ng tritt mit Wirkung vom 01.10.2007 in Kraft. Sie gilt für Studierende, die
das Studium zum Wintersemester 2007/2008 oder später aufnehmen.
(2) Studierende, für die diese Studien- und Prüfungsordnung [...] ng tritt mit Wirkung vom 01.10.2007 in Kraft. Sie gilt für Studierende, die
das Studium zum Wintersemester 2007 / 2008 oder später aufnehmen.
(2) Studierende, für die diese Studien- und Prüfungsordnung
folgende Satzung:
§ 1
Zulassungszahlen im Wintersemester 2007/2008
(1) An der Fachhochschule Amberg-Weiden bestehen im Wintersemester 2007/2008 Zulassunsbe-
schränkungen in nachfolgend [...] ZEICHNIS
Seite 1 Satzung über Zulassungszahlen an der Fachhochschule Amberg-Weiden im Wintersemester 2007/08
und im Sommersemester 2008
Seite 2 Satzung zur Änderung der Studien- [...] Amberg-Weiden
Satzung über Zulassungszahlen an der Fachhochschule Amberg-Weiden im
Wintersemester 2007/2008 und im Sommersemester 2008
vom 21. Mai 2007
Auf Grund von Art 2 Satz 1 und
Bewerbungsform und -frist
1Die Teilnahme an der Hochschulzugangsprüfung ist jeweils zum Wintersemester eines Studienjahres möglich. 2Die
genauen Termine werden rechtzeitig vorher bekannt gegeben [...] Studiengang ist schriftlich vom 01. Mai bis
zum 15. Juni eines Jahres bei Studienbeginn im Wintersemester mit allen erforderlichen Unterlagen, insbesondere
dem Nachweis der abgeschlossenen Berufsausbildung [...] Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2010 in Kraft und gilt für Studierende die im
Wintersemester 2010/2011 oder später ihr Studium aufnehmen. § 1 Nr. 1 tritt vorbehaltlich der Genehmigung durch
n zur Verfügung stehen.
(2) 1Die Zulassungsanträge müssen vollständig ausgefüllt für das Wintersemester bis zum 15.
Juli, für das Sommersemester bis zum 15. Januar bei der Hochschule Amberg-Weiden [...] (2) 1Als Frist für die Antragsstellung gilt für das Sommersemester der 30. April und für das
Wintersemester der 15. November jeden Jahres. ²Tritt ein Beurlaubungsgrund erst nach Ablauf
dieser Frist ein
2010 in Kraft und gilt für Studierende die im Wintersemester 2010/2011 erstmals im
dritten Fachsemester studieren und für Studierende die im Wintersemester 2010/2011 oder später ihr Studium aufnehmen.
mission kann für das Sommersemester 2020 und das
Wintersemester 2020/21 Abweichungen von im Modulhandbuch fixierten Angebotsturnus
(Winter-und/oder Sommersemester) treffen.
(2) Die zuständige Pr [...] Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) und der
Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (ASPO)
im Wintersemester 2020/2021
an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden
vom 09.11.2020 [...] Prüfungskommission kann Abweichungen von im Modulhandbuch
normierten Lehrveranstaltungsformen im Wintersemester 2020/2021 treffen.
§ 2
Verfahren zur Prüfungsanmeldung, Zulassung zu Prüfungen
legt dem Studentischen Konvent noch vor dem
Beginn der vorlesungsfreien Zeit am Ende des Wintersemesters Rechnung über die
Mittelverwendung im vorausgegangenen Haushaltsjahr“.
§ 2
Diese Satzung
Amberg-Weiden im Wintersemester 2010/2011
und Sommersemester 2011
Satzung über Zulassungszahlen an der Hochschule Amberg-Weiden im
Wintersemester 2010/2011 [...] folgende Satzung:
§ 1
Zulassungszahlen im Wintersemester 2010/2011
(1) An der Hochschule Amberg-Weiden bestehen im Wintersemester 2010/2011 Zulassungsbe-
schränkungen in nachfolgend [...] genannten Bachelorstudiengängen. Die Zulassungszahlen der aufzu- nehmenden
Studienanfänger für das Wintersemester 2010/2011 werden wie folgt festgesetzt:
Betriebswirtschaft (B) 94
Handels- und Di
um für einen Studienbeginn im Sommersemestersind
bis 15. Januar, für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juni des betreffenden Jahres an
die Hochschule zu stellen. Die Hochschule kann diese [...] für einen Studienbeginn im Sommersemester sind bis zum 15.
Januar, für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juni des betreffenden Jahres an einer der
beiden Hochschulen zu stellen. Kann zum
Übergangsvorschriften
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2015/2016 mit dem Studium
begonnen haben.
