in der Lage, besonders qualifizierte Ausbildungs-, Fach-
und Führungsaufgaben in Industrie und Verwaltung zu übernehmen. 8Die Ausbildung
soll ferner die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Umwelt und Ge
Kenntnissen und
Fähigkeiten in der Lage, qualifizierte Fach- und Führungsaufgaben in Industrie und
Verwaltung zu übernehmen.
Die Absolventen und Absolventinnen können die Rahmenbedingungen bei ihren
Handlungen
Kenntnis rechtlicher Rahmenbedingungen
• Überblick über Krankenhausinformationssysteme, Praxisverwaltungssysteme
• Wissen über die Möglichkeiten der Telemedizin
• Elektronische Gesundheitsakte
• el [...] im Gesundheitswesen
• Rechtliche Rahmenbedingungen
• Krankenhausinformationssysteme, Praxisverwaltungssysteme
• Telemedizin
• Elektronische Gesundheitsakte
• elektronisch gestütztes Krankheits- und
Kenntnis rechtlicher Rahmenbedingungen
• Überblick über Krankenhausinformationssysteme, Praxisverwaltungssysteme
• Wissen über die Möglichkeiten der Telemedizin
• Elektronische Gesundheitsakte
• el [...] im Gesundheitswesen
• Rechtliche Rahmenbedingungen
• Krankenhausinformationssysteme, Praxisverwaltungssysteme
• Telemedizin
• Elektronische Gesundheitsakte
• elektronisch gestütztes Krankheits- und
in der Lage, besonders qualifizierte Ausbildungs-, Fach-
und Führungsaufgaben in Industrie und Verwaltung zu übernehmen. 10Die Ausbildung
soll ferner die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Umwelt und G
in der Lage, besonders qualifizierte Ausbildungs-,
Fach- und Führungsaufgaben in Industrie und Verwaltung zu übernehmen. 11Die
Ausbildung soll ferner die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Umwelt und G
en sind damit in der Lage
besonders qualifizierte Fach- und Führungsaufgaben in Industrie und Verwaltung
zu übernehmen oder ein einschlägiges Masterstudium aufzunehmen.
§ 3
Regelstudienzeit,
aftlichen Instrumentarium besonders qualifizierte Fach- und
Führungsaufgaben in Industrie und Verwaltung zu übernehmen.
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2
§ 3
Regelstudienzeit, Aufbau des Studiums
(1) Das Studium
in der Lage, besonders qualifizierte Ausbildungs-, Fach-
und Führungsaufgaben in Industrie und Verwaltung zu übernehmen. 7Die Ausbildung
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2
soll ferner die Auswirkungen ihrer Tätigkeit
in der Lage, besonders qualifizierte Ausbildungs-, Fach-
und Führungsaufgaben in Industrie und Verwaltung zu übernehmen. 7Die Ausbildung
page
2
soll ferner die Auswirkungen ihrer Tätigkeit
schaftlichen Instrumentarium besonders qualifizierte Fach- und Führungsauf-
gaben in Industrie und Verwaltung zu übernehmen.
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SPO-MA 2
§ 3
Regelstudienzeit, Aufbau des Studiums
(1)
sollen nach ihrem Studium in der Lage sein, Sach- und Führungs-
aufgaben in Unternehmen und Verwaltung zu übernehmen, unternehmerisch oder
freiberuflich tätig zu werden und auch künftig neue wi
en sind damit in der Lage
besonders qualifizierte Fach- und Führungsaufgaben in Industrie und Verwaltung
zu übernehmen oder ein einschlägiges Masterstudium aufzunehmen.
§ 3
Regelstudienzeit,
aftlichen Instrumentarium besonders qualifizierte Fach- und
Führungsaufgaben in Industrie und Verwaltung zu übernehmen.
§ 3
Regelstudienzeit, Aufbau des Studiums
(1) Das Studium umfasst eine
der Lage, besonders qualifizierte Ausbildungs-, Fach- und
Führungsaufgaben in Industrie und Verwaltung zu übernehmen. 10Die Ausbildung soll ferner die
Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Umwelt und
en sind damit in der Lage besonders qualifizierte Fach- und
Führungsaufgaben in Industrie und Verwaltung zu übernehmen oder ein
einschlägiges Masterstudium aufzunehmen.
2. In der Anlage 1 werden
Kenntnis rechtlicher Rahmenbedingungen
• Überblick über Krankenhausinformationssysteme, Praxisverwaltungssysteme
• Wissen über die Möglichkeiten der Telemedizin
• Elektronische Gesundheitsakte
• el [...] im Gesundheitswesen
• Rechtliche Rahmenbedingungen
• Krankenhausinformationssysteme, Praxisverwaltungssysteme
• Telemedizin
• Elektronische Gesundheitsakte
• elektronisch gestütztes Krankheits- und
ette produzierender Unternehmen,
Forschungseinrichtungen und Dienstleistern der Industrie und Verwaltung. 2AbsolventInnen
des Studiengangs finden bei entsprechender Modulwahl daher vielfältige
Täti
aftlichen Instrumentarium besonders qualifizierte Fach- und
Führungsaufgaben in Industrie und Verwaltung zu übernehmen.
§ 3
Regelstudienzeit, Aufbau des Studiums
(1) Das Studium umfasst
sollen nach ihrem Studium in der Lage sein, Sach- und
Führungsaufgaben in Unternehmen und Verwaltung zu übernehmen,
unternehmerisch oder freiberuflich tätig zu werden und auch künftig neue
Studierenden sollen nach ihrem Studium in der Lage sein, Sach- und Führungsaufgaben in
Unternehmen und Verwaltung zu übernehmen, unternehmerisch oder freiberuflich tätig zu
werden und auch künftig neue wisse
in der Lage, besonders qualifizierte Ausbildungs-,
Fach- und Führungsaufgaben in Industrie und Verwaltung zu übernehmen. 11Die
Ausbildung soll ferner die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Umwelt und G
in der Lage, besonders qualifizierte Ausbildungs-, Fach-
und Führungsaufgaben in Industrie und Verwaltung zu übernehmen. 10Die Ausbildung
soll ferner die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Umwelt und G
Kenntnis rechtlicher Rahmenbedingungen
Überblick über Krankenhausinformationssysteme, Praxisverwaltungssysteme
Wissen über die Möglichkeiten der Telemedizin
Elektronische Gesundheitsakte
el [...] Prozessen im Gesundheitswesen
Rechtliche Rahmenbedingungen
Krankenhausinformationssysteme, Praxisverwaltungssysteme
Telemedizin
Elektronische Gesundheitsakte
elektronisch gestütztes Krankheits- und
Kenntnis rechtlicher Rahmenbedingungen
Überblick über Krankenhausinformationssysteme, Praxisverwaltungssysteme
Wissen über die Möglichkeiten der Telemedizin
Elektronische Gesundheitsakte
el [...] Prozessen im Gesundheitswesen
Rechtliche Rahmenbedingungen
Krankenhausinformationssysteme, Praxisverwaltungssysteme
Telemedizin
Elektronische Gesundheitsakte
elektronisch gestütztes Krankheits- und