d) Lehrende/Modulverantwortliche
e) Zugangsvoraussetzungen
b) Lernziele
c) Lehrinhalte
h) Studien- und Prüfungsleistungen
I) die Unterrichts- und Prüfungssprache in den einzelnen Modulen
Bundesrepublik Deutschland (Feststellungsprüfung des Studienkollegs - FSP);
g. ÖSD Zertifikat B2
h. die erfolgreich bestandene Deutschprüfung B2 im Rahmen des Vorbereitungskurses
PropädeutikumPLUS
Workloads)
d) Lehrende/Modulverantwortliche
e) Zugangsvoraussetzungen
f) Lernziele
g) Lehrinhalte
h) Studien- und Prüfungsleistungen
i) die Unterrichts- und Prüfungssprache in den einzelnen Modulen
als für die Aufnahme
eines Hochschulstudiums hinreichender Sprachnachweis anerkannt wurden;
h) die bestandene Feststellungsprüfung des Studienkollegs (FSP)
i) ÖSD Zertifikat B2
j) Die
Workloads)
d) Lehrende/Modulverantwortliche
e) Zugangsvoraussetzungen
f) Lernziele
g) Lehrinhalte
h) Studien- und Prüfungsleistungen
i) die Unterrichts- und Prüfungssprache in den einzelnen Modulen
der Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst
vom 11.03.2019, Nr. H3-H3311.AW/2/5.
Amberg, 27.06.2019
gez.
Prof. Dr. Andrea Klug
Präsidentin
[...] Konvents in geeigneter Weise. Im Übrigen ist der studentische Konvent
auf Verlangen von mindestens 25 v. H. seiner Mitglieder binnen 14 Tagen einzuberufen.
(4) Innerhalb einer angemessenen Frist nach den
als für die Aufnahme
eines Hochschulstudiums hinreichender Sprachnachweis anerkannt wurden;
h) die bestandene Feststellungsprüfung des Studienkollegs (FSP)
i) ÖSD Zertifikat B2
j) Die
als für die Aufnahme eines Hochschulstudiums
hinreichender Sprachnachweis anerkannt wurden;
h) das Kleine (KDS) und das Große Deutsche Sprachdiplom (GDS) des Goethe-Instituts
page
Studiensemester angerechnet werden, sollen einen Arbeitsumfang von 560
Stunden ((20 - 6) Wochen x 40 h/Wo) umfassen, dies entspricht 3,5 Monaten in Vollzeit.
5Über das Projekt ist eine Dokumentation mit
gs - FSP”
eingefügt.
(3) Buchstaben g und h werden gestrichen.
(4) Die bisherigen Buchstaben i. und j. werden g. und h.
(5) Im neuen Buchstaben h. wird nach dem Wort „des“ das Wort
„Vorbere
Bundesrepublik Deutschland (Feststellungsprüfung des Studienkollegs - FSP);
g. ÖSD Zertifikat B2
h. die erfolgreich bestandene Deutschprüfung B2 im Rahmen des Vorbereitungskurses
PropädeutikumPLUS
Workloads)
d) Lehrende/Modulverantwortliche
e) Zugangsvoraussetzungen
f) Lernziele
g) Lehrinhalte
h) Studien- und Prüfungsleistungen
i) die Unterrichts- und Prüfungssprache in den einzelnen Modulen
Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst vom 10.09.2014 (VIII.3 – H3311.AW-11/15236).
Amberg, 19.09.2014
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die Satzung
blik Deutschland (Feststellungsprüfung des Studienkollegs - FSP);
g. ÖSD Zertifikat B2
h. die erfolgreich bestandene Deutschprüfung B2 im Rahmen des Vorbereitungskurses
PropädeutikumPLUS [...]
f. IELTS (Academic & General): ≥6
g. Oxford Test of English: ≥130
h. PTE Academic: ≥65
i. Telc English: ≥B2/C1 University
j. TOEFL iBT* (keine Home
Abgabe und/oder Kolloquium im zweiten Monat nach Semesterbeginn: es fallen ermäßigte Studiengebühren
i.H.v. € 1.000 an.
