die Antragsstellung gilt für das Sommersemester der 30. April und für das
Wintersemester der 15. November jeden Jahres. ²Tritt ein Beurlaubungsgrund erst nach
Ablauf dieser Frist ein
zur Verfügung stehen.
(2) 1Die Zulassungsanträge müssen vollständig ausgefüllt für das Wintersemester bis zum 15.
Juli, für das Sommersemester bis zum 15. Januar bei der Ostbayerischen Technischen [...] 1Als Frist für die Antragsstellung gilt für das Sommersemester der 30. April und für das
Wintersemester der 15. November jeden Jahres. ²Tritt ein Beurlaubungsgrund erst nach
Ablauf dieser Frist ein
Prüfungsordnung tritt am 01. Oktober 2011 in Kraft. Sie gilt für Studierende, die das Studium
zum Wintersemester 2011/2012 oder später aufnehmen.
(2) Studierende, für die diese Studien- und Prüfungsordnung [...]
Diese Änderungssatzung tritt am 1. Oktober 2011 in Kraft und gilt für Studierende die im Wintersemester 2011/2012
oder später ihr Studium aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des [...] Satzung tritt am 01. Oktober 2011 in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die das Studium im Wintersemester
2011/2012 oder später aufnehmen. § 1 Nr. 9 gilt für alle Studierenden, die ab dem 01.10.2011
geleistet wird:
a. Ersteinschreiber: für das Wintersemester bis zum 15.12., für das Sommersemester bis zum 15.6.
b. Rückmelder: für das Wintersemester bis zum 1.10., für das Sommersemester bis zum [...] bis 31.10.
(für das Wintersemester) bzw. 30.04. (für das Sommersemester) eingegangen sind. 2Tritt der Befreiungsgrund später
ein, werden Anträge bis 05.12. (für das Wintersemester) bzw. 05.06. (für das [...] Hochschule bis 31.10. (für das Wintersemester) bzw. 30.04. (für das
Sommersemester) zu stellen. 3Tritt der Befreiungsgrund später ein, werden Anträge bis 05.12. (für das
Wintersemester) bzw. 05.06. (für das
(BayRS 2210-1-1-3-UK/WFK);
Vorbehaltlicher Zulassungsbescheid für das erste Semester im Wintersemester 2022/23
Sehr geehrter Herr Kasalkar,
hiermit werden Sie im Masterstudiengang International [...] 11,
2007 (BayRS 2210-1-1-3-UK/WFK);
Letter of Admission for the first Semester in Wintersemester 2022/23
Dear Mr/Ms Kasalkar,
This is to confirm that you have been admitted to the master’s
§ 2
Übergangsvorschriften
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2006/2007 mit dem Studium begonnen haben.
Abweichend davon gilt die Regelung des neuen § 7 Abs [...] Abs. 1 (Grundlagen- und Orientierungsprüfungen) für alle Studierenden, die ab
dem Wintersemester 2007/2008 mit dem Studium begonnen haben.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt mit
Orientierung ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Stand: 23.2.2023 www.btha.de
Sommer- und Winterschulen an Universitäten und Hochschulen in Tschechien 2023
Tschechisch-Sprachkurse
Kurs Universität
Übergangsvorschriften
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2007/2008 mit dem Studium beginnen.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt [...]
Übergangsvorschriften
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2007/2008 mit dem Studium begonnen
haben.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung [...]
Übergangsvorschriften
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2007/2008 mit dem Hauptstudium
beginnen.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung
(2) Die Regelstudienzeit beträgt drei Studiensemester.
(3) Das Studium beginnt jeweils im Wintersemester.
(4) Ein Anspruch darauf, dass der Masterstudiengang bei nicht ausreichender Anzahl von q [...] tritt mit Wirkung vom 01.10.2008 in Kraft. Sie gilt für Studierende, die das Studium zum
Wintersemester 2008 / 2009 oder später aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der
um für einen Studienbeginn im Sommersemestersind
bis 15. Januar, für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juni des betreffenden Jahres an
die Hochschule zu stellen. Die Hochschule kann diese [...] für einen Studienbeginn im Sommersemester sind bis zum 15.
Januar, für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juni des betreffenden Jahres an einer der
beiden Hochschulen zu stellen. Kann zum