Studierenden sollen nach ihrem Studium in der Lage sein, Sach- und Führungsaufgaben in
Unternehmen und Verwaltung zu übernehmen, unternehmerisch oder freiberuflich tätig zu
werden und auch künftig neue wisse
en sollen nach ihrem Studium in der Lage sein, Sach- und Führungs-
aufgaben in Unternehmen und Verwaltung zu übernehmen, unternehmerisch oder
freiberuflich tätig zu werden und auch künftig neue wisse
en sollen nach ihrem Studium in der Lage sein, Sach- und Führungs-
aufgaben in Unternehmen und Verwaltung zu übernehmen, unternehmerisch oder
freiberuflich tätig zu werden und auch künftig neue wisse
besonders qualifizierte Ausbildungs-, Fach- und Führungsaufgaben in
Industrie, Motorsport und Verwaltung zu übernehmen. 8Die Ausbildung soll ferner die
Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Umwelt und
sollen nach ihrem Studium in der Lage sein, Sach- und Führungsaufgaben in Unter-
nehmen und Verwaltung zu übernehmen, unternehmerisch oder freiberuflich tätig zu werden und auch
künftig neue wisse
Prüfungsakte im Rahmen von Verwaltungs- und Klageverfahren
bleibt hiervon unberührt.
(3) Die Anfertigung von Ablichtungen schriftlicher Prüfungsarbeiten im Rahmen von Verwaltungs- und
Klageverfahren [...] und Bekanntgabe der Termine zur Prüfungsanmeldung,
2. die interne Stellungnahme zu Verwaltungsstreitverfahren,
3. die Festlegung und Bekanntgabe der Termine, zu denen die Prüfungsergebnisse vorliegen
und Bekanntgabe der Termine zur Prüfungsanmeldung,
2. die interne Stellungnahme zu Verwaltungsstreitverfahren,
3. die Festlegung und Bekanntgabe der Termine, zu denen die Prüfungsergebnisse vorliegen
und Bekanntgabe der Termine zur Prüfungsanmeldung,
2. die interne Stellungnahme zu Verwaltungsstreitverfahren,
3. die Festlegung und Bekanntgabe der Termine, zu denen die Prüfungsergebnisse vorliegen
und Bekanntgabe der Termine zur Prüfungsanmeldung,
2. die interne Stellungnahme zu Verwaltungsstreitverfahren,
3. die Festlegung und Bekanntgabe der Termine, zu denen die Prüfungsergebnisse vorliegen
gestalten,
• bereits bestehende Verträge auf ihre Gültigkeit hin überprüfen und
• Verträge verwalten und gegebenenfalls anpassen können.
Das Gebiet "Vertragsgestaltung und Vertragsmanagement"
gestalten,
• bereits bestehende Verträge auf ihre Gültigkeit hin überprüfen und
• Verträge verwalten und gegebenenfalls anpassen können.
Das Gebiet "Vertragsgestaltung und Vertragsmanagement"