ester des Vollzeitstudiums wird die Masterarbeit angefertigt.
(3) 1Das Studium kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester begonnen werden. 2Ein Anspruch
darauf, dass der Studienbeginn in [...] einen Studienbeginn im Sommersemester sind bis zum
15. Januar, für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juli des betreffenden Jahres an die
Hochschule zu stellen. ²Die Hochschule kann [...] und Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 01.10.2023 in Kraft und gilt für Studierende, die
im Wintersemester 2023/2024 oder später Ihr Studium aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses
zur Verfügung stehen.
(2) 1Die Zulassungsanträge müssen vollständig ausgefüllt für das Wintersemester bis zum 15.
Juli, für das Sommersemester bis zum 15. Januar bei der Ostbayerischen Technischen [...] 1Als Frist für die Antragsstellung gilt für das Sommersemester der 30. April und für das
Wintersemester der 15. November jeden Jahres. ²Tritt ein Beurlaubungsgrund erst nach
Ablauf dieser Frist ein
Studienbeginn im
Vollzeitstudium ist sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester möglich. 3Im
Teilzeitstudium ist der Studienbeginn nur zum Wintersemester möglich.
(2) 1Das Studium gliedert [...] Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2023 in Kraft und gilt für
Studierende die im Wintersemester 2023/2024 oder später ihr Studium aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses
1Die Zulassungsanträge müssen vollständig ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben
für das Wintersemester bis zum 15. Juli, für das Sommersemester bis zum 15. Januar bei der
Hochschule Amberg-Weiden [...] (2) 1Als Frist für die Antragsstellung gilt für das Sommersemester der 30. April und für das
Wintersemester der 15. November jeden Jahres. ²Tritt ein Beurlaubungsgrund erst nach
Ablauf dieser Frist ein
beinhaltet ein praktisches Studiensemester.
(2) 1In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. 2Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn [...] und Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 01.10.2023 in Kraft und gilt für
Studierende, die im Wintersemester 2023/2024 oder später ihr Studium aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses
festgelegt.
§ 10
Übergangsvorschriften
1Die Studien- und Prüfungsordnungen, die vor dem Wintersemester 2022/2023 erlassen worden sind, sind bis
spätestens zum Zeitpunkt der Reakkreditierung des
Änderungssatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft und gilt für Studierende, die ab dem Winterse-
mester 2023/2024 oder später ihr Studium aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses
n zur Verfügung stehen.
(2) 1Die Zulassungsanträge müssen vollständig ausgefüllt für das Wintersemester bis zum 15.
Juli, für das Sommersemester bis zum 15. Januar bei der Hochschule Amberg-Weiden [...] (2) 1Als Frist für die Antragsstellung gilt für das Sommersemester der 30. April und für das
Wintersemester der 15. November jeden Jahres. ²Tritt ein Beurlaubungsgrund erst nach Ablauf
dieser Frist ein
Übergangsvorschriften
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2015/2016 mit dem Studium
begonnen haben.
§ 3
Inkrafttreten
page
[...]
Übergangsvorschriften
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2015/2016 mit dem Studium
begonnen haben.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung
§ 2
Inkrafttreten
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2015/2016 oder später mit dem
Studium beginnen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses [...]
§ 2
Inkrafttreten
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2015/2016 oder später mit dem
Studium beginnen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses
2010 in Kraft und gilt für Studierende die im Wintersemester 2010/2011 erstmals im
dritten Fachsemester studieren und für Studierende die im Wintersemester 2010/2011 oder später ihr Studium aufnehmen.
mission kann für das Sommersemester 2020 und das
Wintersemester 2020/21 Abweichungen von im Modulhandbuch fixierten Angebotsturnus
(Winter-und/oder Sommersemester) treffen.
(2) Die zuständige Pr [...] Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) und der
Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (ASPO)
im Wintersemester 2020/2021
an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden
vom 09.11.2020 [...] Prüfungskommission kann Abweichungen von im Modulhandbuch
normierten Lehrveranstaltungsformen im Wintersemester 2020/2021 treffen.
§ 2
Verfahren zur Prüfungsanmeldung, Zulassung zu Prüfungen
legt dem Studentischen Konvent noch vor dem
Beginn der vorlesungsfreien Zeit am Ende des Wintersemesters Rechnung über die
Mittelverwendung im vorausgegangenen Haushaltsjahr“.
§ 2
Diese Satzung
zur Verfügung stehen.
(2) 1Die Zulassungsanträge müssen vollständig ausgefüllt für das Wintersemester bis zum 15.