§ 3
Inkrafttreten
page
[...]
Übergangsvorschriften
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2015/2016 mit dem Studium
begonnen haben.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung
§ 2
Inkrafttreten
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2015/2016 oder später mit dem
Studium beginnen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses [...]
§ 2
Inkrafttreten
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2015/2016 oder später mit dem
Studium beginnen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses
Satzung:
§ 1
Zulassungszahlen im Wintersemester 2015/2016
(1) An der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden bestehen im Wintersemester
2015/2016 Zulassungsbeschränkungen in [...] über Zulassungszahlen an der Ostbayerischen Technischen
Hochschule Amberg-Weiden im
Wintersemester 2015/2016 und im Sommersemester 2016
vom 23. Juni 2015
Auf Grund von Art 3 Abs. 1 des [...] . Die
Zulassungszahlen der aufzunehmenden Studienanfängerinnen und Studienanfänger für das
Wintersemester 2015/2016 werden wie folgt festgesetzt:
Betriebswirtschaft (B) 116
Handels- und D
Diese Änderungssatzung tritt am 01. Oktober 2018 in Kraft und gilt für Studierende, die im
Wintersemester 2018/2019 oder später erstmals Leistungen aus den Vertiefungsrichtungen
erbringen.
Ausgefertigt
Satzung:
§ 1
Zulassungszahlen im Wintersemester 2017/2018
(1) An der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden bestehen im Wintersemester
2017/2018 Zulassungsbeschränkungen in [...] über Zulassungszahlen an der Ostbayerischen Technischen
Hochschule Amberg-Weiden im
Wintersemester 2017/2018 und im Sommersemester 2018
vom 12.07.2017
Auf Grund von Art 3 Abs. 1 [...] Die
Zulassungszahlen der aufzunehmenden Studienanfängerinnen und Studienanfänger für das
Wintersemester 2017/2018 werden wie folgt festgesetzt:
Betriebswirtschaft (B) 132
Handels- und D
mission kann für das Sommersemester 2020 und das
Wintersemester 2020/21 Abweichungen von im Modulhandbuch fixierten Angebotsturnus
(Winter-und/oder Sommersemester) treffen.
(2) Die zuständige Pr [...] Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) und der
Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (ASPO)
im Wintersemester 2020/2021
an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden
vom 09.11.2020 [...] Prüfungskommission kann Abweichungen von im Modulhandbuch
normierten Lehrveranstaltungsformen im Wintersemester 2020/2021 treffen.
§ 2
Verfahren zur Prüfungsanmeldung, Zulassung zu Prüfungen
Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt für Studierende, die im
Wintersemester 2019/2020 oder später ihr Modulstudium aufnehmen.
page
Ausgefertigt
für das Sommersemester 2022 Abweichungen
von im Modulhandbuch fixierten Angebotsturnus (Winter-und/oder Sommersemester)
treffen.
(2) Die zuständige Prüfungskommission kann Abweichungen von
Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) und der
Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (ASPO)
im Wintersemester 2020/2021 an der
Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden
vom 02.03.2021 [...] Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) und der
Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (ASPO) im Wintersemester 2020/2021 an der
Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden vom 09.11.2020 wird wie [...]
In § 3 wird nach Abs. 2 folgender Abs. 3 neu eingefügt:
„(3) Unterliegen Studierende im Wintersemester 2020/2021 der Verpflichtung zur Wiederholung
einer Prüfung gem. § 10 Abs. 1 RaPO oder sind sie
zur Verfügung stehen.
(2) 1Die Zulassungsanträge müssen vollständig ausgefüllt für das Wintersemester bis zum 15.
Juli, für das Sommersemester bis zum 15. Januar bei der Ostbayerischen Technischen [...] 1Als Frist für die Antragsstellung gilt für das Sommersemester der 30. April und für das
Wintersemester der 15. November jeden Jahres. ²Tritt ein Beurlaubungsgrund erst nach
Ablauf dieser Frist ein
1Die Zulassungsanträge müssen vollständig ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben
für das Wintersemester bis zum 15. Juli, für das Sommersemester bis zum 15. Januar bei der
Hochschule Amberg-Weiden [...] (2) 1Als Frist für die Antragsstellung gilt für das Sommersemester der 30. April und für das
Wintersemester der 15. November jeden Jahres. ²Tritt ein Beurlaubungsgrund erst nach
Ablauf dieser Frist ein
festgelegt.
§ 10
Übergangsvorschriften
1Die Studien- und Prüfungsordnungen, die vor dem Wintersemester 2022/2023 erlassen worden sind, sind bis
spätestens zum Zeitpunkt der Reakkreditierung des