Abgabe und/oder Kolloquium nach Ende des zweiten Monats nach Semesterbeginn: es [...]
Studium)
Mengenrabatt
Mehrere Mitarbeiter eines Unternehmens im „Standard-Kurs“, d.h. der Kurs ist nicht für das
Unternehmen individuell konzipiert, wenn das Unternehmen zahlt
Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und
Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 14.06.2017, Nr. X.2-H3412.1.AW/11/7.
Amberg, 12.07.2017
Prof. Dr. Andrea Klug
Präsidentin
page
oder – soweit hierfür keine besonderen Voraussetzungen
vorgeschrieben sind – in mindestens 80 v.H. der Endnoten, von denen das Bestehen der Vorprüfung abhängt,
die Note ausreichend oder besser erzielt
ECTS-Leistungspunkte
e) Voraussetzungen für die Zulassung
f) Dauer
g) Häufigkeit des Angebots
h) Studien- und Prüfungsleistungen
i) Ort der Lehrveranstaltung
j) Gewichtung für die Bildung der [...] des Bayerischen Staatsministeriums für
Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 21.08.2008, Nr. XI/3-H 3441.AW/4/8 und der rechtsaufsichtlichen Genehmigung des Präsidenten der Hochschule Amberg-Weiden
vom [...] des Bayerischen Staatsministeriums für
Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 02.07.2008, Nr. XI/3-H 3441.AW/2/8 und der rechtsaufsichtlichen Genehmigung des Präsidenten der Hochschule Amberg-Weiden
vom
5 Leistungspunkte umfasst. Pro
Leistungspunkt wird ein Arbeitsaufwand für die Studierenden von 30 h unterstellt.
(4) Das Studium ist in Studienabschnitte aufgeteilt, die den Studienfortschritt d [...] des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft,
Forschung und Kunst vom 12.03.2008, Nr. XI/3-H 3441.AW/1/6 und der rechtsaufsichtlichen Genehmigung des Präsidenten der Hochschule Amberg-Weiden vom [...] e Hilfsmittel
Aufteilung des Workload
(150 Zeitstunden)
Präsenzzeit: XX (pro 1 SWS = 15 h)
Vor- und Nachbereitung: XX
Leistungsnachweise: XX
Klausurvorbereitung: XX
page
des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst durch Schreiben Nr. XI/3-H3441.DE/7/5 vom 17. März 2008 und der
rechtsaufsichtlichen Genehmigung durch die Präsidenten der Hochschulen [...] g des Bayerischen Staatsministerium für
Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 08.05.2008, Nr. X/2-H3412.1.AW/1/3.
Amberg, 26. Mai 2008
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die Satzung über die
des
Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 04.06.2007, Nr. XI/3-H3311.AW-11/7 862.
Amberg/Weiden, 12. Juli 2007
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die Grundordnung der
vom 15.03.2007, Nr.
page
20. September 2007 AMTSBLATT Nummer 3 Seite 20
XI/3-H 3444.AW.7-11/18 349 und der rechtsaufsichtlichen Genehmigung des Präsidenten der Fachhochschule
Am [...] des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 15.05.2006, Nr.
XI/3-H 3444.AW.3-11/10 600 und der rechtsaufsichtlichen Genehmigung des Präsidenten der Fachhochschule
Am
tliche
e) Zugangsvoraussetzungen
page
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f) Lernziele
g) Lehrinhalte
h) Studien- und Prüfungsleistungen
i) die Unterrichts- und Prüfungssprache in den einzelnen Modulen
Abgabe und/oder Kolloquium im zweiten Monat nach Semesterbeginn: es fallen ermäßigte Studiengebühren
i.H.v. € 1.000 an.
• Abgabe und/oder Kolloquium nach Ende des zweiten Monats nach Semesterbeginn: es
g des
Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 03.05.2007, Nr. X/2-H3412.1.AW – 11/13 455.
Amberg, 21. Mai 2007
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die Satzung über