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Kontakt zu Mitstudierenden
Kontakt zu den Lehrenden
Transparenz der Studien- und Prüfungsordnung
Zeitliche Koordination des Lehrveranstaltungsangebotes
Angebot an Vorkursen und Probpädeutika
englischsprachigen Studiengängen ist ergänzend zu den Anforderungen in der
jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung ein Nachweis der Deutschkenntnisse auf der
Niveaustufe A2 des Gemeinsamen europäischen Refe [...] Ableistung eines freiwilligen Dienstes,
d. Ableistung eines freiwilligen, nicht durch Studien- und Prüfungsordnung
vorgeschrieben Praktikums innerhalb der Regelstudienzeit,
e. Auslandsaufenthalt, der für
postgradualen Studiengang erfor-
derlich ist, um dieses Studium nach Maßgabe der einschlägigen Prüfungsordnung ordnungs-
gemäß durchzuführen und abzuschließen,
8. nach Art. 87 Abs. 3 Satz 1 BayHIG
postgradualen Studiengang erfor-
derlich ist, um dieses Studium nach Maßgabe der einschlägigen Prüfungsordnung ordnungs-
gemäß durchzuführen und abzuschließen,
8. nach Art. 87 Abs. 3 Satz 1 BayHIG
Probleme?
- RAPO, APO, SPO was ist das?
Für jeden eine, die Studien- und Prüfungsordnung:
Die Studien- und Prüfungsordnung (SPO) gilt speziell für Ihren
Studiengang und legt fest, welche Module Sie
festgelegt. 3Dabei werden
i.d.R. Kontaktzeiten bis zum Maximum der in der Studien- und Prüfungsordnung
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ausgewiesenen Semesterwochenstunden abgerechnet. 4Für die Erstellung
Absatz 5 wird folgender Absatz 6 eingefügt:
“(6) In der jeweiligen Satzung oder Studien- und Prüfungsordnung kann für
einzelne Studiengänge in begründeten Ausnahmefällen eine Abweichung von den
Anforderungen
Absatz 5 wird folgender Absatz 6 eingefügt:
“(6) In der jeweiligen Satzung oder Studien- und Prüfungsordnung kann für
einzelne Studiengänge in begründeten Ausnahmefällen eine Abweichung von den
Anforderungen
Rechtsvorschriften und Rahmenordnungen
(Satzungen), einschließlich a) aller Studien- und Prüfungsordnungen zur Einrichtung, Änderung und
Aufhebung von Studiengängen und Zertifikaten sowie b) Satzungen
Ableistung eines freiwilligen Dienstes,
d. Ableistung eines freiwilligen, nicht durch Studien- und Prüfungsordnung
vorgeschrieben Praktikums innerhalb der Regelstudienzeit,
e. Auslandsaufenthalt, der für
postgradualen Studiengang
erforderlich ist, um dieses Studium nach Maßgabe der einschlägigen
Prüfungsordnung ordnungsgemäß durchzuführen und abzuschließen,
7. nach Art. 87 Abs. 3 Satz 1 BayHIG
müssen diese begleitend
zum Studium erwerben, wobei die Einzelheiten in den Studien- und
Prüfungsordnungen zu regeln sind.
M) Streichung des staatlichen Einvernehmens bei Studiengängen
Infos wie Zugang 24h Bib, Kursanmeldung, moodle,
Nutzung EDV-Labore, Mensa-Bezahlsystem, Prüfungsordnung)
12 Nennungen (Mehr) Kennenlernveranstaltungen (v.a. in den Studiengängen und zu höheren