Juli, für das Sommersemester bis zum 15. Januar bei der Ostbayerischen Technischen [...] 1Als Frist für die Antragsstellung gilt für das Sommersemester der 30. April und für das
Wintersemester der 15. November jeden Jahres. ²Tritt ein Beurlaubungsgrund erst nach
Ablauf dieser Frist ein
Studienbeginn im Vollzeitstudium ist sowohl zum
Winter- als auch zum Sommersemester möglich. 3Im Teilzeitstudium ist der Studienbeginn nur
zum Wintersemester möglich.
(2) 1Das Studium gliedert sich [...] Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2023 in Kraft und gilt für
Studierende die im Wintersemester 2023/2024 oder später ihr Studium aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses
zurückliegende Studienjahr, das heißt für das Wintersemester mit
dem folgenden Sommersemester.
§ 8 Inkrafttreten
Diese Leitlinie tritt mit dem Wintersemester 2024/25 in Kraft.
Amberg,04.04.2024
zur Verfügung stehen.
(2) 1Die Zulassungsanträge müssen vollständig ausgefüllt für das Wintersemester i.d.R. bis
zum 15. Juli, für das Sommersemester i. d. R. bis zum 15. Januar bei der Ostb [...] 1Als Frist für die Antragsstellung gilt für das Sommersemester der 30. April und für das
Wintersemester der 15. November jeden Jahres. ²Tritt ein Beurlaubungsgrund erst nach
Ablauf dieser Frist
Diese Änderungssatzung tritt am 01. Oktober 2018 in Kraft und gilt für Studierende, die im
Wintersemester 2018/2019 oder später erstmals Leistungen aus den Vertiefungsrichtungen
erbringen.
Ausgefertigt
laufende Semester nur berücksichtigt, wenn sie bei
der OTH Amberg-Weiden bis zum 30.09. (für das Wintersemester) bzw. 14.03. (für das
Sommersemester) eingegangen sind. Tritt der Befreiungsgrund später
Grundlage der Bekanntgabe des Bundesinnenministeriums am 01. Juli eines Jah-
res für das folgende Wintersemester und am 01. Januar eines Jahres für das folgende Sommer-
semester mit einer Schutzquote von [...] Semester nur berücksichtigt, wenn sie bei der OTH Amberg-Weiden
bis zum 31. August (für das Wintersemester) bzw. 15. Februar (für das Sommersemester) eingegangen sind. 2Tritt
der Befreiungsgrund später [...] Änderungssatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft und gilt für Studierende, die ab dem
Wintersemester 2024/2025 oder später ihr Studium aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des
Satzung:
§ 1
Zulassungszahlen im Wintersemester 2024/2025
(1) An der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden besteht im Wintersemester
2024/2025 eine Zulassungsbeschränkung [...] über Zulassungszahlen
an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden
im Wintersemester 2024/2025 und im Sommersemester 2025
vom 27.05.2024
Auf Grund von Art 3 Abs. 1 [...] genannten Bachelorstudiengang. Die
Zulassungszahl der aufzunehmenden StudienanfängerInnen für das Wintersemester 2024/2025 wird wie
folgt festgesetzt:
Physician Assistance (B) 1 37
(2)
Satzung:
§ 1
Zulassungszahlen im Wintersemester 2017/2018
(1) An der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden bestehen im Wintersemester
2017/2018 Zulassungsbeschränkungen in [...] über Zulassungszahlen an der Ostbayerischen Technischen
Hochschule Amberg-Weiden im
Wintersemester 2017/2018 und im Sommersemester 2018
vom 12.07.2017
Auf Grund von Art 3 Abs. 1 [...] Die
Zulassungszahlen der aufzunehmenden Studienanfängerinnen und Studienanfänger für das
Wintersemester 2017/2018 werden wie folgt festgesetzt:
Betriebswirtschaft (B) 132
Handels- und D
§ 44
Übergangsbestimmungen
(1) Für Studierende, die ihr Bachelorstudium vor dem Wintersemester 2007/2008 aufgenommen
haben, gilt § 39 Abs. 4 Satz 3 mit der Maßgabe, dass die Regelstudienzeit [...]
Semester überschritten sein muss.
(2) 1Die Studien- und Prüfungsordnungen, die vor dem Wintersemester 2020/2021 erlassen worden
sind, sind bis spätestens zum Zeitpunkt der Reakkreditierung des
der Verordnung vom 20. Juli 2007 (GVBl. S. 545): Für Studierende, die ihr
Studium vor dem Wintersemester 2007/08 aufgenommen haben, gilt der durch § 1 Nr. 4 eingefügte § 8 Abs. 3
Satz 3 der Rahm
(2) Die Regelstudienzeit beträgt drei Studiensemester.
(3) Das Studium beginnt jeweils im Wintersemester.
(4) Ein Anspruch darauf, dass der Masterstudiengang bei nicht ausreichender Anzahl von q [...] tritt mit Wirkung vom 01.10.2008 in Kraft. Sie gilt für Studierende, die das Studium zum
Wintersemester 2008 / 2009 oder später aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der